Drucksache 18 / 17 025 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (VII) und Antwort vom 27. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17025 vom 09.11.2018 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (VII) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Dr. Lederer hat am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus dem Direktor Untätigkeit vorgeworfen. Wie begründet Dr. Lederer diese Darstellung? Trifft es zu, dass der Direktor laut Protokoll der Stiftungsratssitzung vom 11.06.2018 die Wichtigkeit von Prävention betont hat? Wie lautet der genaue Wortlaut der diesbezüglichen Ausführungen des Direktors dazu? 2. Stimmt es, dass der Direktor am 05.06.2018 mit den Mitarbeitern der Gedenkstätte einen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten „diversity workshop“ durchgeführt hat, zu dessen Zielen es gehörte, die Belegschaft „für Formen der Diskriminierung [zu] sensibilisieren und ein erhöhtes Diversitätsbewusstsein [zu] schaffen“? Trifft es zu, dass Dr. Lederer diese Initiative in der Sitzung des Stiftungsrates am 11.06.2018 ausdrücklich gewürdigt hat? Falls ja: Warum hat er das den Abgeordneten verschwiegen und stattdessen das Bild eines unbelehrbaren Direktors gezeichnet? 3. Während der Stiftungsratssitzung am 11.06.2018 soll der Direktor gebeten worden sein, zur Stiftungsratssitzung am 01.11.2018 ein Konzept zur Prävention gegen Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung vorzulegen. Ist Dr. Lederer bekannt, dass der Direktor unmittelbar darauf eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, die eine entsprechende Dienstvereinbarung erarbeiten sollte, und dass er bereits Anfang September die Dienstvereinbarung dem Personalrat zur Unterzeichnung eingereicht hat? Ist es richtig, dass darin auch die Ernennung einer Anti-Diskriminierungsbeauftragten unter Mitwirkung des Personalrates vorgesehen war? Wurde die Dienstvereinbarung vom Direktor auch der Behörde von Dr. Lederer zugestellt und wenn ja, wann? 4. Warum hat Dr. Lederer in seinem Schreiben an vier weibliche Mitglieder des Beirats vom 05.10.2018 behauptet, der Direktor hätte zu keinem Zeitpunkt „etwas über Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen“ geäußert, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt entsprechende Äußerungen und Unterlagen bekannt waren? Seite 2 von 2 5. Ist Dr. Lederer bekannt, dass laut Berliner Verordnung über die Wahl und Bestellung der Frauenvertreterin und ihrer Stellvertreterin vom 25.05.2011 nur dann eine Frauenvertreterin gewählt werden kann, wenn mindestens drei volljährige weibliche Wahlberechtigte der Dienstelle einen entsprechenden Bestellungsvorschlag unterbreiten? Wurde dem Direktor der Gedenkstätte ein solcher Vorschlag unterbreitet und wenn ja, wann? Wenn nein, wieso hat Dr. Lederer am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus fälschlicherweise behauptet, der Direktor hätte von sich eine Frauenbeauftragte „benennen“ können? 6. Da der Stiftungsrat laut Stiftungsgesetz bis zum 30.06.2018 Personalstelle und Personalwirtschaftsstelle der Stiftung und diese Befugnisse auf den Stiftungsratsvorsitzenden übertragen hat: Hat Dr. Lederer seit Januar 2018 irgendwelche Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen ergriffen und wenn ja welche und wann? Wenn nein, warum nicht? Hat er insbesondere dafür Sorge getragen, dass nach Kenntnisnahme der Vorwürfe die Mitarbeiterinnen des Vizedirektors keinen Gefährdungen ausgesetzt waren und wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. – 6.: Die Fragen tangieren laufende Rechtsstreitigkeiten und können daher nicht beantwortet werden. Berlin, den 27.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa