Drucksache 18 / 17 014 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 08. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Wildschweine und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17014 vom 08.11.2018 über Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Wildschweine Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist grundsätzlich dafür zuständig und Ansprechpartner, um Meldungen über Vorfälle in Berlin und in Randbezirken mit angrenzendem Brandenburger Wald, im Zusammenhang mit Wildschweinen zu bündeln, notwendige Maßnahmen auszuarbeiten und zu veranlassen? Frage 2: An wen bzw. wohin können Berlinerinnen und Berliner sich tagsüber und nachts wenden, wenn sie Vorfälle im Zusammenhang mit Wildschweinen melden bzw. sich über Vorfälle in ihrem Wohnumfeld informieren wollen (bitte Ansprechpartner nach Land und Bezirke aufschlüsseln)? Antwort zu 1 und zu 2: Wildschweine sind herrenlose Tiere (§ 960 BGB), die zwar dem Jagdrecht unterliegen, für die jedoch weder der Senat noch die Bezirke im Einzelnen verantwortlich und damit zuständig sind. Um jedoch dem berechtigten Interesse der Bevölkerung nach Information und Hilfe nachzukommen, bietet der Berliner Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) mit seinem Wildtiertelefon tagsüber eine telefonische Beratung an. Außerhalb der Telefonzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Darüber hinaus sind sowohl die Berliner Forsten als auch die Jagdreferentin des Landes Berlin im Bedarfsfall Ansprechpartnerinnen. In Gefahrensituationen ist zur Gefahrenabwehr die Polizei zu unterrichten. In den Bezirken gibt es keine gesonderten Anlaufstellen. Für das Land Brandenburg besteht keine Zuständigkeit. Bei Problemen können die unteren Jagdbehörden in den Landkreisen einbezogen werden. Frage 3: Wer kommt in welchen Fällen für durch Wildschweine verursachte Schäden auf? 2 Antwort zu 3: Da Wildtiere herrenlos sind, ist für deren Tun niemand verursachend verantwortlich und in Haftung zu nehmen. Entstandene Schäden werden daher nicht ersetzt. Frage 4: Welche Erkenntnisse zum Umfang und zur Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren von Schäden für Privathaushalte und für das Land Berlin gibt es? Frage 5: Inwieweit besteht für das Land Berlin Versicherungsschutz und welche Kosten sind hierfür ggf. etatisiert? Antwort zu 4 und zu 5: Dem Senat liegen keine Angaben über die durch das Auftreten von Wildschweinen verursachten Schäden an öffentlichem und privatem Eigentum vor. Da von den Eigentümern von Grundflächen keine Wildschäden geltend gemacht werden können, erfolgt keine Meldung an die Jagdbehörde, so dass Angaben hierüber nicht vorliegen. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Versicherungsschutz für das Land Berlin. Kosten sind dementsprechend dafür nicht etatisiert. Frage 6: Welche Maßnahmen dürfen Privatleute selbst ergreifen, um sich vor Schäden durch Wildschweine zu schützen, ab wann machen sie sich dabei strafbar, an welcher Stelle können sie sich darüber informieren? Antwort zu 6: Die Sicherung des Grundstücks oder des Hauses liegt in der Eigenverantwortung der Eigentümer, hierzu gehören insbesondere wildsichere Zaunanlagen, Sicherung von Mülltonnen und Kompostanlagen, Vergrämungsmaßnahmen durch Lärm oder Geruchsstoffe. Hinweise hierzu sind der Internetseite https://www.berlin.de/senuvk/forsten/wildtiere/index.shtml und den Broschüren des NABU Berlin zu entnehmen. Das Verbot des Fütterns von Wildtieren (§ 34 Abs. 4 Landesjagdgesetz) ist unbedingt zu beachten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist nicht strafbar. Frage 7: Was sind nach Ansicht des Senats die Ursachen für eine wachsende Wildschweinpopulation im Stadtgebiet von Berlin und welche Maßnahmen wurden dagegen ergriffen oder sind derzeit neue Maßnahmen in Planung? Antwort zu 7: Wildschweine sind sehr anpassungsfähig und können sich sehr stark vermehren. Jährliche Zuwachsraten von bis zu 300 Prozent sind möglich. Wenn die Umweltbedingungen günstig sind, wird die Geschlechtsreife früher erreicht, erhöht sich die Zahl der Frischlinge 3 und die Frischlingssterblichkeit fällt gering aus. Faktoren wie Klimawandel, häufige Eichenund Buchenmast, sowie illegale Fütterungen und unachtsam weggeworfene Gartenabfälle fördern diese Entwicklung. Milde Winter mit wenig Schnee erschweren zusätzlich die Bejagung der Tiere. Um vor allem durch menschliches Fehlverhalten verursachte Konflikte zu vermeiden, betreibt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit den Berliner Forsten und unterstützt durch die Wildtierberatung des NABU Berlin intensive Aufklärungsarbeit. Frage 8: Welche Entwicklung mit welchen einhergehenden Problemen wird es nach der Einschätzung des Senats in den nächsten Jahren in Berlin im Zusammenhang mit Wildschweinen geben? Antwort zu 8: Wie sich die Wildschweinpopulationen zukünftig entwickeln, ist schwer vorhersehbar. Sie waren in der Vergangenheit starken Schwankungen unterworfen. Verluste von Rückzugsgebieten durch Bebauung im urbanen Raum erhöhen zusätzlich den Druck auf die Wildtiere. Sie sind daher zunehmend gezwungen, auch von Menschen stark frequentierte Bereiche der Stadt zu nutzen und es kommt somit häufiger zu Begegnungen. Frage 9: Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten oder Härtefallregelungen für Privathaushalte, sich vor Wildschäden zu schützen? Wenn nein, sind solche in Planung? Antwort zu 9: Unterstützungsmöglichkeiten für Privathaushalte bestehen vor allem in Form von Informations- und Beratungsangeboten. Darüber hinaus kommt es in begründeten Einzelfällen auch zu jagdlichen Maßnahmen im Rahmen der Stadtjagd. Berlin, den 22.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz