Drucksache 18 / 17 044 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Mobilitätshubs (II) und Antwort vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17044 vom 12. November 2018 über Mobilitätshubs (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu den Fragen 1 bis 3 und 6 sowie die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zur Frage 5 um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie sind nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Liegt mittlerweile eine detaillierte Kostenermittlung für Mobilitätshubs vor? Antwort zu 1: Die BVG führt dazu aus: „Die BVG kann noch keine detaillierte Kostenermittlung vorlegen, da die Gespräche über die potentiellen Standorte noch nicht abgeschlossen sind.“ Frage 2: Welche Vorschläge gibt es bisher zur Entwicklung von Bahnhöfen und ÖPNV-Knotenpunkten zu Mobilitätshubs? 2 Antwort zu 2: Die BVG führt dazu aus: „Gemeinsam mit den Bezirken sucht die BVG mögliche Pilotstandorte zur Erprobung von Mobilitätshubs. Diese wählen wir nach verkehrlichen Kriterien, soziodemografischen Kriterien und Flächenverfügbarkeit aus. Aufgrund der noch laufenden Abstimmungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine finalen Standorte benannt werden. Die BVG achtet hierbei natürlich darauf, stadtweit Realisierungsflächen zu prüfen und zu berücksichtigen.“ Frage 3: Wann und wo sollen die ersten Mobilitätshubs eingerichtet werden? Antwort zu 3: Die BVG führt dazu aus: „Es gibt ständige laufende Abstimmungen mit den Bezirken, von denen die Gespräche mit vier Bezirken (Lichtenberg, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf) am konkretesten sind. Aufgrund der noch laufenden Gespräche kann zum jetzigen Zeitpunkt weder ein genaues Datum noch die Orte für die Einrichtung und Eröffnung genannt werden.“ Frage 4: Inwiefern wird die Einrichtung von Mobilitätshubs bei der Planung der neuen Stadtquartiere in Berlin geprüft? Ist eine obligatorische Prüfung vorgesehen? Antwort zu 4: Bei größeren Wohnungsbauvorhaben, wie z.B. den 14 neuen Stadtquartieren ist i.d.R. beabsichtigt, im Rahmen von Mobilitätskonzepten auch die Einrichtung von Mobilitätshubs zu prüfen bzw. wird teilweise bereits die Einrichtung von Mobilitätshubs (in einem sehr frühen Stadium) geplant (z.B. Buckower Felder, Schumacher Quartier). Parallel wird derzeit untersucht, welche Ansprüche unterschiedliche Räume innerhalb der Stadt bzgl. „neuer urbaner Mobilitätsservices“ haben. Daraus sollen dann die zu berücksichtigenden Angebote in den jeweiligen Stadträumen für Mobilitätsstationen abgeleitet werden: z.B. unterschiedliche sharing-Angebote wie Bike-Sharing, Umwandlung von Kfz-Stellflächen in Car-Sharing-Stellplätze für stationsgebundene Anbieter sowie flächendeckende Schaffung von Infrastruktur zum Radparken, wie Fahrradbügel oder Integration von Lastenrad-Logistik-Hubs. Eine obligatorische Prüfung ist derzeit nicht vorgesehen. Frage 5: Inwiefern werden Wohnungsunternehmen über die Potentiale von Mobilitätshubs informiert? Welche landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verfolgen bereits Planungen für die Einrichtung von Mobilitätshubs? 3 Antwort zu 5: Ergebnisse aus der unter Antwort zu 4 erwähnten Untersuchung zu Mobilitätshubs liegen frühestens im 2. Quartal 2019 vor und können erst dann kommuniziert werden. Parallel gibt es aber dann bereits Austausch zwischen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Projektentwicklern sowie der BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Realisierung von Mobilitätshubs betreffend. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Gesobau, Gewobag und STADT UND LAND verfolgen bereits Planungen für die Einrichtung von Mobilitätshubs. Frage 6: In Hamburg sind seit 2013 16 „switchh“-Stationen entstanden, die dem Konzept der Mobilitätshubs ähneln. Welche quantitativen Ziele verfolgen Senat und BVG? Antwort zu 6: Die BVG führt dazu aus: „Die BVG führt Gespräche mit dem Fokus, stadtweit Realisierungsflächen zu prüfen und zu berücksichtigen. Wie viele Mobilitätshubs entstehen werden, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden.“ Berlin, den 26.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz