Drucksache 18 / 17 028 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Art und Umfang von (zur Verfügung stehenden und verfallenen) Mitteln des Bundes und der EU für Berlin und die Bezirke und Antwort vom 27. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 17028 vom 12. November 2018 über Art und Umfang von (zur Verfügung stehenden und verfallenen) Mitteln des Bundes und der EU für Berlin und die Bezirke Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortungen der folgenden Fragen spiegelt die Ergebnisse einer verwaltungsweiten Abfrage wider, für die die Senatsverwaltung für Finanzen nur eine koordinierende Funktion hatte. Bis auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 8 wurden für diese Anfrage alle Senatsverwaltungen und Bezirke zu verschiedenen Fragegestellungen um Auskunft gebeten. Es kann dabei zu Doppelnennungen kommen , da einzelne, von antwortenden Stellen genannte Förderprojekte Bestandteil von anderweitig verwalteten Fördertöpfen sei können. 1. In welchem Umfang profitierten das Land Berlin und seine Bezirke jeweils insgesamt und jährlich seit 1990 von Zuweisungen und Förderprogrammen des Bundes und der EU? Bitte jeweils um Gesamtangaben für Berlin nach Senatsressorts und jeden einzelnen Bezirk. Zu 1.: Elektronisch auswertbare Daten liegen für die Haushaltsjahre ab 1994 vor. Wegen der in diesem Zeitraum vorgekommenen vielfachen Veränderungen in der Organisationsstruktur (Senatsumbildungen, Bezirksreform) kann ein Ausweis nach Senatsverwaltungen und einzelnen Bezirken nicht geliefert werden. Zuweisungen vom Bund werden haushaltssystematisch in den Gruppen 231 (Sonstige Zuweisungen vom Bund) und 331 (Zuweisungen vom Bund für Investitionen) erfasst. Der Anstieg der bezirklichen Einnahmen ist insbesondere durch die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft verursacht. Zuweisungen vom Bund (Ist-Einnahmen in Mio. Euro): Jahr Einzelpläne 01 bis 29 Bezirke Summe 1994 506,0 0,2 506,2 1995 1.091,1 0,1 1.091,3 1996 1.266,5 0,1 1.266,7 1997 1.225,1 0,3 1.225,4 1998 1.150,2 0,3 1.150,4 1999 1.121,3 0,3 1.121,5 2000 1.133,3 0,0 1.133,3 2001 1.112,9 0,7 1.113,7 2002 1.011,9 212,6 1.224,5 2003 971,5 263,6 1.235,1 2004 999,7 295,2 1.294,9 2005 996,1 455,9 1.452,0 2006 955,3 487,8 1.443,1 2007 959,4 529,2 1.488,5 2008 993,7 486,2 1.479,8 2009 1.073,7 455,5 1.529,2 2010 1.258,9 438,7 1.697,6 2011 1.175,8 628,8 1.804,5 2012 1.170,3 716,0 1.886,3 2013 1.167,9 825,3 1.993,2 2014 1.131,1 865,6 1.996,7 2015 1.229,9 1.069,8 2.299,7 2016 1.288,4 1.076,0 2.364,4 2017 1.348,1 1.231,5 2.579,7 Die Zuschüsse der EU werden im Haushalt in der Obergruppe 27 (Zuschüsse von der EU) und Gruppe 346 (Zuschüsse für Investitionen von der EU) abgebildet. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig über den Sachstand bei den EU-Mitteln (zuletzt rote Nummern 1135 G und 1135 H). Zuschüsse von der EU (Ist-Einnahmen in Mio. Euro): Jahr Einzelpläne 01 bis 29 Bezirke Summe 1994 111,8 2,8 114,7 1995 82,5 3,4 85,8 1996 125,7 4,8 130,5 1997 176,0 3,9 179,9 1998 56,3 10,1 66,4 1999 105,4 6,5 111,8 2000 87,9 8,6 96,5 2001 91,9 7,6 99,5 2002 167,2 6,5 173,7 2003 83,6 6,4 90,0 2004 280,6 8,9 289,5 2005 221,5 5,8 227,3 2006 169,7 1,2 170,9 2007 215,6 1,6 217,1 2008 225,7 1,9 227,6 2009 128,9 1,0 129,9 2010 100,4 1,2 101,5 2011 77,6 1,6 79,1 2012 326,8 0,7 327,5 2013 313,7 0,9 314,6 2014 158,7 0,5 159,2 2015 218,5 0,8 219,3 2016 64,8 0,7 65,6 2017 21,7 1,2 22,9 Weitere aktuelle Informationen zu Förderprogrammen kann man auf dem Wirtschaftsportal „Das Berlin Business Location Center“ (BLC) der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH des Landes Berlin abrufen (www.businesslocationcenter.de). In diesem Portal werden alle Angaben und Informationen zusammengeführt und digital zur Verfügung gestellt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erstellt regelmäßig Berichte zum Ampelcontrolling der Wirtschaftsförderung für aktuelle Halbjahre mit einem Soll-Ist-Förderportfolio (https://www.parlament-berlin.de/adosservice /18/Haupt/vorgang/h18-0289.C-v.pdf). Hier stehen komprimiert Informationen über Förderungen im Land Berlin bereit. 2. Wie haben sich die Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs seit 2011 entwickelt und von welcher Entwicklung wird bis 2021 ausgegangen? Zu 2.: Die Zuweisungen an Berlin im Rahmen des Länderfinanzausgleichs (LAF) können der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Die Werte für die Jahre 2011 bis 2016 entsprechen den durch das Bundesministerium der Finanzen im Rahmen der 2. Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes endgültig festgestellten Beträgen. Der Wert für 2017 entspricht der vorläufigen Abrechnung durch das Bundesministerium der Finanzen. Es handelt sich jeweils um die Berlin im Bund-Länder-Finanzverbund zustehenden Ausgleichsbeträge, die systembedingt von den tatsächlich im Haushaltsabschluss des Landes Berlin ausgewiesenen Werten abweichen. Hintergrund ist ein vorläufiges Verteilungsverfahren, das den Ländern jeweils im laufenden Jahr die ihnen voraussichtlich zustehenden Anteile zeitnah zuweist. Nach Ablauf des Haushaltsjahres erfolgen auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse mit bis zu zwei Jahren Zeitverzögerung die Endabrechnungen durch das Bundesministerium der Finanzen. Die Werte für 2018 und 2019 sind Schätzwerte auf Basis der Steuerschätzung vom Oktober 2018. Ab dem Jahr 2020 gibt es keine Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs mehr. Im Jahr 2016 hatten sich Bund und Länder auf die Neuordnung ihrer Finanzbe- ziehungen geeinigt. Teil dieser Vereinbarungen ist die Abschaffung des Länderfinanzausgleichs im engeren Sinne ab dem Jahr 2020 in Verbindung mit einem neuen anteiligen Ausgleich bestehender Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Über diesen neuen Verteilmechanismus werden Berlin in den Jahren ab 2020 voraussichtlich Beträge in ähnlicher Größenordnung wie über den bisherigen Länderfinanzausgleich zufließen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nicht wie bei den anderen Fragen dieser Schriftlichen Anfrage um Zuweisungen oder Förderprogramme des Bundes und der EU handelt. Der Länderfinanzausgleich ist vielmehr ein Instrument zur Verteilung der Steuereinnahmen im Bundesstaat und damit Ausdruck des grundgesetzlich garantierten Anspruchs des Landes Berlin auf einen angemessenen Anteil am bundesweiten Steueraufkommen. Mit steigendem bundesweiten Steueraufkommen steigen auch die Zuweisungen im Länderfinanzausgleich an. 3. Welche Finanzierungstöpfe und Förderprogramme stehen dem Land Berlin und den Bezirken gegenwärtig wofür zur Verfügung? Bitte um nähere Angaben zu Art und Umfang. Zu 3.: S. beigefügte Anlage. 4. Gibt es eine zentrale Koordinierungsstelle für Antragstellungen, in welcher Form erhalten die Bezirke eine Hilfestellung bei der Antragstellung und wie hoch ist die Erfolgsquote? Zu 4.: Das Land Berlin tritt als eine einheitliche Körperschaft gegenüber dem Bund und der EU auf, grundsätzlich vertreten durch die Senatsverwaltungen im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten. Insofern gibt es darüber hinaus keine zentralen Koordinierungsstellen für Antragstellungen durch die Bezirke beim Bund oder der EU. 5. Welche Mittel stehen dem Land Berlin seit 2001 jeweils Jahr für Jahr im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Schaffung von Kitaplätzen zur Verfügung, in welcher Höhe wurden diese Mittel abgerufen und wie viele Wohnungen bzw. Kitaplätze konnten aus diesen Mitteln in welchem Jahr fertiggestellt bzw. geschaffen werden? Zu 5.: Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: Welche Mittel für Kita´s und sozialem Wohnungsbau seit 2001 in Mio € Umfang in Mio € Abgerufene Mittel in Mio € Fertiggestellte Kita´s und Wohnungen Von 2001 bis 2005 aus den Verwaltungsvereinbarungen Soziale Wohnraumförderung (siehe Text unten) 2001 k.A. k.A. 2002 14,87 14,87 2003 14,43 14,43 2004 10,37 10,37 2005 2006 2007 2008 2009 2010 8,55 5,41 32,58 32,58 32,58 32,58 8,55 5,41 32,58 32,58 32,58 32,58 2011 32,58 32,58 2012 32,58 32,58 2013 32,58 32,58 2014 32,58 32,58 197 2015 32,58 32,58 1.014 2016 64,02 64,02 2.305 2017 89,43 89,43 3.132 2018 89,48 89,48 Erläuterung zur Bereitstellung der Bundesmittel: Der Bund beteiligte sich an den Ausgaben des Sozialen Wohnungsbaus auf der Grundlage der bis 2006 geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen für die soziale Wohnraumförderung; diese wurde zum 31.12.2006 eingestellt. An Stelle der bisherigen Bundesfinanzhilfen hat er nach § 3 Abs. 2 des Entflechtungsgesetzes für die soziale Wohnraumförderung von 2007 bis 2019 pauschale Kompensationszahlungen von jährlich 32,58 Mio.€ zur Verfügung gestellt. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestandes an Sozialwohnungen in den Jahren 2016 bis 2019 mit weiteren Kompensationszahlungen von jeweils 500 Mio. €. Der Berliner Anteil beträgt jeweils 31,44 Mio. €. Darüber hinaus werden die Mittel zur Förderung des Wohnungsneubaus vom Bund für die Jahre 2017 und 2018 nochmals um jeweils weitere 500 Mio. € erhöht. Der Berliner Anteil beträgt jeweils 25,42 Mio. €. Erläuterung zu den fertiggestellten Wohnungen: Das Land Berlin ist erst 2014 wieder in die Wohnungsneubauförderung eingestiegen. Die in der obenstehenden Tabelle aufgeführten Wohnungen sind in dem jeweiligen Programmjahr bewilligten Wohnungen. Die Fertigstellung erfolgt sukzessiv in den folgenden Jahren. Die Auszahlung der bewilligten Baudarlehen ist über vier Jahre veranschlagt . Die Bundesmittel, die der Bund dem Land Berlin bis 2013 zur Verfügung gestellt hat, wurden gemäß den Regelungen für den möglichen Einsatz der Bundesmittel ausschließlich zur Ausfinanzierung bestehender Altverpflichtungen (für den geförderten Sozialen Wohnungsbau bis 2001) eingesetzt. Damit wurden keine neuen Wohnungen geschaffen bzw. fertiggestellt. In den nachfolgend genannten Jahren wurden von den ab 2014 bewilligten Wohnungen folgende Anzahl an Wohnungen fertiggestellt: 2015: 69 Wohneinheiten (WE) 2016: 137 WE 2017: 863 WE 2018: 497 WE Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: Welche Mittel für Kita´s und sozialem Wohnungsbau seit 2001 in Mio € Umfang in Mio € Abgerufene Mittel in Mio € Fertiggestellte Kita´s und Wohnungen Investitionsprogramm zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige in Berlin von 2008 bis 2013 87,44 87,40 942 geförderte Projekte mit 28.159 geförderten Plätzen Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (2013 – 2014) 27,67 27,61 164 geförderte Projekte mit 3.406 geförderten Plätzen Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichgesetzes (2015 – 2018) 27,16 25,60 171 geförderte Projekte mit 2.941 geförderten Plätzen Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (2017 – 2020) 54,93 bis heute 12,6 81 zuwendungsrechtlich gebundene Projekte mit 3.406 geförderten Plätzen Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitions -förderungsgesetz- KInvFG) vom 24.6.2015 Berliner Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ (01.07.2015-31.12.2020) 41,8 16,5 [weitere 19,7 Mio € bereits förderrechtlich gebunden] 55 zuwendungsrechtlich gebundene Projekte mit 3.332 geförderten Plätzen davon wurden 1.726 Plätze fertiggestellt . 6. In welcher Höhe sind aus welchem für das Land Berlin zur Verfügung stehenden Zuweisungen mit Cofinanzierungsvorbehalt und Förderprogrammen Mittel nicht beantragt worden oder verfallen und welche Ursachen lagen dem jeweils zugrunde? Zu 6.: Der Senat berücksichtigt in seinen Planungen, dass für alle Programme ausreichend Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden und achtet darauf, dass alle bereitgestellten Fördermittel im Rahmen der Laufzeit der Programme frist- und betragsgemäß abgerufen werden. Senatsverwaltung Angaben zu Frage 6 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Fehlanzeige Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) – Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur . Alle GRW-Mittel sind durch Projekte gebunden. Alle GRW-Mittel sind beim Bund beantragt und verfallen damit nicht. 75,00 Mio.€ in 2018. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Keine Angaben Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Es liegen keine Kofinanzierungsvorbehalte vor. Derzeit gibt es auch keine Anzeichen, dass Mittel nicht beantragt / verfallen könnten. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Fehlanzeige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Kein Mittelverfall Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Welche Zuweisungen mit Kofinanzie -rungsvorbehalt bzw. Förderprogramme in Mio € Umfang Nicht beantragt bzw. verfallen Ursache Städtebauförderung 78,80 Mio. € Bundesfinanzhilfen 2016/2017 3,20 Mio. € 2016/2017 Ausgabereste verfallen Verzögerung im Planungsund Bauablauf Investitionspakt soziale Integration im Quartier 0,50 Mio. € keine Nationale Projekte des Städtebaus 5,80 Mio. € Bundesmittel 2016/2017 keine Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Fehlanzeige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Fehlanzeige Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Fehlanzeige Senatsverwaltung für Finanzen Fehlanzeige 7. Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen des Landes Berlin für das inzwischen vom Bund übernommene Schüler-BAföG und wofür werden diese frei gewordenen Mittel inzwischen verwendet? Zu 7.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verweist auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 03. August 2018 zum Thema Empfänger von Bafög-Leistungen in Berlin mit der Antwort vom 17. August 2018 Drucksache 18 / 15 874. 8. Wie viele Personalstellen stehen beim Senat und in den Bezirken zur Bearbeitung und Unterstützung bei Antragstellungen zur Verfügung, wie haben sich diese Zahlen entwickelt? Zu 8.: Insgesamt ist davon auszugehen, dass die oben genannten Aufgaben sowohl in den Bezirken und den Senatsverwaltungen integrativer Bestandteil vieler Stellen sind. Anträge, Akquise und Unterstützung werden im Rahmen ihrer Gesamtaufgaben innerhalb der Wirtschaftsförderung mit bearbeitet Es gibt keine statistischen Erhebungen darüber, wie hoch in Vollzeitäquivalent (VZÄ) dieser Anteil ist. Berlin, den 27.11.2018 In Vertretung Fréderic Verrycken Senatsverwaltung für Finanzen Anlage zur Schriftlichen Anfrage Nr. S18/ 17028 Zu 3.: Die Antworten der Senatsverwaltungen Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Senatsverwaltung für Kultur und Europa BKM-Sonderprogramm Bestandserhaltung schriftliches Kulturgut – entsprechend „Handlungsempfehlung zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts“ 2018 – Gesamtvolumen 2,5 Mio.€ bundesweit Bundesmittel (BKM) Antragsbasierte Förderung (Kofinanzierung) für Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin und Landesarchiv Berlin für Massenentsäuerung und Verpackung der geschädigten Bestände 0,2 Mio. € Hauptstadtkulturfonds Bundesmittel (BKM) Hauptstadtfinanzierungsvertrag 2017 15 Mio. € Jugend-Freiwillig-Kultur (JFK) ESF-Mittel 0,52 Mio. € Qualifizierung in der Kulturwirtschaft ESF-Mittel 0,50 Mio. € Bibliotheken im Stadtteil EFRE-Mittel 0,60 Mio. € Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur EFRE-Mittel 1,70 Mio. € Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse in der Förderperiode 2014 bis 2020 Für die EFRE- Förderperiode 2014 bis 2020 (n+3) Die Berliner Bezirke sind antragsberechtigt. Hauptschwerpunkt des Programms liegt in der Förderung nichtinvestiver Infrastrukturmaßnahmen, wie z. Bsp. Marketingmaßnahmen 5,0 Mio. € Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur in allen Berliner Bezirken. In der gegenwärtigen Förderperiode 2014- 2020 sind für die Investitionszuschüsse für den Neu- und Ausbau von Straßenanbindungen für Gewerbebetriebe, Erschließung von Gewerbegebieten, Neuund Ausbau von Technologie- und Gründerzentren, Ausbau der Tourismusinfrastruktur, Ist vom 01.01.2014 bis 20.11.2018: 343,7 Mio.€ Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur ca. 520 Mio. € an GRW-Mitteln eingeplant. Die GRW- Mittel werden zu je 50 % aus Bundes- und Landesmitteln gebildet. Grundsätzlich werden die einzelnen GRW- Infrastrukturprojekte mit 90 % gefördert. Der kommunale Eigenanteil der Bezirke i.H.v. 10 % ist im Berliner Haushalt eingeplant. Neu- und Ausbau von Oberstufenzentren, ein Regionalmanagement pro Bezirk über max. 9 Jahre, Projekte im Rahmen des Regionalbudget der Bezirke sowie Planungsund Beratungsleistungen zur Erarbeitung von förderfähigen GRW- Projekten Senatsverwaltung für Inneres und Sport Keine Angabe Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung: 54,9 Mio. € (2017-2020) Ausbau Kindertagesbetreuung Gebundenen Mittel bis November 2018: 48,6 Mio. € Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) vom 24.6.2015: 41,8 Mio. € (1.7.15- 31.12.20) Ausbau Kindertagesbetreuung im Rahmen des Berliner Landesprogramms „Auf die Plätze, Kitas, los!“ Gebundene Mittel bis November 2018: 36,2 Mio. € Bundesprogramm Kindertagespflege 2016: 0,12 Mio. € Qualifizierung der Kindertagespflege Programmstart im Sept. 16 0,06 Mio. € Bundesprogramm Kindertagespflege 2017: 0,26 Mio. € Qualifizierung der Kindertagespflege 0,18 Mio. € Bundesprogramm Kindertagespflege 2018: 0,23 Mio. € Qualifizierung der Kindertagespflege 0,21 Mio. € Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Kinder-und Jugendplan des Bundes (KJP) Griechenland (Sonderprogramm des Bundes) Deutsch-Israelisches Koordinierungswerk (ConAct) Stiftung Deutsch- Russischer Jugendaustausch gGmbH Jugendbegegnungen, 10 Projekte, davon 6 aus den Bezirken Jugendbegegnungen, 4 Projekte, davon 1 Bezirk Jugendbegegnungen, 12 Projekte, davon 4 aus den Bezirken, Jugendbegegnungen, 3 Projekte 0,06 Mio. € 0,03 Mio. € 0,08 Mio. € 0,04 Mio. € Deutsch-Polnisches- Jugendwerk (DPJW) Jugendbegegnungen, 3 Projekte, davon 1 Bezirk 0,003 Mio. € Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) Jugendbegegnungen, 17 Projekte 0,019 Mio. € Europäischer Sozialfonds Laufzeit (2014 -2020) Förderinstrumente der SenBJF gemäß Leistungsrahmen s. https://www.berlin.de/sen/ wirtschaft/gruenden-undfoerdern /europaeischestrukturfonds /esf/informat ionen-fuer-verwaltungenpartner - eu/artikel.104921.php Summen je für die gesamte Laufzeit, nicht jährlich FI 2: Berufl. Weiterbildung für sozialpädagogische Fachkräfte Interventionssatz: 50% Ko-Finanzierung: 12,5% Landesmittel 37,5 % über Teilnehmergehälter 2,73 Mio. € FI 9A Alphabetisierungs- und ergänzende Grundbildungsangebote für funktionale Analphabeten Interventionssatz: 50% Ko-Finanzierung: 35% aus Landesmitteln 15% Träger 5,47 Mio. € FI 15 Berufliche Integration Jugendlicher: Berufsorientierung und Berufsvorbereitung Interventionssatz: 50% Ko-Finanzierung: 50% aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit 4,69 Mio. € FI 16 Interventionssatz: 50% 6,41 Mio. € Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Berufsorientierung/ Erhöhung der Berufswahlkompetenz von Schülern Ko-Finanzierung: 50% aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit FI 17 Betriebspädagogische Begleitung an beruflichen Schulen Interventionssatz: 50% Ko-Finanzierung: 50% aus Landesmitteln (Anrechnung pauschalierter Lehrergehälter) 9,37 Mio. € Erasmus+ EU-Aktionsprogramm Antragsrunde 2018 (antragsbasierter „Abruf“, keine automatisch „reservierten Mittel“ für Berlin) Liste aller bewilligten Projekte: https://www.erasmusplus. de/service/bewilligteprojekte / Schulischer Bereich Leitaktion 1 Verteilung bundesweit nach Königsteiner Schlüssel (= ausgeschöpft mit 119,81 %) 1,01 Mio. € Leitaktion 2 Verteilung bundesweit nach Königsteiner Schlüssel (= ausgeschöpft mit 119,81 %) 1,07 Mio. € Berufsbildung Leitaktion 1 Einschließlich bundesweit größtem E+ Projekt in der Beruflichen Bildung („GoEurope“) 3,59 Mio. € Jugend in Aktion Leitaktionen 1 und 2 Für 2018 liegt keine aktuelle Auswertung der Berliner Trägerprojekte vor https://www.erasmusplus. de/service/bewilligteprojekte / Rd. 2,0 Mio. € Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Centre Francais gGmbH (CFB) Jugendbegegnungen 23 Projekte 0,25 Mio. € Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Gleichstellu ng1 ESF-Mittel 2003 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,14 Mio. € ESF-Mittel 2004 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,22 Mio. € ESF-Mittel 2005 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,25 Mio. € ESF-Mittel 2006 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 3,38 Mio. € ESF-Mittel 2007 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,73 Mio. € ESF-Mittel 2008 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,58 Mio. € ESF-Mittel 2009 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,53 Mio. € ESF-Mittel 2010 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,68 Mio. € ESF-Mittel 2011 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,80 Mio. € ESF-Mittel 2012 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,21 Mio. € ESF-Mittel 2013 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,24 Mio. € ESF-Mittel 2014 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 3,48 Mio. € ESF-Mittel 2015 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 2,97 Mio. € ESF-Mittel 2016 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 1,46 Mio. € ESF-Mittel 2017 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 1,79 Mio. € ESF-Mittel 2018 Arbeitsmarktfördermaßnahmen 1,83 Mio. € Bundesministerium des Inneren 2018 für Kapitel 0300 Bundeszuschuss Tag der Dt. Einheit 0,18 Mio. € Der Regierende Bürgermeister von Berlin Zuschüsse der EU für konsumtive Zwecke EFRE 2014-2020 (n+3 => 2023) Aktion 1.8 „PLATZ“ für Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 40,84 Mio. € 1 Für den Zeitraum 1990 – 1997 sind keine Unterlagen mehr vorhanden. Im Zeitraum von 1997 – 1999 hat die Abteilung Frauen (damals Arbeit und Frauen) jährlich 2.000.000 € durch die Zentralabteilung bekommen, wenn die Bedarfe detailliert nachgewiesen wurden. Es gab damals noch keinen Leistungsrahmen, der bestimmte Kontingente für die Abteilung Frauen vorsah. Zur Frage 3 sind daher Eintragungen ab 2000 vorgenommen worden. Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Senatskanzlei „Forschung an Fachhochschulen“ 55 Mio. € / pro Jahr (2017) Es gibt sieben Programme. Die Programmdauer beträgt jeweils 4 Jahre. Die neue Förderphase soll 2019 beginnen und bis 2023 dauern, wobei der Bund sich zukünftig mit 60 Mio. € weiterhin alleine beteiligen wird. Die Länder beteiligen sich an dem Programm im Rahmen der Grundausstattung ihrer Fachhochschulen. 55,00 Mio. € Förderlinie Exzellenzcluster Förderzeitraum: 2019- 2025 - Die Förderung beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2015. Da im Juli 2019 weitere finanzwirksame Entscheidungen zum Programm Exzellenzstrategie getroffen werden, wird für die Haushaltsjahre 2020- 2025 ein Anteil der Mittel gesperrt in Aussicht gestellt. Die vollständige oder anteilige Aufhebung der Sperre ist vom Ausgang der Entscheidungen zur Förderlinie Exzellenzuniversitäten abhängig. Fördermittel insgesamt 385 €/Jahr Davon sind ca. 310 Mio. € insgesamt für die Jahre 2019-2025 für die Berliner Universitäten zur Förderung vorgesehen Förderlinie Exzellenzuniversitäten Förderzeitraum: zunächst 2019-2026 Die Förderentscheidung wird am 19. Juli 2019 getroffen. Förderbeginn wäre der 01. November 2019. Fördermittel insgesamt 148 Mio. €/Jahr Davon bis zu 28 Mio€/ Jahr für die Berliner Antragsteller möglich Deutsche Forschungsge- Projektförderung Spitzenforschung Die Exzellenzinitiative findet 533 Mio. € insgesamt im Jahr 2018 für Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang meinschaft – Exzellenzinitiative Förderzeitraum 2012- 2019 ihre Fortsetzung in der Exzellenzstrategie. In der Exzellenzinitiative gibt es aktuell noch drei Förderlinien (Exzellenzcluster, Graduiertenschulen, Zukunftskonzepte) alle derzeit bundesweit geförderten Projekte in der Exzellenzinitiat ive. Die Berliner Universitäten erhalten im Jahr 2018 daraus eine Fördersumme von 63,09 Mio. € Hochschulpakt 2020; Jahr 2018 Bund-Länder-Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger Zuweisung wegen Zwischenabrechnung höher als HH-Ansatz 160,30 Mio. € Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen aus ESF- Mitteln (Förderperiode 2014-2020) Zuschüsse für Existenzgründungsmaßn ahmen im Hochschulbereich Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der ESF-Mittel wird grundsätzlich durch die begünstigten Hochschulen selbständig erbracht. rd. 8,6 Mio. € Zuschüsse an öffentlichen Einrichtungen aus EFRE-Mitteln (Förderperiode 2014- 2020) Förderaktion 1.9 – Infrastruktur für Wissenschaft und Forschung Die notwendige nationale Kofinanzierung (50%) der EFRE-Mittel wird grundsätzlich durch die begünstigten Hochschulen selbständig erbracht. 10 Mio. € Bund-Länder- Vereinbarung für Forschungsbauten nach Art. 91b GG Zuschuss des Bundes i.H.v. 50% zum genehmigten Antragsvolumen (der Zuschuss ist gedeckelt) 16,91 Mio. € Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Die Mittel stehen im Jahr 2018 für den Bau von fünf Forschungsbauten zur Verfügung. Forschungsgroßgeräteprogramm nach Art. 91 b GG Zuschuss des Bundes/DFG i.H.v. 50% zum genehmigten Antragsvolumen (der Zuschuss ist gedeckelt) Die Mittel stehen im Jahr 2018 für die Beschaffung von Forschungsgroßgeräten zur Verfügung. Diese Mittel werden den Hochschulen direkt zugewiesen 4,50 Mio. € im Jahr 2018 aus dem eigenen Landesprogramm zur Co- Finanzierung von Forschungsgroßgeräten nach Art. 91b GG, weitere 2,50 Mio. € aufgrund bereits erteilter DFG- Bewilligungen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales2 2018 EU-Programm beinhaltet folgende Förderinstrumente und Ziele: Operationelles Programm Beschäftigung und Kohäsion des Landes Berlin für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2014 bis 2020 Umsetzung läuft, Mittel werden verausgabt ESF- Kontingent gesamt: 101.715 Mio. € 2018: 17.124 Mio. € Nr. 11: Berufliche Qualifizierung u. Integration von Menschen mit Behinderung (MmB) ESF-Mittel ESF-Budget: 10.943 Mio. € davon 2018: 1.800 Mio. € Nr. 12: Bürgerschaftliches Engagement (BE) ESF-Mittel ESF- Budget:8.754 Mio. € davon 2018: 1.300 Mio. € Nr. 13: Innovative Modellprojekte zur Beschäftigungsförderun g von Benachteiligten (PEB) zusammengeführt mit LSK-Mikroprojekte/ lokaler sozialer Zusammenhalt ESF-Mittel ESF-Budget: 14.226 Mio. € davon 2018: 2.800 Mio. € 2 Bezüglich weiterer Ressorts übergreifender Aussagen wird auf die Drucksache Nr. 18/0700 (II.B.88) vom 31.03.2018 der SenWiEnBe zur Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel verwiesen. Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Nr. 18: Ausbildung in Sicht (AiS) ESF-Mittel ESF-Budget: 14.543 Mio. € davon 2018: 1.824 Mio. € Nr. 19: Förderung der beruflichen Orientierung und Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten (berufliche Qualifizierung und berufsbezogene Sprachförderung) ESF-Mittel ESF-Budget 6.009 Mio. € davon 2018 1.000 Mio. € Nr. 20: Qualifizierung vor und für Beschäftigung (QvB) und Internationale Weiterbildungsmaßnah men (IWB) ESF-Mittel ESF-Budget: 46.640 Mio. € davon 2018: 8.250 Mio. € Ziel D 3: Steigerung des Bekanntheitsgrades des ESF durch Maßnahmen zur Kommunikation ESF-Mittel für Technische Hilfe an Europaagentur ESF-Budget: 0.600 Mio. € davon 2018: 0.150 Mio. € Jahr: 2018 weitere Förderprogr amme : Projektförderung „Komm auf Tour“ Mittel der Arbeitsagenturen für 2018: 0.588 Mio. € Projektförderung „Berliner vertiefte Berufsorientierung“ Mittel der Bundesagentur für Arbeit für 2018: 3.500 Mio. € Projektförderung „Studienabbrecher Leuchtturmprojekt“ Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für 2018: 0.345 Mio. € Projektförderung bridge – Berliner Netzwerk für Bleiberecht ESF- und 50 % Kofinanzierungsmittel vom Bundesverwaltungsamt für Bundesministerium für Arbeit und Soziales Personal- und Zuwendungsmittel für 2018: 0,276 Mio. € Projektförderung IQNW – Netzwerk Integration durch Qualifizierung ESF- und 50 % Kofinanzierungsmittel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Personal- und Zuwendungsmittel für 2018: 3,959 Mio. € Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang mehrjährige Förderprogr amme ohne Jahresauftei lung EU-Programm beinhaltet folgende Ziele: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) von 2017 bis 2020 Antrag erfolgt, BAMF Bescheid steht aus AMIF- Kontingent gesamt: 5.680 Mio. € Asyl MB 1: Identifizierung und Betreuung besonders Schutzbedürftiger 75 % AMIF-Mittel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und 25 % Eigenmittel 2018-2020: 0.719 Mio. € Asyl MB 2: Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information von Antragstellern dto. 2018-2020: 2.038 Mio. € Asyl MB 4: Qualifizierung und Fortbildung der am Asylverfahren Beteiligten dto. 2017-2019: 0.953 Mio. € Integration MB 3: Erstintegration dto. 2018-2020: 0.446 Mio. € Integration MB 4: Chancengerechtigkeit dto. 2018-2019: 0.374 Mio. € Integration MB 5: Gesellschaftlicher Zusammenhalt dto. 2018-2020: 0.565 Mio. € Integration MB 7: Interkulturelle Öffnung dto. 2018-2020: 0.585 Mio. € EU-Programm beinhaltet folgende Ziele: Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) von 2016 bis 2018 berlinweit insgesamt 13 Projekte EHAP- Kontingent gesamt: 8.100 Mio. € Verbesserung der Lebenssituation von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen; Hilfeangebote für besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger/-innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter 85 % EHAP-Mittel vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und 10 % Bundesmittel BMAS/BMFSFJ sowie 5 % Eigenmittel 0.950 Mio. € Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang bis zu 7 Jahren; Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen Weitere Förderprogr amme: 2018: BAMF: Förderung Syrienrückkehrer Erstattung der IST- Ausgaben 0,013 Mio € 2018: Bund: Rückkehrförderung im Rahmen der Mittel REAG/GARP Im Rahmen der Rückkehrförderung werden die Leistungen zu 50% vom Bund und 50% vom Land getragen. Die Bundesmittel werden mit der Abrechnung im Folgejahr direkt mit der Abrechnungsstelle IOM verrechnet. Die Mittel vom Bund tauchen somit nicht im LAF-Haushalt auf. unbekannt Senatsverw altung für Stadtentwic klung und Wohnen Städtebauförderung Bund-Länder- Finanzierung einschließlich EU-Mitteln Bundesanteil 33% bis 40%, teilweise 50% ERFE, 2018 126 Mio. € Investitionspakt soziale Integration im Quartier2018 Bund-Länder- Finanzierung Bundesanteil 75% 13,34 Mio. € Nationale Projekte des Städtebaus 2018 Bundesanteil 66,7% 6,00 Mio. € Zukunftsinitiative Stadtteil II (ZIS II) EFRE- Strukturfondsmittel FP 2014 - 2020 FP läuft noch, bisher droht kein Mittelverfall 93,00 Mio. € Wohnungsneubauförderung Kompensationsmittel des Bundes für die Soziale Wohnraumförderung nach § 3 Abs. 2 des Entflechtungsgesetzes die Mittel sind vollständig abgerufen Zuweisung des Bundes 2018: 89,48 Mio. € Zuwendung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Zweck der Zuwendung: Umsetzung des Projektes „Landes- Demokratiezentrum Berlin“ durch die 1,00 Mio. € Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 2018 Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung) Senatsverw altung für Justiz, Verbraucher schutz und Antidiskrimi nierung EGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft), dem ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes) und dem EMFF (Europäischer Meeresund Fischereifonds) 5,00 Mio. € GAK-Mittel aus dem Bundeshaushalt belief sich seit 2014 bis heute jährlich 0,50 – 0,60 Mio. € Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz EFRE Kofinanzierung, stellt 50% der förderfähigen Ausgaben dar 20113 UEP II 13,00 Mio. € 2012 UEP II 12,00 Mio. € 2013 UEP II 11,50 Mio. € 2014 BENE 15,70 Mio. € 2015 BENE 16,00 Mio. € 2016 BENE 16,40 Mio. € 2017 BENE 16,70 Mio. € 2018 BENE 17,00 Mio. € 2019 BENE 17,40 Mio. € 3 2007 bis 2013 das Umweltentlastungsprogramm II (UEP II) durchgeführt. In der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 wird von SenUVK I A das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) durchgeführt. In diesem Programm förderfähige Ausgaben werden zu 50% aus EFRE-Mitteln kofinanziert. Angegeben sind nur die zur Verfügung gestellten EFRE-Jahrestranchen, die innerhalb der darauffolgenden 3 Jahre (im UEP II: 2 Jahre) verausgabt werden. Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang 2020 BENE 17,70 Mio. € Förderperiode 2007 – 2014 ESF 4 Für die gesamte Förderperiode von Projekt 2008/09 bis Projekt 2014/15 8,70 Mio. € Bund 2007-2010 Pro Jahr mit 153 € pro TLN-Monat und 220 Plätzen 0,40 Mio. € Bund ab 2011 Pro Jahr mit 200 € pro TLN-Monat und 300 Plätzen 0,72 Mio. € Förderperiode 2015 – 2020 davon ESF Für die gesamte Förderperiode, beginnend mit Projekt 2015/16 9,56 Mio. € in Projektjahren 2015/16ESF 1,53 Mio. € Bund 300 Teilnehmende (TLN); 200 € pro TLN-Monat 0,72 Mio. € 2016/17ESF 1,53 Mio. € Bund 360 TLN 200 € pro TLN- Monate f. 3650 Monate 0,73 Mio. € 2017/18ESF 1,62 Mio. € Bund 360 TLN mit 200 € pro TLN-Monat f. 3798 Monate 0,76 Mio. € 2018/19ESF 1,53 Mio. € Bund 360 TLN mit 200 € pro TLN-Monat f. alle 4320 Monate 0,86 Mio. € Senatsverw altung für Finanzen Kommunalinvestitionsförderungsfonds Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden bzw. Gebieten in Stadtstaaten mit den Schwerpunkten Infrastruktur, Bildungsund Schulinfrastruktur 278,2 Mio. € 4 Der ESF hat sich ab dem Projektjahr 2008/2009 bis zum Projektjahr 2015/16 mit rd. 50% an der Finanzierung beteiligt. Seit dem Projektjahr 2016/17 ist der Interventionssatz geringer, da bei gleichbleibend hohem Einsatz an ESF-Mitteln die Gesamtkosten, aufgrund von Platzerhöhungen, gestiegen sind. Die Antworten der Bezirke Welche Finanzierungstöpfe und Fördermittel Art Umfang in Mio. € Friedrichshain - Kreuzberg Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Integrationskurse 1,00 Mio. € Stadterneuerung Südl. Friedrichsstadt 2,99 Mio. € Soziale Stadt Baufonds 0,09 Mio. € Stadtumbau Ost 0,31 Mio. € Städtebaulicher Denkmalschutz 8,81 Mio. € Bundesmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Programm Demokratie leben! 0,10 Mio. € Pankow Keine eigenen Fördertöpfe und Fördermittel Charlottenburg - Wilmersdorf Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Zeitraum vom 01.04.17-31.03.2020 Projekt Distribute, Anteil BA CW Umwelt- und Naturschutzamt 0,22 Mio. € SKEW/BMZ KEPOL-Personalstelle mit Sachmitteln in 2018 0,06 Mio. € BMZ Städtepartnerschaftsförder ung Ukraine in 2018 0,02 Mio. € SKEW/BMZ Kleinprojektefonds ("Möhrchenheft") in 2018 0,02 Mio. € Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie 2015 Projektmittel 0,04 Mio. € 2016 Projektmittel 0,03 Mio. € 2017 Projektmittel 0,05 Mio. € 2018 Projektmittel 0,05 Mio. € Spandau Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Es ist hier nur der Spandauer Mittel für das Bundesprogramm „Kita- Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ Bewilligungsbetrag bekannt 2018: 0,13 Mio. € 2019 0,13 Mio. € 2020 0,13 Mio. € Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Mittel für das ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ 2018 Es ist hier nur der Spandauer Bewilligungsbetrag bekannt. Antrag ab 2019 noch im Bewilligungsverfahren bis zu 0,37 Mio. € Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ Zuwendungsmitte 2017 0,08 Mio. € 2018 0,10 Mio. € 2019 0,10 Mio. € BIWAQ, Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier 2015 - 2018 Nicht rückzahlbare Zuwendungen 1,90 Mio. € ESF 1,00 Mio. € Bundesmittel BMUB 0,80 Mio. € Kommunalmittel 0,04 Mio. € Drittmittel 0,15 Mio. € Steglitz- Zehlendorf Bundesprogramm „Nationale Klimaschutzinitiative“ 0,03 Mio. € EFRE-Mittel 0,05 Mio. € Tempelhof- Schöneberg Bundesstiftung Frühe Hilfe 0,15 Mio. € Neukölln BIWAQ Fördermittel aus dem ESF und Bundesmittel aus dem Bundesbauministerium 2,00 Mio.€ Treptow- Köpenick Soziale Integration im Quartier 1,70 Mio.€ GRW Mittel zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft 6,70 Mio. € Marzahn- Hellersdorf Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Stand bis 20.11.2018 Zuwendung für BAMFgeförderte Deutschkurs- 0,98 Mio. € teilnehmende in Deutschkursen Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Erstattung von Kursen aus 2017, es werden keine weiteren Mittel ab 2018 erwartet Zuwendungen für Kurse der politischen Bildung für Jugendliche 0,001 Mio. € Lichtenberg Stadtumbau Ost Nur Hochbau 3,70 Mio. € Bundesprogramm „Demokratie Leben“ vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFza) Projektförderung/Anteilsfin anzierung Fördergebiet Hohenschönhausen (Stadtteile 1-5) 0,09 Mio. € Bundesprogramm „Demokratie Leben“ vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFza) Projektförderung/Anteilsfin anzierung Fördergebiet Lichtenberg (Stadtteile 6- 13) 0,09 Mio € Reinickendo rf Bundesmittel: Projekt „StraInWo“ (Strategien und Instrumente zur Integration besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den Wohnungsmarkt) Förderzeitraum: 2016- 2019 Zuwendung/Fördergelder des BMBF zum Themenbereich: „Nachhaltige Entwicklung Transformation Räume“ 0,09 Mio. € Bundes- und EU-Mittel: EHAP – Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürger/-innen, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen; Förderzeitraum: 01.01.2016 bis 31.12.2018 Projekt „In neuer Nachbarschaft“ 0,93 Mio. € unter Federführung des BA Reinickendorfs mit drei Teilprojektpartnern Bundesprogramm Kita Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung 2017 0,02 Mio. € Dito 2018 0,14 Mio. € Dito 2019 0,14 Mio. € Dito 2020 0,14 Mio. € Bundesprogramm Demokratie leben: Partnerschaften für Demokratie 2015 0,07 Mio. € Dito 2016 0,05 Mio. € Dito 2017 0,10 Mio. € Dito 2018 0,10 Mio. € Dito 2019 0,10 Mio. € Mitte Zuwendung aus dem Sondervermögen „Energie und Klimafonds“ Förderung des Kaufs von 3 E-Fahrzeugen (PKW) 0,05 Mio. € Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier 0,19 Mio. € Zuwendung/Projektförde rung Bundesprogramm 2018 Projekt „Demokratie leben“ 0,20 Mio. € Mittel der Bundesagentur für Arbeit 2018 Mittel für Projekte der vertieften Berufsorientierung 0,06 Mio. € Förderprogramm des BMZ 2018 – 2020 Koordination kommunaleritik – Initiative zur Förderung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung entwicklungspolitischen Engagements in Kommunen (Finanzierung einer / eines Fairtradebeauftragten) 0,18 Mio. € Bundeszuwendung zur Durchführung von 0,12 Mio € Maßnahmen zur Förderung der Integration von Zuwanderern (BAMF), hier Erstorientierungskurse 2018 Bundeszuwendung Programm Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung, DVV e.V. 2018 0,03 Mio € Zugelassener Träger zur Durchführung von Integrationskursen nach §15 IntV, im Auftrag des BAMF, 2017 1,90 Mio. € Zugelassener Träger zur Durchführung von additiven Zusatzqualifizierungen im Auftrag des BAMF, 2017 0,03 Mio. € Bundeszuwendung zur Durchführung berufsbezogener Deutschsprachförderun g des BAMF (Deutschsprachförderve rordnung-DeuFöV) 2018 0,20 Mio. € Berufsfortbildungsmaßn ahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit, Weiterbildungslehrgänge für Film und Fernsehberufe, 2018 0,55 Mio. €