Drucksache 18 / 16 990 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 07. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2018) zum Thema: Ganzjährige und barrierefreie Lösung als Alternative für den Spreetunnel in Friedrichshagen und Antwort vom 21. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 990 vom 7. November 2018 über Ganzjährige und barrierefreie Lösung als Alternative für den Spreetunnel in Friedrichshagen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 7 gemeinsam beantwortet. Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand, um eine vollständig barrierefreie Alternative zum Spreetunnel einzurichten? Frage 2: Welche Maßnahmen zu 1. sind geprüft worden, welche davon wurden warum verworfen und welche sind noch in der Prüfung mit welchen Realisierungschancen und Zeitplänen? Frage 3: Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit eine barrierefreie Fußgängerbrücke über die Spree gebaut wird und wird so eine Lösung als einzige ganzjährige Variante favorisiert? Frage 4: Welche der unter 3. angefragten Voraussetzungen sind für den Bau einer barrierefreien Fußgängerbrücke als Alternative zum Spreetunnel gegeben, welche aus welchen Gründen nicht? Frage 5: In welcher Form werden Anwohnerschaft und Interessenverbände in die weitere Planung einbezogen und informiert? Frage 6: Inwieweit gibt es eine Abstimmung und mit welchen bisherigen Ergebnissen, zwischen den für Menschen mit Behinderungen und für Verkehr zuständigen Senatsverwaltungen, eine Einbindung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in Treptow-Köpenick und Berlin sowie der BVG? 2 Frage 7: Welche Mittel sind haushälterisch bereits vorhanden oder sollen in welcher Größenordnung zu welchem Zeitpunkt entsprechend etatisiert werden? Antwort zu 1 bis zu 7: Derzeit besteht die Möglichkeit, die Müggelspree im Bereich des Müggelparks durch den in den Jahren 1926/1927 errichteten und unter Denkmalschutz stehenden Spreetunnel zu queren. Der Spreetunnel befindet sich innerhalb des Müggelparks, der u. a. mit seinem alten Baumbestand als Gartendenkmal zur Erholung einlädt. Die Wegegestaltung und Uferwandbefestigung im Bereich des Müggelparks wurde 2017 im Rahmen einer GRW- Förderfinanzierung unter denkmalschutzrelevanten Gesichtspunkten abgeschlossen. Der Tunnel ist durchgängig in einer Breite von ca. 5 Metern fußläufig begehbar. Fahrräder können beidseitig der Treppenanlagen über Fahrradrampen geführt werden. Eine barrierefreie Zugänglichkeit konnte auch mit der letzten Instandsetzung des Bauwerks (abgeschlossen in 2016) nicht realisiert werden. Da die Treppenanlagen relativ steil ausgebildet sind, ist eine Anordnung von Schiebeebenen (wie etwa für die Fahrräder) zur Nutzung z. B. durch Rollstuhlfahrer ausgeschlossen. Die steile Neigung macht eine sichere Nutzung unmöglich und stellt ein Gefahrenpotential für alle Nutzerinnen und Nutzer des Tunnels dar. Alternativ wurde der Einbau von zwei Aufzügen betrachtet. Durch die Konstruktion des Tunnels und die Abmessungen der Senkkästen ist der nachträgliche Einbau von Aufzügen bautechnisch nicht möglich bzw. ließe sich nur mit einem kompletten Abriss und Neubau der beiden denkmalgeschützten Zugangsbauwerke realisieren. Im Rahmen der Instandsetzung wurde neben der Erneuerung der Beleuchtung und der beiden Treppenanlagen auch die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Sehbehinderung durch Integrieren von taktilen Platten in den Treppenpodesten und kontrastreichen Markierungen der ersten und der letzten Treppenstufe verbessert. Ergänzend zu den bislang erfolgten Überlegungen hinsichtlich der Barrierefreiheit sollen in einer Variantenuntersuchung die Lösungsmöglichkeiten Einbau von Aufzugsanlagen mit Teilabriss der Tunnelanlage, Neubau einer barrierefreien Fußgängerbrücke, Einrichtung einer Fährverbindung und Nulllösung hinsichtlich Machbarkeit und Kosten bewertet werden. Aus der Auswertung ergibt sich eine Vorzugsvariante. Nach einer sich anschließenden Wirtschaftlichkeitsberechnung könnten bei entsprechendem Ergebnis Mittel zunächst ins Investitionsprogramm des Landes Berlin aufgenommen und zu gegebener Zeit für den Haushaltsplan angemeldet werden. Insbesondere der Neubau einer Fußgängerbrücke und der Teilabriss/Ersatzneubau mit Aufzugseinbau der Tunnelanlage stehen unter dem Vorbehalt der derzeitigen personellen Ressourcen. Berlin, den 21.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz