Drucksache 18 / 17 043 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Stand der Planungen für den Ausbau der L33 (II) und Antwort vom 22. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17043 vom 12.11.2018 über Stand der Planungen für den Ausbau der L33 (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern trifft die öffentliche Berichterstattung zu, wonach sich Berlin und Brandenburg auf eine Verschiebung des möglichen Baubeginns für den Ausbau der L33 geeinigt hätten? Frage 2: Welche Erkenntnisse haben nun dazu geführt, dass der Termin um ein weiteres Jahr verschoben werden soll? Frage 3: Trifft es zu, dass die Verschiebung maßgeblich daraus resultiert, dass eine erneute Bestandsaufnahme der Amphibien und weitere Überprüfungen der Planungen auf Übereinstimmung mit dem Artenschutz erfolgen sollen? Wenn ja, welche neuen Erkenntnisse und Fragestellungen ergeben sich hier für den Senat vor dem Hintergrund der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13416? Frage 4: In der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/13416 wurde erklärt, dass die Antragsunterlagen zur Planfeststellung überarbeitet werden sollten: Werden die Antragsunterlagen nun nochmals überarbeitet? Frage 5: Wie lautet der konkrete Zeitplan für den Ausbau der L33? Bis wann sollen die Antragsunterlagen für die Planfeststellung überarbeitet sein? Wann sollen die Neuauslegung und ein erneuter Erörterungstermin stattfinden? Wann ist der Planfeststellungsbeschluss zu erwarten? Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Antwort zu 1 bis zu 5: Die Berichterstattung trifft nicht zu. Die Vorgehensweise, wie in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nummer 18/13416 beschrieben, hat Bestand. 2 Berlin, den 22.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz