Drucksache 18 / 16 994 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Polizeieinsatz Kottbusser Tor am 27.09. und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16994 vom 06. November 2018 über Polizeieinsatz Kottbusser Tor am 27.09. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizist*innen welcher Untergliederungseinheiten waren am 27.09 im Rahmen der Festnahme eines mutmaßlichen Fahrraddiebes und ihrer Absicherung am Kottbusser Tor insgesamt im Einsatz? Bitte nach Anzahl der Dienstkräfte und Untergliederungseinheiten aufschlüsseln. 2. Wie war der zeitliche Ablauf des Polizeieinsatzes? Bitte chronologisch im Zeitverlauf darstellen wann es welche nennenswerten Vorfälle gab. U.a. wann der Polizeieinsatz mit welchem Verdacht startete und wodurch dieser ausgelöst wurde, wann sich welche mutmaßlichen Straftaten ereigneten, wann aus welchen Gründen wie viel Verstärkung herbeigerufen wurde, wann aus welchen Gründen Menschen durch wie viele Einsatzkräfte in Gewahrsam genommen wurden, wann welche Waffen wie z.B. Schlagstöcke oder Reizgas durch die Polizei eingesetzt wurden sowie warum und wann welche Gegenstände gegen Polizeikräfte eingesetzt wurden. Zu 1. und 2.: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Geschehnisse am Kottbusser Tor – anders als es in der Fragestellung 1. zum Ausdruck gebracht wird – nicht im Zusammenhang mit der mutmaßlich anlassgebenden Festnahme eines Fahrraddiebes stehen. Am 27. September 2018 kam es gegen 16:30 Uhr am Kottbusser Tor zu einem Funkwageneinsatz, nachdem Minuten zuvor ein Mann über den Notruf der Polizei um Hilfe gebeten hatte, da er gerade Opfer einer Straftat geworden sei und sich die Täter noch in der Nähe befinden würden. Die von dem Anrufer bezeichneten Personen wurden angetroffen und zur Sachverhaltsklärung zum Einsatzfahrzeug verbracht. Im Ergebnis wurde ein Tatverdächtiger durch eine weitere Funkwagenstreife zur Identitätsfeststellung einer Seite 2 von 6 Polizeidienststelle zugeführt. Der andere Beschuldigte wurde nach Feststellung seiner Personalien noch vor Ort entlassen, kehrte aber kurz darauf zu der einzig noch am Einsatzort befindlichen Funkwagenstreife zurück, beschädigte zunächst das Einsatzfahrzeug und attackierte in der Folge die Besatzung. Beim Versuch, den randalierenden Mann zu bändigen, gingen im Handgemenge sowohl dieser als auch zwei Dienstkräfte zu Boden. Um den zu diesem Zeitpunkt erheblichen Widerstand des Beschuldigten zu unterbinden und diesen unter Kontrolle zu bringen, kam es durch die Einsatzkräfte zur Anwendung von unmittelbarem Zwang in Form von körperlicher Gewalt. Mehrere auf dem Platz anwesende Personen wurden auf die Szene aufmerksam; schnell stieg die Zahl der Schaulustigen auf mehrere Dutzend an, um im weiteren Verlauf auf bis zu 250 Menschen anzuwachsen. Dabei fielen einige Personen auf, die die Situation mit Rufen und Provokationen regelrecht zu befeuern versuchten. Die Polizeistreife sah sich in den Folgeminuten schließlich einer johlenden und sich in Teilen zunehmend aggressiver verhaltenden Menge gegenüber, wobei einzelne Personen nicht davor zurückschreckten, mit Gegenständen, darunter Kleinpflastersteine, Blumentöpfe, Aschenbecher und Glasflaschen, aber auch Obst und Gemüse, auf die am Boden liegenden und nach wie vor mit dem Mann ringenden Einsatzkräfte zu werfen, die nur durch den Einsatz von Pfefferspray imstande waren, gewalttätige Teile der Menge halbwegs auf Distanz zu halten. Aufgrund der für die beiden betroffenen Beamten in ihrer Position vollkommen unüberschaubaren Ansammlung von Menschen und wegen der vermehrt auf sie niedergehenden Wurfgeschosse bei gleichzeitig zunehmender Aggressivität der Menge forderten die beiden Polizeibeamten hilferufend Unterstützungskräfte in größerem Umfang an. Die ersten trafen bereits nach wenigen Minuten ein und begannen die Menge zu beruhigen, zurückzudrängen und zu zerstreuen. Dabei wendeten die Einsatzkräfte unmittelbaren Zwang in Form von körperlicher Gewalt – überwiegend durch Abdrängen – an, hielten mitunter aber auch Reizstoffsprühgeräte bereit. Eine Dienstkraft hielt es für erforderlich, aus Eigensicherungsgründen kurzzeitig die Schusswaffe in Sicherungshaltung in die Hand zu nehmen. Bis zur endgültigen Lageberuhigung unter sukzessiver Erhöhung der Zahl an Einsatzkräften – darunter Teilkräfte von drei Einsatzhundertschaften – dauerte es nur 10 bis 15 Minuten. Die am Einsatzgeschehen neben den Dienstkräften des Funkwageneinsatzdienstes der Direktionen 4, 5 und 6 beteiligten Dienstkräfte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden, wobei auf Folgendes hinzuweisen ist: Wegen der Hilferufe der attackierten Funkwagenbesatzung haben sich zunächst diverse Einsatzkräfte unterschiedlichster Gliederungseinheiten auf den Weg zum Einsatzort gemacht. Aufgrund der schnellen Lageberuhigung befanden sich einige Einsatzkräfte (insbesondere die der Direktion Einsatz) noch auf der Anfahrt und waren daher nicht unmittelbar in das Einsatzgeschehen am Kottbusser Tor eingebunden. Der nachstehenden Auflistung sind daher sowohl die unmittelbar am Einsatzort tätig gewordenen Dienstkräfte zu entnehmen, darüber hinaus aber auch diejenigen Dienstkräfte, die sich zwar auf der Anfahrt zum Einsatzort befunden haben, diesen jedoch aufgrund der schnellen Lageberuhigung nicht mehr erreichen mussten. Seite 3 von 6 Organisationseinheit Anzahl der Dienstkräfte Polizeipräsidium Stab 2 Direktion Einsatz 220 Direktion 5 13 Landeskriminalamt 16 (Quelle Direktion 5 Stab 12, Stand: 20.11.2018) 3. Wie viele Personalienfeststellungen, vorläufige Freiheitsentziehungen und Festnahmen gab es insgesamt? Und aus welchen Gründen? Wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Falls ja, wie viele und aus welchen Gründen? Zu 3.: Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Gesamtsachverhalt zehn Identitätsfeststellungen zu den unmittelbar Beteiligten mehrerer einzuleitender Strafermittlungsverfahren (Tatverdächtige, Geschädigte) vorgenommen. Außerdem wurden die Personalien von diversen Zeugen erfasst. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen erfolgten vor dem Hintergrund unterschiedlicher Straftatbestände und Tatbeteiligungen insgesamt sechs Freiheitsentziehungen bzw. Freiheitsbeschränkungen, wobei die Betroffenen zeitnah entweder nach der Feststellung ihrer Identität oder nach Abschluss erkennungsdienstlicher Maßnahmen wieder entlassen wurden. Insgesamt werden derzeit 13 Ermittlungsverfahren geführt: 1 x Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs 1 x Räuberische Erpressung 3 x Verstoß gegen das Waffengesetz 2 x Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 3 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen 3 x Körperverletzung im Amt. 4. Wie viele Platzverweise wurden erteilt und falls ja, aus welchen Gründen? Zu 4.: Formale Platzverweise wurden nicht erteilt bzw. nicht dokumentiert. Gleichwohl verfolgten die gegen eine nicht konkret bestimmbare Anzahl von Personen gerichteten Abdrängmaßnahmen genau diesen Zweck. 5. Gab es Körperverletzungen zu Lasten von a) Passant*innen b) Polizist*innen c) Subjekten polizeilicher Zwangsmaßnahmen? Zu 5.: Die in der Fragestellung gebrauchte Formulierung zu c) findet in der Polizei Berlin keine Anwendung. Zur Beantwortung wird sie hier mit dem Begriff der „Adressaten/der Betroffenen“ gleichgesetzt. Demnach wurden zu b) und zu c) mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Körperverletzungs- bzw. – in entsprechender deliktischer Erweiterung – Widerstandsdelikten eingeleitet. 6. Wurden Strafanträge aufgrund von Körperverletzungen gestellt? Falls ja, wie viele, aus welchen Gründen und gegen wen? Seite 4 von 6 Zu 6.: Ja. In drei Fällen wurden Strafanzeigen gegen Polizeidienstkräfte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gefertigt. Zu zwei anderen Sachverhalten wurden Ermittlungsverfahren gegen – namentlich bekannte – Beschuldigte im Zusammenhang mit Widerstandshandlungen eingeleitet. 7. Wurden Polizist*innen die im Rahmen des Einsatzes verletzt? Falls ja, waren anschließend Polizist*innen dienstunfähig und falls ja für wie lange jeweils? Zu 7.: Im Rahmen des Einsatzes wurden drei Polizeidienstkräfte verletzt, darunter ein Auszubildender. Alle drei waren – zum Teil längerfristig – dienstunfähig verletzt, befinden sich jedoch mittlerweile wieder im Dienst. 8. Laut Medienberichten sollen unbeteiligte Jugendliche von der Polizei unter dem Verdacht des Landfriedensbruchs vorläufig in Gewahrsam genommen worden sein, obwohl sie vorher von einem Polizisten entlastet worden sein sollen. Sind diese Medienberichte zutreffend? Falls nein, wie stellt sich der Sachverhalt tatsächlich dar? Falls ja, warum wurden diese Jugendlichen trotzdem in Gewahrsam genommen? Zu 8.: Der nachfolgende Absatz 1 gilt für die Beantwortung der Fragen 8 bis 13 gleichermaßen: Der Polizei Berlin ist nicht bekannt, auf wen sich die zitierten Medienberichte konkret beziehen. Insofern lassen sich tatsächliche und mutmaßliche Sachverhalte bzw. Ereignisse nicht ohne weiteres verknüpfen. Unabhängig davon können zu laufenden Ermittlungsverfahren seitens der Polizei keine Auskünfte erteilt werden. Zutreffend ist, dass im Zusammenhang mit den aus der Menschenmenge heraus begangenen Gewalttätigkeiten mehreren Personen – darunter drei Jugendlichen – wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs die Freiheit entzogen wurde. Der Grad ihrer Beteiligung ist gleichfalls Gegenstand der derzeitigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Zudem wird gegen einzelne der genannten Personen wegen weiterer Straftatbestände ermittelt, die im Zuge der freiheitsentziehenden Maßnahmen bzw. in deren Anschluss verwirklicht bzw. bekannt wurden. 9. Laut Medienberichten wurde im Rahmen des Einsatzes ein unbeteiligter Siebzehnjähriger von der Polizei festgenommen. Ein Arzt hat später einen angebrochenen Kiefer, schwere Prellungen der Wangenknochen und zahlreiche Schürfwunden bei diesem Jugendlichen diagnostiziert. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat dazu vor und wie bewertet er dies? Zu 9.: Mögliche Verletzungsbilder sind Teil des Ermittlungsverfahrens und somit nicht auskunftsfähig. 10. Stimmen Medienberichte, nach denen sich die beiden festgenommenen Jugendlichen vor einem halben Dutzend Polizist*innen komplett entkleiden mussten sowie dass diese Jugendlichen minderjährig waren? Falls nein, wie stellt sich der Sachverhalt tatsächlich dar? Falls ja, ist es das übliche Vorgehen dass sich Minderjährige nach einer Ingewahrsamnahme komplett entkleiden müssen und falls nein, warum ist dies hier geschehen und wie bewertet der Senat dies? Seite 5 von 6 Zu 10.: Bei allen genannten Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, ist die Durchsuchung der Person und deren Sachen dokumentiert und vorschriftsmäßig durchgeführt worden. Dass sich die Personen in einer wie in der Fragestellung beschriebenen Art und Weise entkleiden mussten, kann von der Polizei Berlin nicht bestätigt werden. 11. Laut Medienberichten soll ein Polizeibeamter gegenüber dem sechzehnjährigen Minderjährigen geäußert haben: „In den USA hätten sie dir den Knüppel schon in den Arsch geschoben. Du hast Glück, dass der schwule Kollege nicht da ist.“ Sind diese Medienberichte zutreffend? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen zu diesem Vorfall vor, wie wird dieses Vorgehen bewertet und wurden Maßnahmen zur Aufklärung eingeleitet? Zu 11.: Ein solcher Sachverhalt ist nicht bekannt. 12. Laut Medienberichten soll es den festgenommenen Jugendlichen verweigert worden sein, Kontakt zu ihren Eltern oder einem Rechtsbeistand aufzunehmen. Sind diese Medienberichte zutreffend? Falls nein, wie stellt sich der Sachverhalt tatsächlich dar? Falls ja, ist es das übliche Vorgehen, dass sich minderjährige nicht bei Eltern oder einem Rechtsbeistand melden dürfen? Falls nein, warum ist in diesem Fall dann so verfahren worden und wie bewertet der Senat dies? Zu 12.: Eine Verweigerung der Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten oder eines Rechtsbeistandes fand nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei Berlin nicht statt. 13. Laut Medienberichten soll der Sechzehnjährige nach neun Stunden Ingewahrsamnahme um 02.30 Uhr in der Nacht in Spandau alleine entlassen worden sein. Sind diese Medienberichte zutreffend? Falls nein, welche Vorkehrungen wurden bei der Entlassung des Minderjährigen ergriffen? Falls ja, ist es das übliche Vorgehen, minderjährige mitten in der Nacht in Spandau fernab von ihrem Zuhause zu entlassen? Falls nein, wie ist das übliche Verfahren bei der Entlassung Minderjähriger aus dem Polizeigewahrsam und warum ist es in diesem Fall nicht eingehalten worden? Zu 13.: Im vorliegenden Fall wurde der einzige im genannten Alter befindliche Jugendliche nicht alleine entlassen bzw. sich selbst überlassen, sondern in die Obhut eines berechtigten Angehörigen übergeben. Ergänzend wird mit Blick auf das übliche Verfahren darauf hingewiesen, dass nach der Vorschriftenlage Jugendliche nach Beendigung polizeilicher Maßnahmen nur dann von Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten abzuholen sind, wenn besondere Umstände eine solche Abholung für geboten erscheinen lassen. 14. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der Polizei in Bezug auf die Festnahme eines mutmaßlichen Fahrraddiebes? Was lief aus Sicht des Senates gut, wo sieht der Senat Verbesserungsbedarf im Vorgehen der Polizei, insbesondere in Bezug auf Fragen der Deeskalation der Situation und der Vorgehensweise bei der Festnahme? Zu 14.: Der der Freiheitsentziehung zugrundeliegende Sachverhalt beruht auf einem Tatverdacht zu mehreren schwerwiegenden Straftaten. Für den Verlauf des Einsatzes war, wie in der Antwort zu Frage 1. und 2. beschrieben, der Angriff des randalierenden Tatverdächtigen auf die Polizeidienstkräfte verantwortlich. Der andauernde erhebliche Widerstand des Mannes war kurzfristig nicht zu unterbinden; auf die zwischenzeitliche Solidarisierung durch Schaulustige mit dem Randalierer und Seite 6 von 6 das Vorgehen gegen die Polizei durch eine in Teilen gewalttätige Menschenmenge ließ sich bis zum Eintreffen von Unterstützungskräften keinerlei Einfluss nehmen. Die Angriffe konnten durch eine zügig verbesserte Kräftelage schon nach kurzer Zeit beendet werden. Sollte im Zuge der gegenwärtigen Ermittlungen ein mögliches Fehlverhalten einzelner Einsatzkräfte erkannt werden, wird dieses – wie in anderen Fällen auch – strafrechtlich oder disziplinarisch zu prüfen sein. 15. Wie wird der Einsatz am Kottbusser Tor innerhalb der Polizei und Innenbehörde aufgearbeitet? Zu 15.: Einsätze werden grundsätzlich problemorientiert aufgearbeitet. Die Nachbereitung im vorliegenden Fall legt dabei einen besonderen Fokus auf Aspekte der Eigensicherung und des Einsatztrainings, das Zusammenwirken von Einsatzkräften im Umgang mit einer zum Teil gewalttätigen Menschenmenge bzw. mit Massenphänomenen und nicht zuletzt auf die Nachsorge von verletzten bzw. traumatisierten Dienstkräften. 16.Wie werden die Ereignisse im Rahmen der Festnahme der beiden minderjährigen Jugendlichen und ihrer anschließenden Behandlung aufgearbeitet? Zu 16.: Nach derzeitigem Erkenntnistand gibt es hierzu keine Notwendigkeit. Gleichwohl wird der Umgang mit eingebrachten Jugendlichen als Teil der täglichen Praxis regelmäßig im Dienstunterricht thematisiert. Berlin, den 22. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport