Drucksache 18 / 17 030 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Solidarisches Grundeinkommen in Berlin und Abschaffung der Sanktionen für junge Hartz IV-Empfänger und Antwort vom 30. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Maik Penn (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17030 vom 12. November 2018 zum Thema: Solidarisches Grundeinkommen in Berlin und Abschaffung der Sanktionen für junge Hartz IV-Empfänger ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hält der Senat weiterhin daran fest, ein solidarisches Grundeinkommen in Berlin einführen zu wollen? Falls ja, a. welche konkreten Schritte hat er bereits in Bezug auf dessen Umsetzung eingeleitet? b. auf wessen Initiative geht dies zurück, mit wem kooperiert er in dieser Frage und wo soll dies gesetzlich verankert werden? c. wie soll das System konkret aussehen, welche Konditionen sollen für eine Inanspruchnahme gelten und auf welcher Grundlage soll das individuelle solidarische Grundeinkommen berechnet werden? d. welche Rolle soll das aktuelle Hartz-IV-System dabei spielen? e. wer soll von dem solidarischen Grundeinkommen profitieren, wie viele Menschen soll es erreichen und zu wessen Lasten wird dies gehen? f. was sind die Ziele des solidarischen Grundeinkommens und wie viele Menschen sollen dadurch aus ihrer Bedürftigkeit bzw. dem Hartz-IV-System herausgeholt werden? g. mit welchen Kosten rechnet der Senat für die Einführung bzw. Umsetzung jährlich und wer soll für diese Kosten aufkommen? h. wie sieht der Zeitplan bis zur endgültigen Einführung aus? Seite 2 von 3 Zu 1., a. bis h.: Der Senat wird kein Solidarisches Grundeinkommen in Berlin einführen. Es ist lediglich ein Pilotprojekt zum Solidarischen Grundeinkommen geplant, das in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 starten könnte und zur Zeit in einem Stakeholder- Arbeitsgruppenprozess in der Abstimmung ist. Dabei ist es Ziel der beteiligten Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatskanzlei und der Senatsverwaltung für Finanzen, in einem Modellversuch ca. 1.000 Langzeiterwerbslosen im ALG II (Hartz IV) eine Beschäftigungsperspektive zu bieten und somit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Nach einer Auftaktkonferenz des Regierenden Bürgermeisters, der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, des Senators für Finanzen und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den Sozialpartnern, Wirtschaft-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kammern am 28. September dieses Jahres wird die Umsetzung des Pilotprojektes aktuell in einer Arbeitsgruppenphase konkretisiert. Die Ergebnisse und Eckpunkte hieraus werden die Grundlage einer Folgekonferenz im Frühjahr 2019 bilden. Die tatsächliche Höhe der jährlichen Kosten, die Bestimmung der Kostenträgerschaft und die Förderkulisse für das Pilotprojekt sind abhängig von den Konkretisierungen des aktuellen Abstimmungsprozesses in den Arbeitsgruppen. Um den Beginn des Pilotprojektes in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 zu gewährleisten, sollen durch veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen und einen „Merkansatz“ die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen werden, die im Hauptausschuss im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt beraten werden. 2. Inwiefern unterscheidet sich nach Ansicht des Senats das solidarische Grundeinkommen von früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (z.B. Ein-Euro-Jobs) und welche Risiken sieht er hier ggf.? Zu 2.: Das Solidarische Grundeinkommen unterscheidet sich von allen anderen bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten darin, dass es ein unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges, auf freiwilliger Basis aufgenommenes Arbeitsverhältnis beschreibt. Die Entlohnung erfolgt nach Tarif, wo Tarifvereinbarungen vorhanden sind und auf Basis des Landesmindestlohnes, wo Tarifvereinbarungen fehlen. Zusätzliche, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten vornehmlich in landeseigenen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen bzw. gemeinnützigen Einrichtungen beschreiben die Einsatzfelder des Solidarischen Grundeinkommens. Das Solidarische Grundeinkommen soll in einem Modellversuch getestet, wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. 3. Der Senat möchte mit einer Bundesratsinitiative die Sanktionen für junge Hartz IV- Empfänger abschaffen. Wie will er stattdessen sicherstellen, dass beispielsweise vereinbarte Termine mit dem Jobcenter eingehalten und erforderliche Unterlagen beigebracht werden und junge Menschen schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden? Zu 3.: Die Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen des Abgeordnetenhauses von Berlin haben einen Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Sanktionsregelungen im SGB II einzubringen (vgl. Drucksache 18/1407). Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Seite 3 von 3 Sitzung vom 15.11.2018 diesen Antrag an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales überwiesen. Der Senat ist derzeit mit der Prüfung des Antrages befasst und hat keine eigenen Beschlüsse dazu gefasst. 4. Auf welchen Grundlagen erachtet der Senat diese Maßnahme nicht als ungerecht denen gegenüber, die für Hilfszahlungen hart arbeiten müssen und sieht er keine andere Möglichkeit, das Hartz IV-System so weiterzuentwickeln, dass nicht gerade an jenen Stellen, die wesentliche Säulen für das Funktionieren der Solidargemeinschaft sind, geschraubt werden muss? Zu 4.: Siehe Antwort zu 3. Berlin, den 30. November 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei