Drucksache 18 / 17 019 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) vom 08. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2018) zum Thema: Erfassung personenbezogener Daten von Tatverdächtigen aus Serbien und anderen Ländern Europas und Antwort vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 019 vom 08. November 2018 über Erfassung personenbezogener Daten von Tatverdächtigen aus Serbien und anderen Ländern Europas ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Länder Europas vergeben eine sog. „Nationale Kennnummer des Bürgers“? Zu 1.: Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten europäischen Länder vergeben Kennnummern: Albanien Kosovo Rumänien Belgien Kroatien Schweden Bosnien-Herzegowina Lettland Serbien Bulgarien Litauen Slowakei Dänemark Mazedonien Slowenien Estland Montenegro Spanien Finnland Niederlande Tschechien Frankreich Norwegen Türkei Island Polen Ungarn Italien Portugal Weißrussland Kasachstan Republik Moldau Quelle: weltweite Erhebung des BKA vom 25. September 2017 2. Was verbirgt sich hinter dieser Kennnummer und welchen Zweck erfüllt sie? Zu 2.: Die Personenkennnummer ist eine nationale Identifikationsnummer, die eine Person in einem bestimmten Kontext eindeutig identifiziert (z. B. Steuernummer, Sozialversicherungsnummer, Bevölkerungsregisternummer usw.). Sie ist in den meisten Personaldokumenten vorhanden und lebenslang grundsätzlich unveränderbar. Die meisten Staaten sehen Personenkennnummern als ergänzendes Seite 2 von 3 personenbezogenes Merkmal an. Die Personenkennnummer ist ein wichtiges Individualmerkmal zur Erkennung von in relevanten behördlichen Informationssystemen erfassten Personen, welche einen Namenswechsel vollzogen haben. 3. Bleibt diese Nummer immer gleich, auch wenn durch Heirat oder andere Umstände eine Namensänderung erfolgt? Wenn ja, in welchen Ländern Europas und warum? Zu 3.: Die Personenkennnummer ist grundsätzlich nicht veränderbar (Ausnahmefälle sind z.B. bei Geschlechtsangleichung, Behördenirrtum, Gesetzesanpassung, Adoption). In den nachfolgend aufgeführten Ländern ist die Personenkennnummer nicht veränderbar: Albanien Kasachstan Rumänien Belgien Kosovo Schweden Bulgarien Kroatien Serbien Dänemark Litauen Spanien Finnland Niederlande Türkei Frankreich Norwegen Ungarn Island Polen Weißrussland Italien Republik Moldau Quelle: weltweite Erhebung des BKA vom 25. September 2017 4. Aufgrund welcher Umstände wird diese Kennnummer in welchen Datenerfassungssystemen in Berlin erfasst? 5. Trifft es zu, dass bei der Datenerfassung von Tatverdächtigen aus Ländern, die diese Nummer vergeben - insbesondere bei serbischen Tatverdächtigen - diese Nummer nicht regelmäßig mit den Personalien zusammen und, für die Fahndungsabfragen im täglichen Polizeidienst, ohne Umwege direkt abfragbar bei POLIKS erfasst und gespeichert wird? Wenn ja, warum nicht? 6. Wird diese Nummer bei der Datenerfassung von Tatverdächtigen aus Ländern, die diese Nummer vergeben - insbesondere serbische Tatverdächtige - in anderen Datenerfassungssystemen erfasst und gespeichert? Wenn ja, in welchen und unter welchen Voraussetzungen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4. bis 6.: Aktuell wird die Personenkennnummer in den Datenerfassungssystemen der Polizei Berlin nicht gespeichert. Die bundesweite Einführung eines entsprechenden Datenfeldes ist für den Herbst 2019 - mit der Umsetzung der bundesweiten Informationssystem-Polizei (INPOL) Version 8.2 - geplant. Nachdem sich aufgrund von Anfragen verschiedener Bundesländer das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei intensiv mit dem Thema „Personenkennnummer“ befasst hatten, wurde es seit 2011 in verschiedenen bundesweiten Gremien erörtert. Als Ergebnis einer Bund-Länder-Projektgruppe „Personenkennnummer“ unter der Führung Baden- Württembergs (Oktober 2017) erfolgt nunmehr die nur bundesweit sinnvolle Einführung eines Datenfeldes in der benannten INPOL Version. Dem Senat liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse über eine Speicherung in anderen Datensystemen vor. Seite 3 von 3 7. Sofern es zutrifft, dass diese Kennnummer nicht in POLIKS (oder in anderen Datenerfassungssystemen) erfasst wird, sind dem Senat Fälle bekannt, in denen tatverdächtige Personen zwar unter verschiedenen Namen gespeichert wurden, diese aber tatsächlich identische Kennnummern hatten (erbitte gesonderte Darstellung)? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Zu 7.: Dem Senat sind hierzu keine Fälle bekannt. 8. Ist zukünftig die Speicherung der Kennnummer bei der Erfassung von Tatverdächtigen in POLIKS geplant? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Siehe Antwort zu 4. 9. Trifft es zu, dass andere Behörden und Bundesländer diese Kennnummer für Fahndungszwecke speichern und ihren Vollzugsbeamten für Fahndungsabfragen im täglichen Dienst zugänglich machen um zu verhindern, dass gesuchte Tatverdächtige, die sich mit neuen Personalien ausgestattet haben, unerkannt Polizeikontrollen durchlaufen können. Zu 9.: Zur Verfahrensweise anderer Behörden oder Bundesländer kann vom Senat keine Auskunft erteilt werden. Berlin, den 28. November 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport