Drucksache 18 / 17 031 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Stärkung der Hochschulkooperation zwischen Berlin und Großbritannien und Antwort vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17031 vom 12. November 2018 über Stärkung der Hochschulkooperation zwischen Berlin und Großbritannien ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Es wurden die staatlichen Berliner Hochschulen um Stellungnahme gebeten. 1. Wie viele Studenten aus Großbritannien sind im aktuellen Semester 2018/2019 in den Berliner Hochschulen immatrikuliert? Zu 1.: Im aktuellen Wintersemester 2018/19 sind insgesamt 420 Studierende (ohne Humboldt -Universität zu Berlin) aus dem Vereinigten Königreich (VK) an den Berliner Hochschulen immatrikuliert. Eine Aufschlüsselung kann der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Hochschule Anzahl der Studierenden aus dem VK „Alice Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin 11 Beuth-Hochschule für Technik Berlin 12 Charité – Universitätsmedizin Berlin 30 Freie Universität Berlin 214 Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ 6 Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ 0 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin 13 2 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin 38 Humboldt-Universität zu Berlin keine Angabe Kunsthochschule Berlin (Weißensee) – Hochschule für Gestaltung 12 Technische Universität Berlin 50 Universität der Künste Berlin 34 2. Wie gestaltet sich zukünftig (nach einem Brexit) die Finanzierung des Austausches von Studenten zwischen Deutschland und Großbritannien? Zu 2.: Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststeht, wie sich der Brexit-Prozess im Detail weiterentwickeln wird, ergeben sich für die Zukunft zu viele politische Szenarien, als dass die Berliner Hochschulen dazu jeweils abschließende Aussagen treffen könnten . Nach bisherigen Meldungen des British Council verbliebe das VK nach einem geordneten Brexit als Partner, trotz eines Rückzugs aus der Europäischen Union (EU), bis zum Auslaufen des aktuellen „Erasmus+“ Programms. Eine Möglichkeit wäre, dass das VK auch über 2020/21 hinaus weiterhin Partner eines „Erasmus+“ Nachfolgeprogramms bliebe. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre denkbar, dass das VK ein eigenes Austauschprogramm in Zusammenarbeit mit der EU initiiert, welches analog zum Erasmus Programm bestehen würde. Als Vorbild könnte hier das Swiss- European Mobility Programme (SEMP) der Schweiz dienen. Ein weiteres Szenario wäre, dass andere Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Mittel einspringen (bspw. PROMOS-Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes i.V.m. dem Bundeministerium für Bildung und Forschung) und bilaterale Verträge mit den Hochschulen geschlossen werden. Infolgedessen wären ggf. Direktaustauschpartnerschaften der Berliner Hochschulen mit ihren Partneruniversitäten aus dem VK denkbar . 3. Wie viele und welche Forschungsprogramme, die Hochschulen aus Berlin und Großbritannien gemeinsam auf den Weg gebracht haben, gibt es aktuell und bis wann laufen diese Programme? Zu 3.: Im Rahmen der Oxford-Berlin-Wissenschaftskooperation stärken die University of Oxford, die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin und die Charité – Universitätsmedizin Berlin bereits bestehende Verbindungen zwischen den fünf Einrichtungen und unterstützen neue Forschungskooperationen zwischen den vier Berliner Partnerinnen und allen vier „Academic Divisions“ der Oxford University durch gemeinsam finanzierte Anschubförderung für gemeinsame Forschungsprojekte. Das Programm für „Joint Seed Money Funding“ wurde in 2018 erstmalig ausgeschrieben (Bewerbungsfrist: 31.10.2018) und wird ab Januar 2019 Projekte fördern. Die mögliche Laufzeit der Projekte kann bis zu 18 Monate dauern. Die zweite Runde der Seed Funds wird im Frühjahr 2019 ausgeschrieben. Die Projekte sollen ab Sommer 2019 gefördert werden und können bis maximal Ende 2020 laufen. 3 Darüber hinaus kooperieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Berlin in diversen Projekten unterschiedlicher Mittelgeber (Rahmenprogramme aus dem EU- Kontext) mit Forscherinnen und Forschern aus dem VK. Diese Projekte werden in den Jahren 2019-2022 auslaufen. 4. Wie viele Doktoranden aus Großbritannien promovieren im aktuellen Semester 2018/2019 an Berliner Hochschulen bzw. an deren Einrichtungen? Zu 4.: Berliner Universitäten Promovierende aus dem VK Charité - Universitätsmedizin 4 Freie Universität Berlin 24 Humboldt-Universität zu Berlin keine Angabe Technische Universität Berlin 6 Universität der Künste 0 5. Wie gestaltet sich zukünftig die Finanzierung gemeinsamer Forschungsprojekte nach Ende der laufenden EU-Förderprogramme (insbesondere Horizont 2020)? Zu 5.: Die Finanzierung gemeinsamer Forschungsprojekte wird maßgeblich vom zukünftigen rechtlichen Status des VK abhängen. Nach Informationen des British Council heißt es, dass, trotz eines möglichen geordneten Rückzugs aus der EU, alle Projekte aus dem EU-Rahmenförderprogramm Horizon 2020 bis zu deren regulärem Ende finanziert werden. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das VK für die Forschungsförderung nach einem Brexit aus der Kategorie der antragsberechtigten EU-Länder fallen und letztendlich zum Kreis der assoziierten Staaten (wie die Schweiz) oder Drittstaaten (wie Japan etc.) gehören würde und die entsprechenden Regelungen anzuwenden hätte. Berlin, den 29. November 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -