Drucksache 18 / 17 037 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Teiba und die Open Society Foundation II und Antwort vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17037 vom 13. November 2018 über Teiba und die Open Society Foundation II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) zum Thema:Teiba und die Open Society Foundation [Drucksache 18 / 16203] erfordert einige Präzisierungen. 1.) Der Senat antwortet u.a. wie folgt: „Zu 1.:Nein, dem Senat sind keine Verflechtungen zwischen dem „Teiba-Kulturzentrum e.V. in Berlin-Spandau“ (TKZ) und der „Masjid Taiba“ in Hamburg bekannt. Verflechtungen dieser Art wären in ideologischer und personeller Hinsicht auch nicht zu erwarten. Beide Moscheenamen enthalten den arabischen Begriff für „Reue“ (arab.: tauba, mit Schreibvarianten wie „teiba“), der jedoch mit einem Namensteil des türkischen Präsidenten keinesfalls sprachlich in Verbindung steht. Die in Hamburg unter dem Namen „Masjid Taiba“ bekannte Moschee trug vielmehr den offiziellen Namen „al-Quds-Moschee“ („Jerusalem-Moschee“) und wurde am 9. August 2010 auf Betreiben des damaligen Hamburger Innensenators Ahlhaus geschlossen. Sie wurde auch von den Attentätern des 11. September regelmäßig besucht.“ Auf der Facebookseite des „Teiba-Kulturzentrum e.V. in Berlin-Spandau“ wird am 10.06.2018 zum Fest des Fastenbrechens in die „masǧid ṭayyiba“ eingeladen. Von „Reue“ kann hier nicht die Rede sein; die Wortwurzeln ṭāʾ yāʾ bāʾ beziehungsweise tāʾ wāw bāʾ sind Grundlage jeweils vollkommen unterschiedlicher Wortfelder. Deutlich wird dies beim Vergleich der beiden nachfolgenden Koranverse. Vers 14:24: 'a-lam tara kayfa ḏaraba llāh-u maṯalan kalimatan ṭayyibatan ka-šaǧaratin ṭayyibatin 'aṣluhā ṯābitun wa-farʿuhā fī s-samāʾi lautet in der Übersetzung von Rudi Paret „Hast du nicht gesehen, wie Gott ein Gleichnis von einem guten Wort geprägt hat? Es ist wie ein guter Baum (oder: wie Gott ein Gleichnis geprägt hat? Ein gutes Wort ist einem Baum zu vergleichen) dessen Wurzel fest (in der Erde) sitzt, und dessen Krone in den Himmel ragt“ hingegen Vers 42:25: wa-huwa llaḏī yaqbal-u ttawbata ʿan ʿibādihi wa-yaʿfū ʿani s-sayyi'āti wa-yaʿlam-u mā tafʿalūna d.h. „Und er ist es, der die Buße von seinen Dienern annimmt und gegen schlechte Taten nachsichtig ist. Und er weiß, was ihr tut.“ 1.a) Stimmt der Senat zu, daß unabhängig davon, ob ṭayyiba, wörtlich „daß (Allah) Wohlgefällige, das sich Geziemende“ oder (irrtümlich) tauba, d.h. „Reue“ zu lesen ist, die semantische Nähe eine ideologische Nähe der Berliner und Hamburger Moscheen nahelegt? 1.b) Stimmt der Senat zu, daß die Eröffnung einer Moschee im Jahre 2010, kurz nach der zwangsweisen Schließung einer anderen, deren Name nur in der deutschen Transkription als jeweils unwesentlich abgewandelt erscheint, auf eine Kontinuität der Strukturen hindeuten könnte? Seite 2 von 4 1.c) Sind nicht auch die Namen der jeweiligen Trägervereine „Taiba Arabisch-Deutscher Kulturverein“ und „Teiba-Kulturzentrum e.V. in Berlin-Spandau“ ein weiteres Indiz dieser Kontinuität? Zu 1.a): Der Senat stimmt dieser Aussage nicht zu. Eine vom Fragesteller angenommene und konstruierte semantische Nähe ist kein Beleg für eine ideologische, personelle oder strukturelle Verbindung zweier Moscheen. Zu 1.b): Der Senat stimmt dieser Aussage nicht zu. Die Verwendung desselben Namens durch zwei unterschiedliche Moscheen in verschiedenen Städten ist allein kein Beleg für weiterführende oder weitergeführte Strukturen. Bei rund 1000 Moscheen in Deutschland kommt es vor, dass zwei oder sogar mehrere Moscheen denselben Namen tragen, ohne miteinander in Verbindung zu stehen. Zu 1.c): Wie in Antwort zu 1.b) bereits ausgeführt, kann es vorkommen, dass auch zwei Trägervereine ähnliche Namen tragen ohne Verbindungen zu unterhalten. Ähnliche Namen oder sogar deren Dopplung sind keine Belege. 2.) Der Senat antwortet u.a. wie folgt:„Zwischen dem „Schurarat e.V.“, wie in der Satzung des TKZ korrekt wiedergegeben und dem „SCHURA – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.“ existieren nach hiesigem Kenntnisstand keine Verbindungen. Der Moscheeverein TKZ in Berlin ist (naturgemäß) kein Mitglied der Hamburger „SCHURA“, die ihre Mitglieder auf der Homepage auflistet.“ 2.a.) Kann sich die Satzung des „Teiba-Kulturzentrum e.V. in Berlin-Spandau“ TKZ nicht auf die Hamburger „SCHURA“ beziehen, selbst ohne auf deren Homepage aufgeführt zu sein? 2.b) Ist dem Senat ansonsten ein in Berlin ansässiger „Schurarat e.V.“ bekannt? Zu 2.a): Die Beantwortung Schriftlicher Anfragen durch den Senat gründet sich nicht auf Annahmen und Mutmaßungen. Zu 2.b): Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über einen in Berlin ansässigen „Schurarat e.V.“ vor. 3. Der Senat beantwortet Frage 3.) dahingehend, daß die auf der Homepage des „Teiba-Kulturzentrum e.V. in Berlin-Spandau“ TKZ präsentierten Inhalte keine Verbindungen in das salafistische Milieu erkennen ließen, sondern klar der Muslimbruderschaft (MB) zuzuordnen seien. Wie in Frage 3.) erwähnt ist Mohamad Hajjaj nicht nur Stellvertretender Vorsitzender des „Teiba-Kulturzentrum e.V. in Berlin-Spandau“ TKZ, sondern führt auch als Vertreter des „Zentralverbandes der Muslime“ in Berlin zusammen mit Lydia Nofal die Kooperationsvereinbarungen zwischen diesem Verband und der Humboldt-Universität zum Aufbau einer Islamischen Theologie. Weshalb kooperiert der Senat mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden eines Vereines, der die Ideologie der Muslimbruderschaft verbreitet? Zu 3.: Staatskirchenrechtlich unterliegt der Staat gegenüber Glaubensinhalten und organisierten Gruppen einem strikten Neutralitätsgebot. Weder darf er definieren, welche glaubensgebundenen Auffassungen zutreffend seien, noch darf er willkürliche Forderungen an ein besonderes Wohlverhalten dieser Gruppen stellen. Seite 3 von 4 Der Staat darf sich nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. Er muss vielmehr allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral gegenüberstehen. Der „Zentralrat der Muslime in Deutschland“ ist als einer der großen muslimischen Dachverbände in die Verhandlungen über eine Vereinbarung zur Bildung eines Beirates für Islamische Theologie und Religionspädagogik, der die Anliegen und Interessen der islamischen Glaubensgemeinschaften bei der Einrichtung und Ausgestaltung bekenntnisgebundener Studiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin vertreten soll, einbezogen worden. Herr Hajjaj ist Vorsitzender des Berliner Landesverbandes. 4.) In Frage 5.a) war der Senat um eine Stellungnahme konkret zur Schriftlichen Anfrage vom 28.08.2017 Bettina Jarasch (Grüne) [Drucksache 18/12176] Abschiebungen von KonvertitInnen in den Iran trotz Todesstrafe? gebeten worden. 4.a) Die Frage wird noch einmal wiederholt: wenn der Senat die Verfolgung iranischer Oppositioneller als Tatsache betrachtet, wieso kooperiert er mit Institutionen der iranischen Theokratie, der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ IGS beim Aufbau von Studiengängen? 4.b) Wenn er die Verfolgung iranischer Oppositioneller als nicht gegeben betrachtet, weshalb genießen Iraner in Deutschland dann Asyl? Zu 4.a): Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 5.a) der Schriftlichen Anfrage 18/16203 verwiesen. Zu 4.b): Entscheidungen über die Asylzuerkennung sind individualrechtlicher Natur. Sie werden nach einer Einzelfallprüfung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen und unterliegen keiner Bewertung oder Überprüfung durch den Senat. Im Übrigen wird auf die Antwort des Senats zu den Fragen 2, 3 und 5 in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12176 der Abgeordneten Jarasch vom 28. August 2017 verwiesen 5.) Die Frage, weshalb der Senat die Finanzierung des „Inssan e.V.“ durch die „Open Society Foundation“ nicht vollständig aufführt, beantwortet er wie folgt: „Zu 6.a: Zuwendungen der Open Society Foundation an Inssan e. V. nach 2013 haben keinen Bezug zu dem geförderten Projekt.“ Es wird darum gebeten, sämtliche Zahlungen des Senates an „Inssan e.V.“ zeitlich vollständig und nach Projekten aufgeschlüsselt aufzuführen, ebenso auch die Zahlungen der „Open Society Foundation“ an „Inssan e.V.“ transparent zu machen und darzulegen, in welchen Bereichen die Zahlungen der „Open Society Foundation“ zu einer finanziellen Entlastung des Berliner Haushaltes geführt haben und wofür die eingesparten Mittel durch den Senat an anderer Stelle verwendet worden sind. Zu 5.: Alle Zahlungen an Projekte werden in der Zuwendungsdatenbank (https://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsdatenbank/) der Senatsverwaltung für Finanzen für einen Zeitraum von fünf Jahren rückwirkend erfasst und dargestellt. Die dort hinterlegten Daten sind öffentlich einsehbar. Aus der Datenbank geht hervor, dass „Inssan e. V.“ Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung erhalten hat. Darüber hinaus wurden die Zahlungen des Senats an „Inssan e. V.“ bereits in der Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/13944 beantwortet. Über erhaltene Drittmittel des Trägers „Inssan e. V.“ für das Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung Seite 4 von 4 und Islamfeindlichkeit“ wurde in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15483 bzw. in der Schriftlichen Anfrage 18/15795 berichtet. Jenseits der im Internet veröffentlichten Informationen (z.B. https://www.opensocietyfoundations.org/about/programs/open-society-initiativeeurope , vgl. Antwort zur Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15795) liegen dem Senat keine Informationen über weitere Einnahmen des „Inssan e. V.“ vor. Die von „Inssan e. V.“ für das Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“ eingeworbenen, zweckgebundenen Drittmittel (Zuschuss der „Foundation Open Society Institut (OSI-ZUG)“; vgl. Antwort zu Frage 3 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/15483) haben den Zuschussbedarf für das Projekt in den Jahren 2011 bis 2013 minimiert. Die dadurch freigewordenen Zuwendungsmittel konnten für andere Projekte im Rahmen des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus eingesetzt werden. Berlin, den 23. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport