Drucksache 18 / 17 017 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – aktueller Stand? und Antwort vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17017 vom 09. November 2018 über Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – aktueller Stand? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und wie viele unbegleitete junge volljährige Geflüchtete (18 bis 21 Jahre) leben Zurzeit in Berlin? 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind im Land Berlin in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht? Wie viele bei Pflegefamilien? 3. Wie viele unbegleitete junge Volljährige (18 bis 21 Jahre) sind im Land Berlin in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und wie viele bei Pflegefamilien? 4. Wie viele unbegleitete junge Volljährige (21 bis 27 Jahre) sind im Land Berlin in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und wie viele bei Pflegefamilien? Zu 1. bis 4.: Die Anzahl der jungen Geflüchteten mit Leistungsbezug auf Grundlage des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) im Land Berlin zum Stichtag 31. Oktober 2018 ist den folgenden Tabellen 1 und 2 zu entnehmen. Zu den 632 UMF, die sich in der Zuständigkeit Berliner Bezirke in Einrichtungen befinden (siehe Tabelle 1) sind weitere 90 UMF (siehe Tabelle 2) in Obhut der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) hinzuzurechnen. 2 Tabelle 1: Anzahl der jungen Geflüchteten mit Leistungsbezug auf Grundlage des SGB VIII und Unterbringung Tabelle 2: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Obhut der SenBildJug- Fam (Quelle: ISBJ-UMA, SenBildJugFam, Stand 31.10.2018) 5. Wie sind die vorbezeichneten Flüchtlinge in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht (bitte unter Angabe der Unterbringungsform und Aufschlüsselung nach Bezirken) und welche Kosten waren damit im Kalenderjahr 2017 verbunden? Zu 5.: Die Unterbringungsform der jungen Geflüchteten in der Kinder- und Jugendhilfe zum Stichtag 31.Oktober 2018 entsprechend der geforderten Aufschlüsselung ist der folgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2: Anzahl und Unterbringungsform junger Geflüchteter nach Bezirken Gesamt Einrichtung Pflegestelle unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) (unter 18 Jahre) 675 632 27 unbegleitete junge volljährige Geflüchtete (18 bis 21 Jahre) 1.038 744 10 unbegleitete junge Volljährige (21 bis 27 Jahre) 23 8 0 Jugendhilferelevante Gruppe der Geflüchteten Unterbringung in einer… (Quelle: ISBJ-Jugendhilfe SoPart; Fallstatistik über laufende Hilfen mit Datenstand 31.10.2018) Geschlecht 0-13 14-17 18- Gesamt m 10 53 10 73 w 3 14 0 17 Gesamtsumme 13 67 10 90 Obhut des Landesjugendamtes befindliche UMF Unterbringungsform nach Bezirken Gruppe (Familienanalog) Gruppe (Heimeinrichtung) Gruppe (Wohngemeinschaft) Individualangebot Mitte 1 26 35 52 Friedrichshain-Kreuzberg 3 15 16 50 Pankow 2 25 40 53 Charlottenburg-Wilmersdorf 2 32 54 50 Spandau 0 17 41 40 Steglitz-Zehlendorf 0 10 28 33 Tempelhof-Schöneberg 3 39 59 69 Neukölln 0 39 34 49 Treptow-Köpenick 1 18 29 45 Marzahn-Hellersdorf 1 22 39 59 Lichtenberg 2 25 42 19 Reinickendorf 2 21 37 26 Gesamt 17 289 454 545 (Quelle: ISBJ-Jugendhilfe SoPart; Fallstatistik über laufende Hilfen mit Datenstand 31.10.2018) 3 Die Kosten für die Unterbringung junger Geflüchteter in der Kinder- und Jugendhilfe beliefen sich im Kalenderjahr 2017 auf ca. 82,4 Mio. EUR. 6. Wie viele UMF im Land Berlin haben im Kalenderjahr 2017 das 18. Lebensjahr vollendet und wie viel davon blieben auch nach ihrem 18. Geburtstag im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht ? Zu 6.: Im Kalenderjahr 2017 wurden 718 UMF volljährig. Davon erhielten 525 als junge Volljährige weiterhin Leistungen nach dem SGB VIII. 7. Sofern UMF auch nach ihrem 18. Geburtstag im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind: Was tut der Senat, um diese Jugendlichen in die Lage zu versetzen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen? 8. Sofern eine Evaluierung der Tätigkeit der Sozialträger der Jugendhilfe stattfindet: ist es Teil der Evaluierung, ob junge Erwachsene möglichst frühzeitig aus der Jugendhilfe entlassen werden? Zu 7. und 8.: Die Voraussetzungen und der Bedarf von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte und Hilfe für junge Volljährige gem. §§ 27 ff, 35a, 41 SGB VIII werden individuell im Rahmen der Hilfeplanung geprüft (vgl. § 36 SGB VIII). Die Ausführungsvorschriften für Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige (AV-Hilfeplanung) regeln u.a. die Durchführung des Hilfeplanverfahrens und die Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung einer Hilfe zur Erziehung. Im Hilfeplanverfahren werden mit den Antragstellerinnen und Antragstellern und den Kindern bzw. Jugendlichen konkrete Ziele u.a. zur Verselbständigung vereinbart. 9. Gibt es Projekte in Berlin, wo von Sozialträgern für die Unterbringung von UMF angemieteter Wohnraum dieser Wohnraum bei Erreichen der Volljährigkeit den jungen Erwachsenen (dann unbetreut) überlassen wurde und die Miete sodann vom Jobcenter getragen wird? Zu 9.: Die Träger der Jugendhilfe betreuen nach § 34 ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII junge Menschen in trägereigenen oder von ihnen angemieteten Wohnungen in Form von Wohngemeinschaften, Betreutem Einzelwohnen oder sonstigen betreuten Wohnformen. Eine Unterscheidung, ob es sich bei dem jungen Menschen um einen UMF handelt, wird nicht vorgenommen. Eine Übergabe der vom Träger der Jugendhilfe angemieteten Wohnungen an die jungen Menschen nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahme findet in aller Regel nicht statt. Vielmehr werden die jungen Menschen durch die Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auf ein eigenverantwortliches Leben außerhalb der Jugendhilfe vorbereitet . Dazu gehört auch die Suche nach geeignetem Wohnraum. 10. Wie viel Wohnungen sind im Land Berlin von Sozialträgern der Kinder- und Jugendhilfe belegt? 4 Zu 10.: Träger von Angeboten der Jugendhilfe bieten ihre Leistungen in eigenen oder angemieteten Wohnungen bzw. Häusern an. Ausschlaggebend für die Leistungserbringung ist grundsätzlich die Eignung einer Wohnung/eines Hauses für den Zweck der Jugendhilfemaßnahme. Die Eignung wird von der Einrichtungsaufsicht geprüft und durch Erteilung der Betriebserlaubnis bestätigt. 11. Mit welchen konkreten Maßnahmen stärkt der Senat die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe? Zu 11.: Das Netzwerk Vormundschaft (NWV) gewinnt engagierte Bürgerinnen und Bürger für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, schult sie für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe und begleitet die Arbeit der Ehrenamtlichen. Ergänzend wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/13362 vom 14. Februar 2018 verwiesen. Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe fördert der Senat zudem sechs Patenschaftsprojekte und unterstützt die „Arbeitsgemeinschaft Flüchtlingspatenschaften“. Ziel der Projekte ist die Bildung von Patenschaften zwischen ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern und geflüchteten Familien. Die bestehende „Arbeitsgemeinschaft Flüchtlingspatenschaften“ bildet eine wichtige Plattform zum fachlichen Austausch der Patenschaftsprojekte. Dies umfasst die Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards und eines Kinderschutzkonzeptes, die Vorbereitung, Abstimmung und Einrichtung einer gemeinsamen Internetplattform, die Gewinnung von neuen Ehrenamtlichen und die Durchführung des Auswahlverfahrens auf der Grundlage der ausgearbeiteten Auswahlkriterien sowie die Qualifizierung von Ehrenamtlichen durch regelmäßig durchgeführte Schulungsveranstaltungen . Berlin, den 23. November 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie