Drucksache 18 / 17 004 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Ina Czyborra (SPD) vom 23. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Anbindung der Berliner Schulen an das Internet V: Marzahn-Hellersdorf und Antwort vom 21. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Ina Czyborra (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 004 vom 23. Oktober 2018 über Anbindung der Berliner Schulen an das Internet V: Marzahn-Hellersdorf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Gemäß § 109 Schulgesetz (SchulG) obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Dies beinhaltet auch die Zuständigkeit für die Ausstattung der Schulen mit IT und IT-Peripherie sowie die Vernetzung. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt. 1. Welche Verträge über Internetanbindungen bestehen an den allgemeinbildenden Schulen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und welche Bandbreiten stehen den Schulen jeweils zur Verfügung? (Bitte Antworten tabellarisch nach Grund- und Sekundarschulen sowie Gymnasien auflisten) Zu 1.: Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da daraus nicht hervorgeht, ob hier das Schülernetz, das zentrale Schulverwaltungsnetz oder die schulinterne Verwaltung erfragt wird. 2 2. Wer hat diese Verträge jeweils abgeschlossen, welche Laufzeiten haben sie und aus welchen Mitteln werden sie jeweils zu welchen Kosten finanziert? (Bitte Antworten tabellarisch nach Grund- und Sekundarschulen sowie Gymnasien auflisten) Zu 2.: Siehe Antwort zu 1. 3. Welche Schulen verfügen über W-LAN und wie viele Räume werden damit erreicht (prozentualer Anteil)? (Bitte Antworten tabellarisch nach Grund- und Sekundarschulen sowie Gymnasien auflisten) Zu 3.: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Das WLAN-Netz wird nicht zentral vom Schulträger eingerichtet. Wenn, dann schulintern über die Schulen selbst eingerichtet und bisher finanziert. 4. Welche Bandbreiten sind an den jeweiligen Schulstandorten durch die üblichen Anbieter tatsächlich möglich bzw. kurzfristig möglich? Zu 4.: Die Bandbreiten richten sich nach den am Standort jeweils verfügbaren technischen Voraussetzungen. Die meisten Schulstandorte verfügen über VDSL 50 Mbit/s, einzelne bereits über 100 Mbit/s, nur wenige derzeit noch über 6 Mbit/s. 5. An welchen Schulstandorten ist eine Anbindung von 1 Gbit/s über die üblichen Anbieter möglich? Zu 5.: Aktuell gibt es keinen Schulstandort mit 1 GBit/s. 6. Welche Aussagen treffen die jeweiligen Anbieter zu Kosten und Zeiträumen, zu denen die Anschlüsse mit 1 Gbit/s zur Verfügung gestellt werden können? Zu 6.: Diese Frage können nur die Telekommunikationsanbieter beantworten. Berlin, den 21. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie