Drucksache 18 / 16 996 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Jarasch und Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 06. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Elternarbeit an Schulen stärken - Elternkurse besser einbinden und Antwort vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina Jarasch und Frau Abgeordnete Susanna Kahlefeld (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 996 vom 06. November 2018 über Elternarbeit an Schulen stärken - Elternkurse besser einbinden ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die allein in der Zuständigkeit der Bezirke liegen. Der Senat hat eine Abfrage in den Bezirken vorgenommen, in denen die Elternkurse stattfinden, und entsprechend der Rückmeldungen die Antworten zusammengefasst. 1. Der Senat sieht die Mütter- bzw. Elternkurse der Volkshochschulen als ein Erfolgsmodell, das Eltern nicht nur Deutsch vermittelt, sondern sie auch befähigt, den Bildungsweg ihrer Kinder zu begleiten (vgl. Drs. Nr. 18/16502). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kurse von den Schulen tatsächlich als integraler Bestandteil ihrer Elternarbeit verstanden werden. Wie viele der Mütter- bzw. Elternkurse finden in Schulen bzw. auf dem Schulgelände (Hort etc.) statt, wie viele Kurse haben keine räumliche schulische Anbindung? Bitte auflisten nach Bezirk für die Jahre 2015-2018. Zu 1.: Über das Elternkurs-Curriculum, das im Jahr 2009 seitens der Berliner Volkshochschulen (VHS) entwickelt worden ist, werden erziehungs-, schul- und bildungsbezogene Themen als integraler Bestandteil der Elternkurse den Kursteilnehmenden vermittelt. Das Curriculum hat die im Schulgesetz und im Rahmenlehrplan verankerten Bildungs- und Erziehungsziele im Blick. Darunter fallen Themen wie Kindererziehung, das Berliner Schulsystem, Bildungsübergänge, Bildungsabschlüsse, Gesundheitsvorsorge, Rechte/Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern am Schulleben, Formen der Elternarbeit, die die Eltern dabei unterstützen, den Bildungsweg ihrer Kinder konstruktiv zu begleiten – unabhängig vom Standort, an 2 dem die Kurse stattfinden. Die Volkshochschulen haben im Jahr 2015 das Elternkurs-Curriculum entsprechend dem neuen Schulgesetz angepasst. Angesichts des neuen Rahmenlehrplans ab dem Schuljahr 2017/18 überarbeiten die VHS aktuell das Elternkurs-Curriculum auf der Basis von systematisch erhobenen Rückmeldungen von mehr als 500 Elternkurs-Teilnehmenden. Die VHS Programmverantwortlichen der Elternkurse sowie der Senat haben großes Interesse daran, dass möglichst viele Elternkurse idealerweise an Grundschulen bzw. in den Kindertagesstätten stattfinden, die von den Kindern der Teilnehmenden besucht werden, um die Eltern an diese Bildungseinrichtungen heranzuführen und ihnen die Möglichkeit zur Orientierung sowie Mitgestaltung des Schul- bzw. Kita- Alltags zu bieten. Aufgrund von Raummangel an Schulen müssen jedoch viele Elternkurse auf Räume der Volkshochschulen oder auf umliegende Standorte, z.B. Familien- und Stadtteilzentren, ausweichen. Zum Teil haben diese Elternkurse in einigen Bezirken eine schulische Anbindung. Darüber hinaus ermöglicht dieser sozialräumliche Ansatz, Eltern zu erreichen, die über die Schule und ihre Räumlichkeiten nicht oder nur schwer erreicht werden können. Auch ohne eine enge Anbindung an Schulen ist es möglich, über die Elternkurse die Eltern hinsichtlich schulischer Angelegenheiten ihrer Kinder zu beraten und die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken. Bisher bieten die Bezirke, bis auf Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Treptow- Köpenick, Elternkurse an: Standorte der Elternkurse im Schuljahr 2015/2016 Bezirk Grundschule Außerhalb der Schule Charlottenburg-Wilmersdorf keine validen Angaben für 2015/2016 möglich Friedrichshain-Kreuzberg 15 7 Lichtenberg 2 1 Mitte 6 43 Neukölln 19 7 Kitas 33 Reinickendorf 16 9 Spandau 13 1 Steglitz-Zehlendorf 16 0 Tempelhof-Schöneberg 6 1 Kita 12 Standorte der Elternkurse im Schuljahr 2016/2017 Bezirk Grundschule Außerhalb der Schule Charlottenburg-Wilmersdorf 10 12 Friedrichshain-Kreuzberg 11 4 Lichtenberg 2 1 Mitte 6 43 Neukölln 17 7 Kitas 30 Reinickendorf 19 10 Spandau 11 1 Steglitz-Zehlendorf 24 0 Tempelhof-Schöneberg 5 1 Kita 13 Standorte der Elternkurse im Schuljahr 2017/2018 Bezirk Grundschule Außerhalb der Schule Charlottenburg-Wilmersdorf 15 18 3 Friedrichshain-Kreuzberg 10 3 Lichtenberg 2 1 Mitte 5 41 Neukölln 18 5 Kitas 24 Reinickendorf 20 10 Spandau 9 3 Steglitz-Zehlendorf 24 0 Tempelhof-Schöneberg 5 1 Kita 13 2. Wie findet die Einbindung der Elternkurse bzw. der Dozent*innen an den Schulen konkret statt, insbesondere dort, wo die Kurse nicht in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Schulen stattfinden? Zu 2.: Zwischen der Volkshochschule und der Grundschule gibt es bezüglich der Durchführung der Elternkurse eine Kooperation, die per Kooperationsvereinbarung zwischen diesen beiden Bildungseinrichtungen begründet wird. Eine Grundschule ist eine Schwerpunktschule, wenn die im Rahmen der Elternkurs-Angebote eingesetzte Lehrkraft an dieser Schule tätig ist. Die Einsatzlehrkräfte haben eine Scharnierfunktion zwischen der Schule und den Elternkursen der VHS und sind für den Informationsfluss zwischen VHS und Schule verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehört die Vernetzung u.a. in Schulen. Sie tragen das Konzept der Elternkurse ins Lehrerkollegium an der eigenen Schule. Sie stellen die Elternkurse auch an anderen Schulen, an denen Elternkurse gestartet werden könnten, vor und unterstützen die VHS bei der Gewinnung von „Kontaktlehrkräften“ für die VHS-Elternkurse in weiteren Grundschulen. Ferner vermitteln sie Informationen über die Elternkurse an u.a. Schulleitungen und die Schulaufsicht. Um dem Informationsbedarf gerecht zu werden, plant die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zeitnah Informationsveranstaltungen zu der Bedeutung und der Rolle der Elternkurse für ausgewählte Schulen, insbesondere für ihre Schulleitungen. VHS-Kursleitende, unabhängig des Standortes ihrer Elternkurse, werden auch durch ihre Teilnahme an Elternabenden und an Schulfesten an den Schulen eingebunden. Die Kursleiterinnen/Kursleiter mit Elternkursen an Schulen besuchen regelmäßig das Schulsekretariat, um Informationsflyer zu den Elternkursen auszulegen und über den Elternkurs zu sprechen. Viele Kursleitungen sind im Gespräch mit den Schulleitungen. Einige Elternkurse ohne räumliche Anbindung an Schulen werden über die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, die Lehrkräfte der Kinder der Kursteilnehmenden und/oder über den Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung eingebunden: Diese kommen regelmäßig in die Kurse oder die Kursleitungen nehmen Kontakt zu den Sozialarbeitenden bzw. den Lehrkräften auf. 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Dozent*innen der Elternkurse Teil der multiprofessionellen Teams sind oder werden sollten, die an Schule tätig sind? Wenn ja, wie wird das an die Schulleitungen herangetragen? 4 Zu 3.: Um die Elternkurs-Teilnehmenden über den Schulalltag ihrer Kinder zu informieren und im Elternkurs die im Schulalltag relevanten Themen behandeln zu können, ist es aus der Sicht des Senats sinnvoll, dass die Kursleitenden, die Einsatzlehrkräfte und die Lehrkräfte der Kinder der Kursteilnehmenden im engen Austausch sind. Die Kooperationen sowie der Informationsfluss an Schulen werden nicht zentral koordiniert oder gesteuert. So werden mögliche Kooperationen und Absprachen mit den Lehrkräften an Schulen den Umständen und Rahmenbedingungen an den jeweiligen Schulen entsprechend dezentral, insbesondere von den Einsatzlehrkräften, aber auch von den VHS-Dozentinnen und Dozenten koordiniert. 4. In wie vielen Schulen sind die Mütter- bzw. Elternkurse in den Schulalltag und die Elternarbeit praktisch einbezogen: Wo wird aktiv für die Teilnahme an den Kursen geworben? Wo haben die Dozent*innen ein Fach im Lehrerzimmer, um über Aktuelles informiert zu werden (Schulfeste, Baumaßnahmen, Läuse …)? Wo werden die Dozent*innen der Kurse dem Lehrerkollegium vorgestellt und wie geschieht das? Wo und wie gibt es regelmäßige Runden zwischen Dozent*innen und dem Lehrerkollegium, um die Einbindung der Kurse zu optimieren? Zu 4.: Es ist zwischen den Aufgaben der Einsatzlehrkräfte und den Aufgaben der VHS- Kursleitenden zu unterscheiden: Insbesondere die Einsatzlehrkräfte, die an Schwerpunktschulen im Rahmen des Elternkurs-Angebots tätig sind, sind für die Elternarbeit an Schulen zuständig. Sie werben aktiv sowohl für die Elternkurse an ihrer eigenen Schule, aber auch darüber hinaus für alle im jeweiligen Bezirk stattfindenden Elternkurse (an anderen Schulen oder an außerschulischen Standorten) bei Schulveranstaltungen, Elternabenden, in Familien- und Stadtteilzentren und auch auf diversen Straßenfesten im Bezirk. Die VHS-Dozentinnen/Dozenten sind für die Elternbildung, aber nicht explizit für die Elternarbeit zuständig und sind als freiberufliche Dozentinnen/Dozenten nicht in reguläre Schulabläufe eingebunden. Über Aktuelles an der Schule werden die Kursleitenden über die Programmbereichsverantwortlichen der VHS, über Einsatzlehrkräfte, durch das Schulsekretariat und über Aushänge informiert. Die Kursleitenden werden in der Regel nicht dem gesamten Lehrerkollegium vorgestellt, nehmen allerdings punktuell an Lehrerkonferenzen teil und haben häufig Kontakt zu den in der Schule arbeitenden Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und zu der Leitung der Schule. Des Weiteren stehen die Kursleitenden für Elternabende als Ansprechpartner stets zur Verfügung, insbesondere für die Kennenlern- Elternabende neuer Schülerinnen/Schüler. Auf dieses Angebot greift nicht jede Schule bzw. nicht jede Schule jedes Mal zurück. Größtenteils machen die Kursleiterinnen/Kursleiter auf Schulfesten und anderen Sonderveranstaltungen an den Schulen, an denen die Elternkurse stattfinden, Werbung für die Elternkurse. Dafür haben die VHS spezielles, mehrsprachiges Werbematerial entwickelt, das sie den Kursleitenden passgenau für ihren Kurs zur Verfügung stellen. Bei freien Plätzen in den Elternkursen an außerschulischen Standorten wird an den umliegenden Schulen und Kitas geworben. Des Weiteren sind die Elternkurse Teil des regulären Angebots der Volkshochschulen und finden Erwähnung in ihren Programmheften und sind in der Kurssuche im Internet nachgewiesen. 5 5. Was ist die Aufgabe der für Elternkurse abgeordneten Einsatzlehrkräfte? Wie können sie gewährleisten, dass die Dozent*innen in den Schulalltag einbezogen werden und zwar flächendeckend an allen Berliner Schulen? Haben sie Einfluss auf die entsprechende Schulentwicklung und –organisation und wenn ja, auf welche Weise können sie diesen Einfluss ausüben? Zu 5.: Seit dem Schuljahr 2004/2005 werden insgesamt zwölf Einsatzlehrkräfte mit jeweils 14 Abordnungsstunden an bestimmten Schwerpunktschulen in den Elternkursen eingesetzt, um im Umfang von vier bis acht Unterrichtseinheiten (UE) des zur Verfügung stehenden Stundenvolumens pro Woche im Kurs zu unterrichten. Der Kurs umfasst sowohl den Deutschunterricht als auch Themen wie Schule, Bildungssystem, Schulunterricht etc., mit dem Ziel, die schul-/bildungsbezogenen Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken. Grundlage für Letzteres ist das o.g. Elternkurs-Curriculum der Berliner VHS. Der Unterricht wird im Idealfall zwischen der Einsatzlehrerkraft und einem Kursleitenden der VHS aufgeteilt. Das restliche Zeitkontingent der Einsatzlehrkräfte wird für die folgenden Aufgaben genutzt: Unterstützung, Weiter- / Fortbildungen der VHS-Kursleitenden o Mitarbeit bei/Teilnahme an Fachtagungen, an Weiterbildungsseminaren und sonstigen Veranstaltungen der VHS im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ)/Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. der Elternkurse o Fachlicher Austausch mit Kursleitenden (z.B. Teilnahme an Kursleitenden-Konferenzen) o Regelmäßige Beratung der freiberuflichen Kursleitenden bzgl. der Umsetzung schulbezogener Inhalte und Themen Konzeptionelle Erarbeitung von Lehr- und Unterrichtsmaterialien sowie von Modulen zu Themen aus dem Elternkurs-Curriculum für die Elternkurse (mit Schwerpunkt auf Schulbezug und Berufsorientierung); Durchführung dieser Module in den Elternkursen Elternzusammenarbeit o Vermittlung von zielgruppenspezifischen Informationen über die Elternkurse an Eltern sowie gezielte Ansprache/(individuelle und Gruppen-) Beratungen von Eltern, die im Rahmen von zwei UE pro Woche stattfinden sollen (feste Sprechstunden, Elterncafés, bei Elternabenden an der Schule etc.) o Begleitung/fachliche und organisatorische Unterstützung von Formaten/Familienbildungsprojekten zur Stärkung der Elternzusammenarbeit an der Schwerpunktschule Vernetzung in Schulen (vgl. Antwort zu 2.) und im Sozialraum o Vermittlung von Informationen über die Elternkurse an Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulräte, schulnahe Institutionen und Initiativen in allen dafür relevanten und geeigneten Gremien und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schulen (Kindertagesstätte, Quartiersmanagement, Ämter, Elterninitiativen, Migrantenselbstorganisationen, Neue Deutsche Organisationen, 6 Schulfördervereine, Sportvereine, Familienzentren, Jobcenter, Bibliotheken, Nachbarschaftszentren usw.) o Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Bildungswerbung im Zusammenhang mit den Elternkursen und Bildungsangeboten der VHS für Eltern, die einen Bedarf an einem Deutschkurs haben. Kooperation mit der VHS (vgl. Antwort zu 2.) o Einsatzlehrkraft ist ein Bindeglied zwischen der VHS und der Schule und sichert den Informationsfluss zwischen VHS und Schule. o Teilnahme an Jour Fixes mit den VHS-Dozierenden sowie der zuständigen VHS Programmbereichsleitung o Teilnahme an regelmäßigen Teamsitzungen/enge Absprachen mit der zuständigen Programmbereichsleitung der VHS o Mitarbeit in der AG der Einsatzlehrkräfte, Teilnahme an ihren regelmäßigen Treffen Qualitätssicherung o Mitwirkung bei Teilnehmendenbefragung der VHS o Kursorganisation o Bei Bedarf Raumakquise in Absprache mit der VHS o Überprüfung der erwachsenengerechten Ausstattung der Unterrichtsräume 6. Was genau ist laut Arbeitsvertrag die Aufgabe der Mütter- bzw. Elternkursdozentinnen im Blick auf die Elternarbeit? Ist die Kontaktpflege von Dozent*innen mit Schule, beispielsweise durch den Besuch von Eltern-Cafes, eine persönliche Vorstellung im Hort und am Einschulungstag usw, Teil des Arbeitsvertrags und wenn nein, wie soll die Einbindung der Dozent*innen sonst gewährleistet werden? Zu 6.: Die Kursleitungen erhalten einen Honorarvertrag für Kursleitende an den Berliner Volkshochschulen. Die Kursleitenden sind für Elternbildung, aber nicht für Elternarbeit verantwortlich. Daher gibt es auch bzgl. der Elternarbeit keine vertragliche Vereinbarung. Über den Kurs hinaus gehende Aktivitäten für die Elternkurse - wie beispielsweise der Besuch von Eltern-Cafés und die Teilnahme an Elternabenden, Werbung für die Elternkurse auf Schulveranstaltungen - werden in aller Regel mit einem gesonderten Honorarvertrag vergütet oder sind über den Vertrag hinausgehendes Engagement. Darüber hinaus führen die VHS einmal pro Semester bzw. Trisemester eine Elternkurskonferenz durch, auf der für die Elternkurse relevante pädagogische Themen und inhaltliche Aufgaben im Mittelpunkt stehen, sich die Kursleitenden vernetzen und austauschen können. Auch für diese Tätigkeit erhalten die Kursleitenden eine Vergütung. 7. Wie hoch sind die Honorare der Dozent*innen und inwiefern wird Elternarbeit im Sinne von Beratung, Begleitung und Kontaktpflege zu Schulen bei den Honoraren berücksichtigt? Bitte nach Bezirk auflisten für die Jahre 2015-2018. 7 Zu 7.: Die Honorare der VHS-Dozierenden, auch derjenigen, die im Elternkurs unterrichten, wird gemäß der Ausführungsvorschrift über Honorare der Volkshochschulen geregelt, die auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht ist (https://www.berlin.de/sen/bildung/lebenslangeslernen /vhs/fachinfo/). Die Kursleitenden der Elternkurse werden entsprechend der Honorargruppe 1.2 („Für freie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, deren Lehrtätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert“) vergütet; dies trifft flächendeckend für jeden Bezirk zu, weshalb keine Auflistung nach Bezirken nötig ist. Honorarsätze VHS in € zwischen 1. August 2014 bis 31. Juli 2019 In der Regel wird der Einstiegssatz in die Honorargruppe 1.2. gezahlt. Berlin, den 28. November 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ab 1.8.2014 ab 1.8.2015 ab 1.8.2016 ab 1.8.2017 ab 1.8.2018 von bis von bis von bis von bis von bis HonGr. 1.2 25,23 38,72 26,11 40,07 26,79 41,12 27,41 42,07 31,69 43,56