Drucksache 18 / 17 040 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Entwicklung studentischer Beschäftigung an Berliner Hochschulen und Antwort vom 25. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17040 vom 12. November 2018 über Entwicklung studentischer Beschäftigung an Berliner Hochschulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ohne Beiziehung der Hochschulen beantworten kann. Die Hochschulen wurden daher um Stellungnahme gebeten. 1. In welchen Bereichen (Lehrstühle, Bibliotheken, Verwaltung, IT, Technische Einrichtungen, Beratung etc.) haben die Berliner Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren Stellen für Studierende geschaffen (bitte nach Hochschulen und Jahr aufschlüsseln)? Zu 1.: Für studentische Beschäftigte werden an den Hochschulen in der Regel keine Stellen im stellenwirtschaftlichen Sinne ausgewiesen, allenfalls Beschäftigungspositionen, zum Teil lediglich Finanzrahmen. Um dennoch eine Vergleichbarkeit der Antworten und der jeweiligen Zeitreihen zu ermöglichen, wurden die Hochschulen gebeten, ihre Angaben auf die maximal mögliche Arbeitszeit studentischer Beschäftigter von 80 Stunden/Monat zu normieren (bezeichnet als 1 VZÄ = Vollzeitäquivalent). Nicht alle Hochschulen konnten die erfragten Daten für den kompletten Zeitraum bereitstellen. Freie Universität Berlin (FU) Der Haushaltsplan der FU weist keine Stellen für studentische Hilfskräfte aus. Studentische Beschäftigte werden in einem Beschäftigungsrahmen bewirtschaftet, der durch den Finanzrahmen (Ansatz Haushaltsplan) fixiert ist. Im Rahmen der Deckungsfähigkeit kann dieser Ansatz von den Bereichen, in denen sie beschäftigt sind, über- oder unterschritten werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorbemerkungen lassen sich studentische Hilfskräfte betraglich (Ist-Ausgaben) und nach Organisationseinheiten auswerten, wobei die organisatorische Auswertung den vom Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vorgegebenen - - 2 Organisationsstrukturen folgt (Angaben in Euro). Eine „fiktive“ Umrechnung dieser Beträge in 80 Monatsstunden-Äquivalente trägt aus Sicht der FU nicht zu einer weiteren Klärung der Sachlage bei. Abkürzungen: ZE = Zentraleinrichtungen, ZUV = Zentrale Universitätsverwaltung. Jahr Fachbereiche und Zentralinstitute Zentraleinrichtungen (ohne IT und Bibl.) IT-Service (ZE und ZUV) Bibliotheken (ZE) Leitung und Verwaltung (ZUV) 2008 6.344.129 € 448.195 € 438.179 € 829.090 € 496.625 € 2009 7.258.341 € 460.755 € 451.413 € 884.260 € 616.280 € 2010 7.807.738 € 484.485 € 412.636 € 910.634 € 695.714 € 2011 7.949.921 € 464.032 € 439.962 € 936.267 € 697.659 € 2012 8.066.943 € 471.389 € 459.385 € 1.033.679 € 771.188 € 2013 8.756.606 € 514.693 € 514.560 € 1.175.106 € 807.808 € 2014 8.698.437 € 521.564 € 553.063 € 1.192.535 € 768.880 € 2015 8.311.397 € 563.955 € 551.866 € 913.175 € 839.062 € 2016 8.812.159 € 564.940 € 563.861 € 746.721 € 852.356 € 2017 8.929.065 € 592.126 € 545.172 € 588.121 € 919.071 € Ergänzend wurde von der FU eine Übersicht über die derzeit beschäftigten Personen sowie der Stundenumfang der Beschäftigungen für den Stichtag 29.10.2018 übermittelt: Bibliothek Fachbereiche / Zentralinstitute IT-Service ZE ZUV Gesamt Gesamt Beschäftigungsbereich Personenzahl normiert auf 80 h/Monat Tutor/innen 317 317 172,4 Persönliche Hilfskräfte 7 918 17 15 957 560,5 Bibliotheksdienst 29 38 1 68 40,8 Technischer Dienst 1 81 4 1 87 52,0 IT-Service 10 14 41 1 66 46,3 Verwaltungsdienst 2 90 69 97 258 162,1 Gesamt 49 1.458 41 91 114 1.753 1.034,2 Humboldt-Universität zu Berlin (HU) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet), Fach- und Projekttutorien 406,3 406,3 406,3 415,8 415,8 432,8 430,8 430,3 434,3 428,8 Bibliothek 61,5 61,5 61,5 61,5 70,0 70,0 70,0 70,0 70,0 66,0 IT 38,3 38,3 38,3 38,3 38,3 38,3 38,3 38,3 38,3 38,3 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 5,5 6,5 6,5 6,5 6,5 Beratung 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 21,5 21,5 22,0 22,5 24,0 24,0 24,0 24,0 22,0 20,5 Sonstiges Gesamt 567,0 567,0 567,5 577,5 587,5 604,5 603,5 603,0 605,0 594,0 - - 3 Technische Universität Berlin (TU) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 699,3 699,1 699,1 699,1 699,1 709,5 709,5 707,5 695,0 691,5 Bibliothek 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 20,5 IT 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 13,0 Technische Einrichtungen Beratung * Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 21,3 23,3 23,3 23,3 23,3 22,5 22,5 22,5 22,5 22,5 Sonstiges 71,8 71,8 71,8 65,5 66,5 66,5 66,5 68,5 68,5 68,5 Gesamt 825,8 827,6 827,6 821,4 822,4 832,0 832,0 832,0 819,5 816,0 * Weder definiert das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) den Begriff „Beratung“, noch ist eine trennscharfe Unterscheidung in allen Beschäftigungsbereichen möglich. Daher muss an dieser Stelle auf die Einordnung in der Zeile „Beratung“ verzichtet werden. Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) In der Vergangenheit (bis 2017) wurden die Verträge mit Studierenden auch für „studentische Hilfstätigkeiten“ über eine Tochterfirma abgeschlossen, so dass in der Charité keine studentischen Beschäftigungsverhältnisse bestanden . 104 214 Bibliothek 3 6 IT 0 3 Technische Einrichtungen 1 2 Beratung 0 0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet ) 9 39 Sonstiges 57 116 Gesamt 174 380 Beuth-Hochschule für Technik Berlin (Beuth) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) k. A. 56,6 59,6 50,9 Bibliothek 4,6 4,2 3,9 IT 3,4 2,2 2,9 Technische Einrichtungen Beratung Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 25,2 21,7 22,2 Sonstiges Gesamt 89,8 87,7 79,9 - - 4 Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) k.A. k.A. 110,8 120,9 116,4 121,8 109,8 113,2 104,0 116,8 Bibliothek k.A. k.A. 5,2 5,9 6,1 6,6 6,6 6,7 6,2 5,9 IT k.A. k.A. 3,8 4,5 4,8 4,5 4,1 4,0 5,5 4,2 Technische Einrichtungen k.A. k.A. 1,0 2,3 2,0 3,2 3,5 3,3 4,8 3,6 Beratung k.A. k.A. 4,6 5,5 8,3 8,5 9,7 11,6 13,0 13,3 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) k.A. k.A. 51,5 26,9 26,9 35,3 33,8 26,9 35,9 30,6 Sonstiges k.A. k.A. 0,1 19,4 18,5 13,9 6,8 11,0 6,1 8,5 Gesamt 176,8 185,3 183,0 193,8 174,4 176,8 175,5 182,8 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 11,6 11,4 12,0 10,1 8,4 8,6 13,7 13,3 11,0 10,0 Bibliothek 5,1 5,0 5,1 5,9 5,9 5,1 6,5 6,7 7,4 8,6 IT 7,4 7,2 8,8 9,4 8,0 7,8 7,7 6,4 8,1 8,6 Technische Einrichtungen Beratung 1,9 1,5 2,1 1,5 6,1 8,0 9,9 5,1 6,8 6,6 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 16,9 16,1 19,5 16,7 28,7 29,5 35,1 27,1 17,2 25,9 Sonstiges Gesamt 42,8 41,1 47,5 43,5 57,1 59,0 73,1 58,7 50,5 59,7 „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 12,8 14,0 17,9 15,9 15,9 17,9 19,4 19,6 19,9 22,6 Bibliothek 4,3 4,3 4,8 4,8 4,8 4,8 4,8 5,3 5,3 5,3 IT 4,5 5,0 5,5 5,5 5,5 5,5 5,0 5,0 5,0 2,5 Technische Einrichtungen 3,0 3,0 3,0 2,5 2,5 2,5 3,0 2,5 2,5 2,5 Beratung 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 1,8 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 3,0 3,5 4,5 4,9 4,5 5,0 4,5 4,9 4,8 4,8 Sonstiges 6,0 7,0 7,6 7,0 7,4 9,9 9,9 9,8 10,3 10,0 Gesamt 34,0 37,3 43,8 41,0 41,0 46,0 47,0 47,5 48,1 49,4 - - 5 Universität der Künste Berlin (UdK) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 191,6 197,5 233,6 203,4 230,1 249,5 260,0 248,5 256,8 238,3 Bibliothek 19,5 19,8 21,0 20,5 18,6 18,8 18,6 18,5 19,6 16,5 IT Technische Einrichtungen Beratung (zentrale Studienberatung) 10,6 9,2 13,2 12,3 11,4 11,6 9,2 14,5 18,3 14,0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 26,1 22,5 25,4 26,5 37,7 48,4 48,4 56,1 62,1 54,4 Sonstiges Gesamt 247,7 248,9 293,2 262,6 297,8 328,2 336,1 337,6 356,7 323,2 Kunsthochschule Berlin (Weißensee) - Hochschule für Gestaltung (KHB) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) * k.A. 14,8 Bibliothek ** 2,5 IT Technische Einrichtungen Beratung ** 3,5 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 1,3 Sonstiges Gesamt 22,1 * Studentische Hilfskräfte/Tutorinnen und Tutoren in Bereichen der Lehre/Forschung/künstlerische Entwicklungsvorhaben ; an der Kunsthochschule erfolgt grundsätzlich keine Zuordnung zu „Lehrstühlen". ** Beratung und sonstige Hilfstätigkeiten in einem die Lehre unterstützenden Bereich. Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ (HfM) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) * k.A. 2,5 Bibliothek ** 0,8 IT Technische Einrichtungen Beratung ** 1,0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 1,4 Sonstiges 3,9 Gesamt 9,6 * Studentische Hilfskräfte / Tutorinnen und Tutoren in Bereichen der Lehre / Forschung / künstlerische Entwicklungsvorhaben ; an der HfM erfolgt keine Zuordnung zu „Lehrstühlen“. ** Sonstige Hilfstätigkeiten in einem die Lehre unterstützenden Bereich. - - 6 Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ (HfS) Angaben in VZÄ = normiert auf 80 Stunden/Monat Beschäftigungsbereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) * kA. 0,1 Bibliothek ** 1,6 IT Technische Einrichtungen 1,1 Beratung ** Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 0,4 Sonstiges 0,5 Gesamt 3,6 * Studentische Hilfskräfte / Tutorinnen und Tutoren in Bereichen der Lehre / Forschung / künstlerische Entwicklungsvorhaben ; an der HfS erfolgt keine Zuordnung zu „Lehrstühlen“. ** Sonstige Hilfstätigkeiten in einem die Lehre unterstützenden Bereich. 2. Wie viele Stellen, die derzeit im Rahmen des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte (TVStud) besetzt werden, fallen voraussichtlich unter das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (7 Sa 143/18) und müssten demnach nach TVL eingestuft werden (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Bereichen)? Zu 2.: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg (LAG) eine Einzelfallentscheidung ist. Die Hochschulen sind derzeit dabei, die Auswirkungen des Urteils zu analysieren. Zur Abstimmung einer einheitlichen Praxis haben die Hochschulen eine Arbeitsgruppe gebildet, die einen Positiv-/Negativ-Katalog der Beschäftigungsverhältnisse von Studentischen Beschäftigten erarbeitet und zur weiteren Beratung der Landeskonferenz der Präsidenten und Rektoren (LKRP) vorlegt. Zudem finden Beratungen mit den studentischen Personalräten und im Rahmen des Forums „Gute Arbeit an den Berliner Hochschulen“ statt. Die nachfolgenden Stellungnahmen der Hochschulen stellen den derzeitigen Diskussionsstand in der jeweiligen Hochschule dar. Zur Einschätzung der betroffenen Arbeitsverträge wurden die Hochschulen gebeten, diese Frage nicht mit „VZÄ“ wie in Frage 1 zu beantworten, sondern stattdessen die Anzahl der beschäftigten Personen anzugeben. FU Das Urteil des LAG ist eine Entscheidung im Einzelfall. Die Fragestellung vermischt zudem tarifvertragliche Elemente mit Fragen des Befristungsrechts. Eine qualifizierte Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. Zur Darstellung der derzeit beschäftigten Personen siehe unter 1. - - 7 HU Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet), Fach- und Projekttutorien 642 0 Bibliothek 99 99 IT 57 57 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) 10 10 Beratung 51 51 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 31 31 Sonstiges Gesamt 890 248 TU Beschäftigungsbereich Ist (Personen) „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 1.223 Bibliothek 23 IT 7 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) Beratung Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 48 Sonstiges 187 Gesamt 1.488 Wie viele der aufgeführten Studentischen Hilfskräfte (StudHK) von genanntem Urteil betroffen sind, wird gegenwärtig ausgewertet. Dies hängt – auch da in diesem sowohl tarifvertragliche als auch befristungsrechtliche Fragestellungen thematisiert werden – vom Einzelfall ab. Die TU geht gegenwärtig davon aus, dass - alle StudHK an den Fachgebieten („Lehrstühlen“) weiterbeschäftigt werden können; - alle StudHK in der Beratung weiterbeschäftigt werden können, sofern die Voraussetzungen des § 28 BerlHG erfüllt sind. Dies ist im Einzelfall zu klären. - Ausgeschlossen scheinen nach bestehender Gesetzeslage StudHK in den Bereichen der Zentralen Universitätsverwaltung, sofern diese doch nicht überwiegende Beratungsdienstleistungen ausführen, z. B. im International Office, und die Voraussetzungen von § 28 BerlHG erfüllen. - Ausgeschlossen scheint, ohne gesetzgeberische Klarstellung, auch die Beschäftigung von StudHK in den Bereichen Bibliothek und IT. Charité Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 392 0 Bibliothek 12 0 IT 4 0 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) 4 1 Beratung Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 71 0 Sonstiges 223 0 Gesamt 706 1 - - 8 Beuth Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 184 0 Bibliothek 10 10 IT 6 6 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) Beratung Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 46 46 Sonstiges Gesamt 246 62 HTW Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 279 Dies ist im Einzelfall zu klären Bibliothek 12 IT 6 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) 12 Beratung 18 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 63 Sonstiges 16 Gesamt 406 HWR Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG (Angaben hier in VZÄ gem. Frage 1) „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 124 0 Bibliothek 12 3,8 IT 18 3,6 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) Beratung 7 2,7 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 104 12,7 Sonstiges Gesamt 265 22,7 ASH Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 58 0 Bibliothek 15 15 IT 6 6 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) 4 4 Beratung 2 0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 10 10 Sonstiges 18 18 Gesamt 113 53 - - 9 UdK Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 545 0 Bibliothek 29 29 IT Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) Beratung 30 30 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 134 134 Sonstiges Gesamt 738 193 KHB (Anmerkungen zu den Beschäftigungsbereichen siehe Antwort zu Frage 1) Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 51 0 Bibliothek 4 0 IT Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) Beratung 5 0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 2 2 Sonstiges Gesamt 62 2 HfM (Anmerkungen zu den Beschäftigungsbereichen siehe Antwort zu Frage 1) Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 11 0 Bibliothek 2 0 IT 0 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) 0 Beratung 1 0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 3 3 Sonstiges 10 0 Gesamt 27 3 HfS (Anmerkungen zu den Beschäftigungsbereichen siehe Antwort zu Frage 1) Beschäftigungsbereich Ist (Personen) darunter betroffen vom Urteil des LAG „Lehrstühle“ (d.h. Professuren zugeordnet) 1 0 Bibliothek 3 0 IT 0 Technische Einrichtungen (Sprachenzentrum) 3 0 Beratung 0 Verwaltung (soweit nicht den vorgenannten Bereichen zugeordnet) 1 1 Sonstiges 2 0 Gesamt 10 1 - - 10 3. Welche Schlussfolgerungen zieht der der Senat aus o.g. Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin- Brandenburg? Zu 3.: Die genannte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat in einigen Punkten, insbesondere in bestimmten befristungs- und tarifrechtlichen Fragen, Klarheit für die Beschäftigungspraxis an den Berliner Hochschulen gebracht. Die Akteure vor Ort, insbesondere die Berliner Hochschulen in ihrer Rolle als Arbeitgeber, werden zu prüfen haben , inwieweit die bisherige Verfahrensweise angepasst werden muss. Hierbei wird sie der Senat unterstützen. Berlin, den 25. November 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -