Drucksache 18 / 17 038 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Vandalismus und nicht sach- und fachgerechte Nutzung in Immobilien zur Flüchtlingsunterbringung und Antwort vom 30. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Harald Laatsch (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17038 vom 13. November 2018 über Vandalismus und nicht sach- und fachgerechte Nutzung in Immobilien zur Flüchtlingsunterbringung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sowie die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: 1. Welche Schäden sind durch Vandalismus und nicht sach- und fachgerechter Nutzung in Immobilien im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung in a. Erstaufnahmeeinrichtungen b. Gemeinschaftsunterkünften c. Notunterkünften d. dafür angemieteten Wohnungen e. Hotels und Pensionen f. und sonstigen Objekten in den Jahren 2015, 2016, 2017 festgestellt worden? 2. Welche Kosten sind dem Land Berlin dadurch entstanden? (Aufgeschlüsselt nach Jahren 2015 – 2017 und nach Art der Unterkunft) 2 Zu 1. und 2.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass und in welcher Höhe Kosten durch Vandalismus entstanden sind, da in den betreffenden Jahren keine Daten zu den durch Vandalismus sowie nicht sach- und fachgerechte Nutzung verursachten Schäden in den genannten Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung erhoben wurden. Bei den Kosten, die zur Behebung von Schäden entstehen, wird keine Differenzierung danach vorgenommen, ob sie auf Vandalismus oder nicht sach- und fachgerechte Nutzung oder andere Ursachen zurückzuführen sind. Daher können die zur Beseitigung von Schäden durch Vandalismus oder durch nicht sach- und fachgerechte Nutzung vom Land Berlin verausgabten Haushaltsmittel nicht beziffert werden. 3. Sind Schäden bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung bei der Vermietung von Wohnraum durch Vandalismus und nicht sach- und fachgerechter Nutzung festgestellt worden? Wenn ja, welche Kosten entstanden dadurch? (Aufgeschlüsselt nach Wohnungsbaugesellschaften und Jahren) Zu 3.: Von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird keine Zuordnung und Auswertung von Schäden durch Vandalismus oder nicht sach- und fachgerechte Nutzung von Wohnraum nach der Herkunft der Mieterinnen und Mieter vorgenommen. Es kann daher nicht festgestellt werden, ob es in den letzten Jahren zu Schäden in Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung gekommen ist, die auf den genannten Ursachen beruhen. 4. Welche Maßnahmen wurden durch den Senat ergriffen, um dem Vandalismus und der nicht sachund fachgerechten Nutzung entgegenzuwirken? Zu 4.: Voraussetzung für die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrags und die Übernahme der Mietkosten (sowie ggf. erforderlicher Kautionen) ist für alle Leistungsberechtigten in der Zuständigkeit des LAF, dass zuvor die obligatorische Mieterberatung wahrgenommen wird. Zielsetzung dieses Beratungsgesprächs ist es insbesondere, die Vorsprechenden über ihre Rechte und Pflichten als Mieterinnen und Mieter einer Wohnung zu informieren. In diesem Rahmen werden zu beratende Asylbegehrende über die gängigen Verfahrensweisen in Deutschland bei Anmietung, Pflege, Reparaturen, Renovierungen und Kündigungen von Wohnungen informiert. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben zum Teil eigene Projekte ins Leben gerufen, um Geflüchteten Unterstützung und Begleitung bei Bezug und täglichen Fragen des Lebens in Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften zu geben und die Integration in den Quartieren zu unterstützen. 5. Mit welchen Trägern wurden zur Flüchtlingsunterbringung Kooperationsvereinbarungen über eine Unterbringung in Trägerwohnungen geschlossen und sind in diesem Zusammenhang Vandalismusschäden in Wohnungen aufgetreten? (Wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Trägern und verursachten Schäden) 3 Zu 5.: Es wurden bisher keine entsprechenden Kooperationsvereinbarungen über Trägerwohnungen geschlossen. Die Senatsverwaltung Integration, Arbeit und Soziales prüft derzeit die Entwicklung eines Trägermodells. Berlin, den 30. November 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales