Drucksache 18 / 17 032 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? VIII und Antwort vom 24. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17032 vom 12.11.2018 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (VIII) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Dr. Lederer erklärte am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus, die stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende Frau B. von der Behörde der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) habe ebenfalls ein Gespräch mit den sechs Frauen geführt und es sei eine Rechtsanwältin aus der Kanzlei Knauthe und Partner mit der Aufklärung dieser Vorwürfe beauftragt worden. Wann hat das Gespräch der sechs Frauen mit Frau B. stattgefunden, wann wurde Knauthe Partner beauftragt, wann hat die Kanzlei das Ergebnis der Untersuchung vorgelegt? 2. Wer hat aus der Kanzlei Knauthe Partner wann mit welchen der Frauen gesprochen? 3. In den Unterlagen von Knauthe Rechtsanwälte soll dokumentiert sein, dass die persönliche Referentin des Staatssekretärs, Frau K., die Befragung einer Frau (angeblich als „Frau J“ anonymisiert) durchgeführt habe – und nicht die beauftragte Kanzlei - trifft dies zu? Hat die persönliche Referentin die Aussage der Frau später an Knauthe Rechtsanwälte übermittelt? Falls ja: Über welche (arbeits- )rechtliche Kompetenz verfügt die persönliche Referentin, um solche Gespräche führen und bewerten zu können? Wie verträgt sich dies mit der Aussage von Dr. Lederer: „Wir haben das nicht selbst gemacht “? 4. Von einer weiteren Frau, die als „Frau I“ anonymisiert sein soll, soll die persönliche Referentin des Staatssekretärs, Frau K., SMS-Fragmente entgegengenommen und diese an Knauthe Rechtsanwälte übermittelt haben - trifft dies zu? 5. Zu der Volontärin, die im Januar 2018 von der SenKult abgezogen wurde und die angeblich als „Frau E.“ anonymisiert wurde, soll Knauthe Rechtsanwälte angegeben haben, sie sei „ab ca. Oktober 2017 [...] unmittelbar“ dem Vizedirektor „unterstellt“ gewesen. Demgegenüber hat Dr. Lederer in der Stiftungsratssitzung am 11.06.2016 ausgeführt, die Volontärin sei aus „der Pädagogischen Arbeitsstätte (PAS)“ abgezogen worden, die nicht dem Vizedirektor, sondern einer Bereichsleiterin unterstellt war. Diese soll in den Unterlagen von Knauthe Rechtsanwälte als „Frau G“ firmieren und diese Funktion bis Ende Dezember 2017 ausgeübt haben, auch aus einem der Behörde von Dr. Lederer vorliegenden Ausbildungsplan soll hervorgehen, dass „Frau E.“ während des Volontariats zu keinem Zeit- Seite 2 von 2 punkt dem Vizedirektor unterstellt war - trifft dies zu? Falls ja: Wie zuverlässig sind die Untersuchungen von Knauthe Rechtsanwälte, wenn bereits die Unterstellungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen fehlerhaft angegeben werden? 6. In den Unterlagen von Knauthe Rechtsanwälte soll dokumentiert sein, dass eine als „Frau C“ anonymisierte Mitarbeiterin „Volontärin“ gewesen sei. Von wann bis wann übte die Mitarbeiterin das Volontariat in welchem Bereich aus? 7. Wann wurde dem Direktor das Beschwerdeschreiben vom 08.06.2018 von Dr. Lederer zugänglich gemacht? 8. Wurde der Direktor über die Befragung der Beschwerdeführerinnen von Dr. Lederer informiert und wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 9. Warum wurden dem Direktor die Aussagen der Frauen zugestellt? Zu 1. – 9.: Die Fragen tangieren laufende Rechtsstreitigkeiten und können daher nicht beantwortet werden. Berlin, den 24.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa