Drucksache 18 / 17 027 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Planungen für die Parklandschaft Gatow und Antwort vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17027 vom 12.11.2018 über Planungen für die Parklandschaft Gatow Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für die Parklandschaft Gatow und wie, beziehungsweise mit welchem Ziel, werden die Forderungen der Verbände nach einer naturschutzgerechten Überarbeitung der Planungen berücksichtigt? Antwort zu 1: Der Vorentwurf (Leistungsphase zwei) wurde überarbeitet mit dem Ziel, den artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Sie wurde von der für den Artenschutz zuständigen Stelle in der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz (heute: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) geprüft. Es wurden Auflagen für die weitere Bearbeitung gemacht. Wegen langwieriger Verhandlungen mit dem Flächeneigentümer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bezüglich der Konditionen für die Weiterbearbeitung des Projektes ist die Planung seither nicht weitergegangen. Frage 2: Wie kann durch den Neubau von Wegen und die Anlage von Äckern, Bauerngärten und Liegewiesen eine Anrechnung als Ausgleichsmaßnahme erfolgen, wenn doch durch einen „Ausgleich“ die naturschutzfachliche Aufwertung eines Gebietes erreicht werden muss? Antwort zu 2: Ausgleich und Ersatz für den Eingriff durch die Landstadt Gatow wurden 1999 im Bebauungsplan VIII-422 abschließend geregelt. Einige Maßnahmen, wie z. B. Entsiegelung durch Rückbau der Landebahnen, wurden bereits durchgeführt. Das neue Konzept wurde hinsichtlich seiner Ausgleichsfunktion unter Anwendung der gleichen Methodik überprüft, auch mit den benannten Nutzungsänderungen wird eine ausreichende 2 Kompensation erreicht, die den im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfunktionen entspricht. Es ist zu beachten, dass die Eingriffstatbestände nicht nur den Naturhaushalt betreffen, sondern auch Erholung und Landschaftsbild. Auch wird nicht das gesamte Parkgebiet für Ausgleich und Ersatz benötigt. Frage 3: Wird das Votum der Anwohner, die sich in der „Bürgerinitiative zu Verhinderung der sogenannten Parklandschaft Gatow“ zusammengeschlossen haben, in den Planungen berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 3: Soweit die Meinungen des überwiegenden Teils der Anwohner/innen wiedergeben und mit den Ramenbedingungen, die zwischen Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin vereinbart wurden, in Einklang zu bringen sind, werden sie im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt. Frage 4: Zu welchem Termin ist die artenschutzrechtliche Genehmigung der Baumaßnahmen geplant? Antwort zu 4: Die artenschutzrechtliche Genehmigung erfolgt in der Leistungsphase vier, nach Abschluss des Entwurfes (Leistungsphase drei), der noch nicht begonnen wurde. Ein Termin kann noch nicht genannt werden. Berlin, den 23.11.2018 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen