Drucksache 18 / 17 022 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) vom 08. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Jugend ist unsere Zukunft! Wir wollen möglichst alle erreichen - Jugendarbeitslosigkeit in Berlin bekämpfen! und Antwort vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Herbert Mohr (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17022 vom 8. November 2018 über Jugend ist unsere Zukunft! Wir wollen möglichst alle erreichen - Jugendarbeitslosigkeit in Berlin bekämpfen! ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen sind bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt. Vorbemerkung des Abgeordneten: „Fast jeder zehnte Jugendliche unter 25 und jeder achte unter 20 befinden sich irgendwo „im Schatten des Systems“. Viele von Ihnen haben keinen Schulabschluss und finden nur schwer eine Arbeitsstelle. In Berlin sind doppelt so viele junge Menschen arbeitslos wie im Bundesschnitt – damit hält Berlin einen langjährigen Negativrekord!“ 1. Wie viele Jugendliche im Alter von 16 bis 21 J. wurden von der Jugendberufsagentur seit ihrer Gründung betreut bzw. aufgesucht? (Bitte Angaben nach Alter und Jahren). Zu 1.: Eine auf die Altersgruppe von 16 bis 21 Jahre bezogene Zugangsstatistik für die Jugendberufsagentur Berlin wird nicht erhoben. Im Jahr 2017 wurden in der erstmaligen Vollabdeckung aller zwölf Standorte insgesamt 54.569 junge Menschen von den 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter, der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit und der Jugendhilfe sowie den Beraterinnen und Beratern der beruflichen Schulen beraten. 2. Wie hoch ist die Anzahl der Jugendlichen unter 21 J. in Berlin, die keinen Ausbildungsplatz finden? Zu 2.: Es liegt keine vollständige statistische Übersicht über die Zahl der Jugendlichen unter 21 Jahren in Berlin vor, die keinen Ausbildungsplatz finden. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) weist nur die bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen aus, wobei eine entsprechende Meldung bei der BA nicht obligatorisch ist. In dem Zeitraum vom 01.10.2017 bis 31.09.2018 waren insgesamt 14.214 junge Menschen im Alter von 15 bis unter 21 Jahren als Bewerberinnen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen bei der BA gemeldet. Von diesen Jugendlichen befanden sich 1.896 im September 2018 noch in der Betreuung der BA, weil sie keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. 3. Wie hoch ist die Anzahl der Jugendlichen im Alter von 16 bis 21 J. in Berlin, die keinen Schulabschluss haben? Zu 3.: Eine genaue Abbildung der gesamten Alterskohorten nach erreichtem Schulabschluss oder ohne Schulabschluss im Verlauf der individuellen Qualifizierungswege nach der allgemeinbildenden Schule ist bisher in keinem Bundesland umgesetzt. Weil die jungen Menschen auch Qualifizierungswege einschlagen und dabei Schulabschlüsse in Angeboten erwerben, die nicht über berufliche Schulen, vom Jobcenter, den Agenturen für Arbeit und der Jugendhilfe gefördert werden, gibt es bisher keine Grundlage für eine Gesamtabbildung. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel auch Zu- und Wegzüge von jungen Menschen ohne Schulabschluss, die nicht erfasst werden. Hilfsweise wurden die Daten des Mikrozensus als repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland herangezogen. Danach hatten 76.200 Personen im Alter von 16 bis unter 21 Jahren mit Hauptwohnsitz in Privathaushalten in Berlin im Jahr 2017 (noch) keinen allgemeinen Schulabschluss. Hierbei ist zu beachten, dass sich 73.500 davon in allgemeiner Bildung/Ausbildung befanden, davon 68.700 an allgemeinbildenden Schulen. Die Fallzahlen der jungen Menschen, die sich davon in sonstiger Ausbildung befanden, die keine Angabe gemacht haben oder sich nicht in Ausbildung befanden, liegen je Gruppe unter 5.000 und werden deshalb im Mikrozensus nicht ausgewiesen. a. Wie vielen davon konnte ein adäquates Ausbildungsangebot unterbreitet werden? Zu 3 a: Die Frage kann nicht beantwortet werden. Es werden keine statistischen Daten erhoben zur Art und zum Umfang der Ausbildungsangebote, die jungen Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahre ohne Schulabschluss gemacht wurden. 3 b. Wie viele davon befinden sich noch in Ausbildung? Zu 3 b: Unter der Annahme, dass sich die Frage auf die duale Berufsausbildung bezieht, wird auf die statistischen Daten der BA verwiesen. Dort werden die Auszubildenden erfasst, die im Rahmen ihrer Ausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. 558 Auszubildende ohne Schulabschluss im Alter von 15 bis unter 21 Jahren, die in Berlin – unabhängig von ihrem Wohnort – sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, waren mit Datenstand Oktober 2018 bei der BA zum Stichtag 31.03.2018 registriert. c. Wie viele davon haben die Ausbildung abgebrochen bzw. wie hoch ist die Abbrecherquote? Zu 3 c: Die Zahl der Ausbildungsabbrechenden wird statistisch nicht erfasst, damit ist auch keine Abbrecherquote bekannt. Eine Vertragslösungsquote, die aber einer Abbrecherquote nicht gleichzusetzen ist, wird jährlich nach Bundesland und Ausbildungsbereich in der Statistik des Statistischen Bundesamts ausgewiesen, jedoch nicht nach Alter. Im Hinblick auf diese Vertragslösungsquote ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine Abbruchquote handelt: Häufig sind die Jugendlichen danach nicht arbeitslos, sondern wechseln lediglich den Ausbildungsbetrieb und/oder Ausbildungsberuf. d. Wie viele davon konnten erfolgreiche Ausbildungsabschlüsse erzielen und wie viele in eine nachhaltige Beschäftigungsaufnahme gebracht werden? (Bitte beide Fragen beantworten.) Zu 3 d: Es liegen keine vollständigen statistischen Daten für die Beantwortung der beiden Fragen vor. Das Statistische Bundesamt stellt in seiner jährlichen Veröffentlichung zum Thema Berufliche Bildung auch die Daten zu Teilnahmen an Abschlussprüfungen im Rahmen der dualen Ausbildung, darunter zu Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die erfolgreich bestanden haben, zur Verfügung. In dieser Statistik wird jedoch keine Differenzierung nach Alter vorgenommen. Die Daten zu Übergängen von der Ausbildung in nachhaltige Beschäftigungsverhältnisse werden statistisch nicht erfasst. e. Wie viele davon haben bei dem Land Berlin einen Ausbildungsplatz bekommen? Zu 3 e: Bezogen auf das Alter der Auszubildenden im unmittelbaren Landesdienst befanden sich von im Juni 2018 insgesamt 7.951 vorhandenen Auszubildenden (jeweils einschließlich der Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter ohne Gerichtsreferendare) insgesamt 1.708 in der Altersgruppe der 16-21jährigen. Über die Frage, wie viele davon keinen Schulabschluss haben, liegen dem Senat keine Informationen vor, da die Einstellungs- und Auswahlverfahren dezentral von den Ausbildungs- und Einstellungsbehörden durchgeführt werden. Lediglich die Senatsverwaltung für Inneres und Sport stellt für den Bereich der nichttechnischen allgemeinen Verwaltung zentral Auszubildende der Hauptverwaltung – nicht aber für die Bezirke – ein. 4 Grundsätzlich wird für eine Ausbildung im Land Berlin ein abgeschlossener Schulabschluss gefordert, es kann jedoch auch Ausnahmen davon geben, wie bereits zur Frage 4 der Schriftlichen Anfrage 18/10706 mitgeteilt wurde: Die formelle Anforderung eines Schulabschlusses besteht für alle Ausbildungen im Beamtenverhältnis und ist in den jeweiligen Laufbahnordnungen normiert. Grundsätzlich wird für den einfachen Dienst mindestens die Berufsbildungsreife verlangt, für den mittleren Dienst der Mittlere Schulabschluss (MSA), für den gehobenen Dienst das Abitur. Für eine duale Ausbildung im Tarifbereich ist ein Schulabschluss grundsätzlich keine formelle Anforderung. Lediglich die allgemeine Schulpflicht muss erfüllt sein. Es liegt jedoch im Ermessen der Ausbildungsplatzanbieterin oder des Ausbildungsplatzanbieters, welche Voraussetzungen sie oder er für die Einstellung in ein Ausbildungsverhältnis definiert. Dies ist bei tariflichen Ausbildungsverhältnissen im Regelfall ein Schulabschluss (erweiterte Berufsbildungsreife oder MSA). Hierin unterscheidet sich der Arbeitgeber Land Berlin grundsätzlich nicht von anderen ausbildenden Unternehmen. Hintergrund für diese Anforderung ist, dass die erforderliche Ausbildungsreife und die für eine Ausbildung vorausgesetzten Kenntnisse grundsätzlich nur dann vorausgesetzt werden, wenn ein Schulabschluss vorhanden ist. Teilweise werden Ausbildungsplätze allerdings von den Dienststellen so ausgeschrieben, dass ein bestimmter Schulabschluss als „wünschenswert“ bezeichnet wird, nicht jedoch als zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des vermehrt angewandten e-Recruiting-Verfahrens im Bereich der Nachwuchskräfte ist nach Eingang jeder Bewerbung eine vom erreichten Schulabschluss unabhängige, jedoch für die angestrebte Ausbildung spezifische IT-gestützte Eignungsdiagnostik als erste Stufe des Auswahlverfahrens vorgesehen. Damit ist gewährleistet, dass so grundsätzlich auch leistungsfähige Bewerberinnen und Bewerber ohne Schulabschluss tarifliche Ausbildungsplätze erhalten können. Erkenntnisse darüber, wie häufig solche Bewerberinnen und Bewerber die Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen, liegen dem Senat nicht vor. 4. Sind nach Auffassung des Senats die vereinbarten Maßnahmen ausreichend, um auch die „anonymen“ Jugendlichen zu erreichen? Zu 4.: Der Senat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes vorgelegt, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, mit dem die erleichterte Ansprache aller jungen Menschen, die nach der allgemeinen Schulpflicht an der Schwelle Schule/Beruf stehen, erreicht werden soll. Es sollen Datenweiterleitungen zu der Berufsberatung der Agentur für Arbeit ermöglicht werden, um die bestehenden Kontaktformen und die Methoden der aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin zu erleichtern. Angestrebt wird auch die Möglichkeit, Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren zu kontaktieren, auch wenn sie schon die Schule verlassen haben und noch nicht in ein Studium oder eine Ausbildung eingemündet sind, um die Datenlage und die Möglichkeiten der persönlichen Kontaktaufnahme zu jungen Menschen ohne sicheren Verbleib zu verbessern. Große Anstrengungen unternehmen insbesondere die Jugendämter und Jobcenter im Kontext der Jugendberufsagentur Berlin durch strukturierte Angebote der aufsuchenden 5 Beratung, um an die Gruppe von jungen Menschen heranzukommen, die schon länger keinerlei Schulkontakt oder anderen Beratungs- oder Unterstützungskontakt hat. Das landesweite Konzept zur aufsuchenden Beratung im Rahmen der Jugendberufsagentur Berlin wurde im November 2017 im Landesbeirat der Jugendberufsagentur Berlin beschlossen. Die aufsuchende Beratung wird als mobiles, an der Lebenswelt der Zielgruppe orientiertes Angebot an den regionalen Standorten umgesetzt. Ziel ist es, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die Inanspruchnahme der Beratungsangebote der Jugendberufsagentur Berlin zu motivieren und den Kontakt zu den Beratungsfachkräften am jeweiligen regionalen Standort anzubahnen. Die aufsuchende Beratung wird im Rahmen der Evaluation der Jugendberufsagentur Berlin untersucht. 5. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um beispielsweise wiederholten Terminversäumnissen entgegen zu wirken? Zu 5.: Eine Beantwortung ist nicht möglich, da sich aus der Frage nicht erschließt, auf welche Terminversäumnisse sie sich bezieht. 6. Wann wird der Link: „Bericht zur Arbeit der Arbeitsgruppe „Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen?“ Link“ wieder funktionieren? Zu 6.: Dieser Prüfbericht zu den Umsetzungsoptionen einer Jugendberufsagentur für Berlin aus 2014 wurde aus redaktionellen Gründen von der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gelöscht. Er bildet lediglich die Vorgeschichte der Umsetzung ab. Bis zum Ende des Jahres wird er jetzt noch unter https://www.jba-berlin.de/fileadmin/jba-files/Landes_AG_Bericht_JBA_Berlinfinal _20_01_13.pdf aufrufbar sein. Die Seite www.jba-berlin.de wird mit Beginn 2019 vollkommen neu aufgesetzt. Ziel ist die Erreichung der Zielgruppen der jungen Menschen, der Eltern und der Beratungsakteure, wobei die ersten beiden Zielgruppen prioritär für den Gestaltungsansatz sind. Projektbezogene Informationen werden aller Voraussicht nach in diesem Kontext nicht mehr abgebildet werden. Berlin, den 28. November 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales