Drucksache 18 / 17 029 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Förderung und Anerkennung der Ehrenamtskultur und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 029 vom 12. November 2018 über Förderung und Anerkennung der Ehrenamtskultur ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche personellen, finanziellen und strukturellen Mittel und Strukturen stehen beim Senat und in den Bezirken zur Förderung und Anerkennung des Ehrenamtes zur Verfügung? Zu 1.: Aktuell sind bei der Senatskanzlei 4,5 Planstellen für den Bereich Bürgerschaftliches Engagement und Demokratieförderung angesiedelt; eine Verstärkung wird angestrebt. Im Budget der Senatskanzlei sind im Doppelhaushalt 2018/2019 folgende Mittel für Bürgerschaftliches Engagement veranschlagt: 2018: 521.000 EUR 2019: 471.000 EUR Im Kapitel 2703 sind folgende Mittel für die Förderung von Freiwilligenagenturen und Modellprojekten der Bürgerbeteiligung veranschlagt: 2018: 660.000 EUR 2019: 1.500.000 EUR In den einzelnen Senatsverwaltungen wird im Zusammenhang mit den dort ressortierenden Fachthemen auch das Ehrenamt mit personellem Einsatz gefördert und unterstützt. Dies lässt sich aber nicht konkret in Planstellen darstellen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finanziert anteilig mit einer Mitarbeiterin die Vergabe von Berliner FreiwilligenPässen und die Verleihung der Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement mit insgesamt 15.600 €. Zu den Strukturen und Ressourcen in den Bezirken findet aktuell eine Bestandsaufnahme statt, die aufgrund der sehr heterogenen Zuständigkeiten und Strukturen noch nicht abgeschlossen ist. 2. Sind Veränderungen hinsichtlich des Umfangs und des Verfahrens zur Vergabe von Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche vorgesehen? Wenn ja, warum und mit welchen Zielen? Zu 2.: In Abhängigkeit vom Engagementfeld, von den konkreten Aufgaben der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den damit einher gehenden Aufwendungen bzw. abhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Trägers, werden unterschiedliche Aufwandsentschädigungen gezahlt. Bei den Projekten, die aus Mitteln des Rahmenfördervertrages (Integriertes Sozialprogramm – ISP; Integriertes Gesundheitsprogramm – IGP und Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren – IFP) finanziert werden, betragen die monatlichen Aufwandsentschädigungen in der Regel 15 bis 25 Euro. 3. Welche Fortbildungs- und Schulungsangebote für Ehrenamtliche und mit Ehrenamtlichen befasste Hauptamtliche gibt es? Zu 3.: Unter anderem in folgenden Einrichtungen werden von Hauptamtlichen und von Honorarkräften bzw. über die Kooperation mit freien Trägern Fortbildungen und Schulungen für Ehrenamtliche und mit Ehrenamtlichen angeboten: Freiwilligenagenturen, Stadtteilzentren, Akademie für Ehrenamtlichkeit, SEKIS - Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle, Servicestelle Jugendbeteiligung, aktiv in Berlin - Landesnetzwerk Bürgerengagement. Darüber hinaus bietet die Verwaltungsakademie Berlin (VAk) Fortbildungen für den Öffentlichen Dienst an, die einzelnen Beschäftigten und Teams die Möglichkeit bieten, in Kooperation mit sozialen Einrichtungen gesellschaftliche Engagementfelder kennenzulernen und dies auch mit der Teamentwicklung zu verbinden. 4. In welcher Form gibt es Versicherungsschutz für Ehrenamtliche? Zu 4.: Wer sich in öffentlichen Ehrenämtern, in der Kirche oder in der Wohlfahrtspflege, im Sport oder bei der Freiwilligen Feuerwehr für andere engagiert, ist meistens über den jeweiligen Träger unfallversichert. Freiwillig Engagierte, die kein leitendes Amt im Verein bekleiden, sind zumeist durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. Regressansprüche einer geschädigten Person können freiwillig Engagierte in vielen Fällen an ihren Träger weiterleiten oder sie genießen Versicherungsschutz über die Einrichtung, in der sie aktiv sind. Betriebsbzw . Vereinshaftpflichtversicherungen schützen in der Regel alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen. Ehrenamtliche sollten bei ihrer Haftpflichtversicherung bzw. bei ihrer jeweiligen Organisation nachfragen, ob und in welchem Umfang tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Die unfallversicherungsrechtliche Zuständigkeit hängt vom Hauptzweck des Unternehmens ab, für das die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird. Je nachdem, bei welcher Organisation man sich bürgerschaftlich engagiert, kann die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse Berlin der zuständige Unfallversicherungsträger sein. Viele bürgerschaftlich Engagierte sind bereits gesetzlich unfallversichert und über ihren Träger oder die Behörde, für die sie tätig sind, haftpflichtversichert. Damit sich auch bürgerschaftlich Engagierte in Nachbarschaftshilfen, Selbsthilfegruppen oder in kleinen, rechtlich unselbständigen Bürgerinitiativen der solidarischen Unterstützung in Schadensfällen sicher sein können, hat der Berliner Senat eine pauschale Haftpflicht- und eine pauschale Unfall-Sammelversicherung mit der Zürich Versicherung AG abgeschlossen. Als Auffanglösung gelten diese Verträge nachrangig: Leistungen werden nur erbracht, soweit das Haftpflicht- oder Unfallrisiko nicht anderweitig abgesichert ist. Initiativen, Gruppen oder Projekte müssen sich dazu nicht gesondert anmelden. Die Kosten der Sammelversicherungen trägt das Land Berlin als Dank an alle Berlinerinnen und Berliner, die sich in ihrer Freizeit für unsere Gesellschaft engagieren, und zur Ermutigung für weiteren selbstlosen ehrenamtlichen Einsatz. Weitergehende Informationen sind unter dem nachfolgenden Link angegeben: https://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/ 5. Wie bewertet der Senat die Entwicklung hinsichtlich der Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben, etwa in den Vereinsvorständen und welche konkreten Maßnahmen werden zur Unterstützung und Verbesserung ergriffen? Zu 5.: Laut ZiviZ-Survey 2017, der repräsentativen Befragung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Deutschland, ist der Verein ungebrochen die wichtigste Organisationsform für ehrenamtlich und freiwillig tätige Menschen, auch in Berlin. Die Stärkung von Vereinsvorständen ist daher eine zentrale engagementpolitische Herausforderung, um das bestehende Engagement in aller seiner Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Viele Vereine stehen vor der akuten Herausforderung den anstehenden Generationswechsel auf Vorstandsebene zu bewältigen. Als eine Form der Unterstützung startet der Senat gemeinsam mit der Landesfreiwilligenagentur Berlin e.V. in diesem Herbst das Projekt „Vereinsvorstände stärken, Programm für vielfältiges Leadership“. Ziel des Projektes ist es, neue (junge) Vorstände durch Workshops und mittels webbasierter Bereitstellung von Informations- und Unterstützungsmaterialien gezielt zu unterstützen und die Hürde für Neueinsteiger zu verringern. 6. In welcher Anzahl stehen jährlich kostenfreie BVG-Tickets für Ehrenamtliche zur Verfügung und ist beabsichtigt, diese Zahlen zu erhöhen? Zu 6.: Für das Jahr 2018 wurde erneut ein „Vertrag zur Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements durch die BVG und die S-Bahn Berlin“ zwischen den beiden Verkehrsunternehmen, dem Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin geschlossen. Der Vertrag sieht die Bereitstellung von 17.000 Fahrscheinen (Abschnitte 4-Fahrten-Karten) im Wert von 38.250,00 EUR (brutto) vor. Die Fahrscheine können in jeweils einer Anlaufstelle (Stadtteilzentrum) pro Bezirk nachgefragt werden. Durch diese Maßnahme sollen zusätzliche Potenziale der Bewohnerinnen und Bewohner mobilisiert sowie das Bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden. Für das Jahr 2019 signalisieren die Verkehrsunternehmen, dass sie ebenso wie der Senat an einer Fortführung der Kooperation interessiert sind. Die Einzelheiten des Vertrages und damit auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrscheine, werden derzeit zwischen den Beteiligten abgestimmt. 7. Welche Vorteile und welchen Ausgleich gibt es für Ehrenamtliche im Berufsleben, auch für Angehörige des Öffentlichen Dienstes? Zu 7.: Viele Ehrenamtliche erleben gesellschaftliches Engagement als sinnerfüllend, abwechslungsreich und bereichernd. Darüber hinaus unterstützen die Dienststellen des Landes Berlin ihre Beschäftigten in zahlreichen einzelnen Fällen bei der Ausübung ihres Engagements, indem sie ihnen z.B. flexible Arbeitszeiten, Sonderurlaub entsprechend der Sonderurlaubs-Verordnung oder die Teilnahme an Bildungsurlaubsangeboten ermöglichen, die auch zum gesellschaftlichen Engagement anregen. Über weitere Schritte wird der Senat im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Engagementstrategie beraten. 8. Welche Schwerpunkte setzen Senat und Bezirke bei der Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements und welche konkreten Maßnahmen werden in welchem Zeitplan ergriffen? Zu 8.: Aktuell setzt der Senat einen Schwerpunkt auf dem Ausbau der Engagement fördernden Infrastruktur in den Bezirken durch die flächendeckende Förderung von Freiwilligenagenturen sowie auf der Weiterentwicklung der Anerkennungskultur. Der neue, von Senat, IHK und Handwerkskammer gemeinsam verliehene Berliner Unternehmenspreis für gesellschaftliches Engagement wurde 2018 entwickelt und am 12.11.2018 erstmals verliehen. Der neue #Farbenbekennen-Award zur Ehrung des Engagements Geflüchteter wurde ebenfalls 2018 ins Leben gerufen und wird am 2.12.2018 erstmals verliehen. Wichtige Instrumente der Anerkennung und des Nachweises von Kompetenzen sind der Freiwilligenpass und der Schülerinnen- und Schülerfreiwilligenpass, die sich zunehmender Bekanntheit erfreuen. Die Ehrenamtskarte wird aktuell mit dem Ziel weiterentwickelt, sie für neue Zielgruppen attraktiver zu gestalten, ihre Bekanntheit zu steigern, weitere Einrichtungen und Unternehmen, die Vergünstigungen gewähren, für Partnerschaften zu gewinnen und die Zahl der Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte zu steigern. Geplant sind auch für 2019 wieder die Ausrichtung eines Aktionstages „Berlin sagt Danke“, der Berliner Freiwillgenbörse, eines Empfangs für die neuen Stiftungen des Vorjahres und des Berliner Stiftungstages. Der Zeitplan für die Umsetzung wird sich aus den Terminen der Veranstaltungen ergeben, die noch nicht feststehen. Aus der Entwicklung einer Engagementstrategie im Jahr 2019 werden sich weitere konkrete Maßnahmen ergeben. Berlin, den 04.12.2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei