Drucksache 18 / 17 042 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Zustand der Berliner Gehwege und Antwort vom 21. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17042 vom 12. November 2018 über Zustand der Berliner Gehwege Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: 2016 wurden im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im gesamten Berliner Raum Straßenbefahrungen durchgeführt, die den zuständigen Stellen einen detaillierten Überblick über den Zustand des Berliner Straßen- und Gehwegnetz verschaffen sollten: Welche neuen Erkenntnisse gibt es zu folgenden Sachverhalten: Frage 1a: Auf welche Gesamtlänge und Gesamtfläche beläuft sich das Berliner Gehwegenetz (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 1a: Aus den Daten der Straßenbefahrung wurde ein berlinweit einheitliches Fußgängernetz erzeugt (Knoten-Kanten-Modell), das für die Öffentlichkeit im Geodatenportal zur Verfügung steht (FIS-Broker: https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp). Die Gesamtlänge pro Bezirk ist in der unten stehenden Tabelle zusammengetragen. Bezirk Kilometer Fußgängernetz Fläche des Gehwegs in km² Mitte 691 3,34 Friedrichshain-Kreuzberg 458 1,71 Pankow 1.347 4,02 Charlottenburg-Wilmersdorf 846 3,58 Spandau 901 2,71 Steglitz-Zehlendorf 1.326 4,13 Tempelhof-Schöneberg 917 3,04 Neukölln 808 2,26 Treptow-Köpenick 1.359 3,36 Marzahn-Hellersdorf 1.214 3,40 2 Lichtenberg 785 2,38 Reinickendorf 1.072 3,47 Gesamt 11.724 37,4 Frage 1 b: Wie hoch wird der Anteil an sanierungsbedürftigen Gehwegabschnitten von den jeweiligen Bezirken eingeschätzt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und, falls möglich, unter Angabe der Anteile an Gehwegen, die einer Ausbesserung bzw. einer vollständigen Erneuerung bedürfen)? Antwort zu 1b: Der Schwerpunkt der in 2014/15 durchgeführten Befahrungen lag auf der Bestandserfassung der Straßenverkehrsflächen und der zugehörigen Einbauten, Straßenausstattungen, Seiten- und Nebenanlagen. Sofern durch die Erfassungsfahrzeuge möglich, sollten an der Oberfläche der Straßenverkehrsflächen (also auch der Fußverkehrsflächen) erkennbare Zustandsmerkmale mit erfasst werden. Da die Erfassung in der Regel von der Fahrbahn aus erfolgte, konnte sie entsprechend nicht flächendeckend erfolgen. Außerdem fehlen standardisierte einheitliche Bewertungsparameter um den Zustand von Gehwegen zu beschreiben. Im Rahmen des Aufbaus des Erhaltungsmanagementsystems (EMS-Berlin) für die Berliner Stadtstraßen ist die Integration der Rad- und Fußverkehrsanlagen vorgesehen. Innerhalb dieses Projekts erarbeiten die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die notwendigen Erfassungs- und Bewertungsregeln. Nach Vorliegen dieser Voraussetzungen können Angaben zum Zustand der Gehwegabschnitte in den Bezirken getroffen werden. Frage 1c: Wie hoch wird von den Bezirken der finanzielle Aufwand für die Erneuerung bzw. Ausbesserung aller sanierungsbedürftigen Gehwege geschätzt (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 1c: Da eine Auswertung der Zustandsdaten noch nicht möglich ist, sind hierzu keine Angaben möglich. Frage 1d: Welche Vorgaben gibt es seitens des Senats oder der Bezirke, die die Prioritäten bei der Sanierung von Gehwegen festlegen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 1d: Grundlage für die Unterhaltung von Gehwegen ist die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 7 des Berliner Straßengesetzes. Die Priorität bei der Erhaltung der Gehwege richtet sich nach der verkehrlichen Bedeutung, der Belegung sowie dem vorhandenen Zustand. Dies gilt für alle Bezirke. Aufgrund der Ortskenntnis der Bezirke ist ein solches Vorgehen sachgerecht und wird auch mit Bereitstellung des EMS- 3 Berlin grundsätzlich beibehalten werden, wobei die Zustandsdaten dann in objektiver Form vorliegen. Berlin, den 21.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz