Drucksache 18 / 17 045 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Katina Schubert (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (I) und Antwort vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) und Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17045 vom 12. November 2018 über Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (I) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylberechtigte hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf (bitte auch nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? Zu 1.: Laut der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich am 30.09.2018 in Berlin 2.536 Asylberechtigte auf. Davon wurden 93 Personen im Jahr 2018 (Stand 30.09.2018) als Asylberechtigte anerkannt. Eine statistische Erfassung zur Dauer des Aufenthalts in Berlin liegt nicht vor. Zu 1a.: Diese Personen haben Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 AufenthG und § 26 Abs. 3 AufenthG. Zu 1b.: Die Hauptherkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Syrien 2. Iran 3. Türkei 4. Irak 5. Ungeklärt 6. Polen 7. Russische Föderation 8. Afghanistan 9. Vietnam 10. Tschechien 11. Bahrain 12. Libyen 13. Staatenlos 14. Aserbaidschan 15. Chile k.A. Männlich Weiblich Unbek. Gesamt k.A. Bis 16 16 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 Ab 65 Geschlecht Altersgruppen von ... bis unter ... (in Jahren) - 1.667 868 1 2.536 1 234 26 114 402 360 401 590 408 Seite 2 von 6 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf (bitte auch nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? Zu 2.: Laut der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich am 30.09.2018 in Berlin 26.779 Ausländer und Ausländerinnen auf, die als Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention ) anerkannt wurden. Davon erhielten 1.191 Personen diese Flüchtlingsanerkennung im Jahr 2018 (Stand 30.09.2018). Eine statistische Erfassung zur Dauer des Aufenthalts in Berlin liegt nicht vor. Zu 2a.: Diese Personen haben Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 S. 1 1. Alt. AufenthG und § 26 Abs. 3 AufenthG. Zu 2b.: Die Hauptherkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Syrien 2. Ungeklärt 3. Afghanistan 4. Irak 5. Iran 6. Russische Föderation 7. Eritrea 8. Türkei 9. Staatenlos 10. Somalia 11. ohne Bezeichnung 12. sonstige asiatische Staaten 13. Guinea 14. Pakistan 15. Ägypten 3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf (bitte auch nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? Zu 3. und 3a.: Subsidiär Schutzberechtigte können Aufenthaltstitel nach §§ 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt. und 26 Abs. 4 AufenthG, Personen mit Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 5 und 7 Aufenth G Aufenthaltstitel nach §§ 25 Abs. 3 und 26 Abs. 4 AufenthG haben. Laut der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich am 30.09.2018 in Berlin 15.530 Ausländer und Ausländerinnen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt. AufenthG für (international) subsidiär Schutzberechtigte und 5.921 Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3 AufenthG aufgrund von (nationalen) Abschiebungsverboten gemäß § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG auf. Im Jahr 2018 (Stand 30.09.2018) wurde 864 Personen der subsidiäre Schutzstatus und 323 Personen Abk .A. Männlich Weiblich Unbek. Gesamt k.A. Bis 16 16 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 Ab 65 Geschlecht Altersgruppen von ... bis unter ... (in Jahren) - 17.911 8.804 64 26.779 2 6.639 678 4.301 7.784 4.159 2.045 858 313 Seite 3 von 6 schiebungsverbote zuerkannt. Eine statistische Erfassung zur Dauer des Aufenthalts in Berlin liegt ebenfalls nicht vor. Hinweis: Darüber hinaus halten sich noch 6.433 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG in Berlin auf. Es liegen allerdings keine statistischen Erfassungen vor, wie viele Personen davon zuvor Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 S. 1 2. Alt. und § 25 Abs. 3 AufenthG hatten. Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3 AufenthG: Zu 3b.: Die Hauptherkunftsländer waren (§ 25 Abs. 2 AufenthG) (lt. AZR-Statistik): 1. Syrien 2. Ungeklärt 3. Irak 4. Afghanistan 5. Eritrea 6. Russische Föderation 7. Iran 8. Somalia 9. Jemen 10. Staatenlos 11. Libanon 12. ohne Bezeichnung 13. Libyen 14. Turkmenistan 15. Aserbaidschan Die Hauptherkunftsländer waren (§ 25 Abs. 3 AufenthG) (lt. AZR-Statistik): 1. Afghanistan 2. Russische Föderation 3. Irak 4. Bosnien- Herzegowina 5. Ungeklärt 6. Kosovo 7. Syrien 8. Iran 9. Armenien 10. Türkei 11. Guinea 12. Libyen 13. Libanon 14. Ukraine 15. Kamerun 4. Bei wie vielen der nach den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2018 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)? Zu 4.: Es liegt keine statistische Erfassung vor. 5. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zu 5.: Laut der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich am 30.09.2018 in Berlin 356 Ausländer und Ausländerinnen in Berlin auf, deren Anerkennung als Asylberechtigte, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutzstatus widerrufen oder zurückgenommen wurde. Statistische Erfassungen zu deren aktuellem Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer liegen nicht vor. k.A. Männlich Weiblich Unbek. Gesamt k.A. Bis 16 16 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 Ab 65 Geschlecht Altersgruppen von ... bis unter ... (in Jahren) - 9.714 5.783 33 15.530 - 4.544 489 3.336 3.680 1.948 914 450 169 - 3.089 2.814 18 5.921 1 1.701 269 821 972 831 585 398 343 Seite 4 von 6 Die Hauptherkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Irak 2. Türkei 3. Kosovo 4. Polen 5. Iran 6. Jugoslawien (ehemaliges) 7. Bosnien- Herzegowina 8. Albanien 9. Russische Föderation 10. Vietnam 11. Syrien 12. Serbien- Montenegro (ehemaliges) 13. Jordanien 14. Serbien 15. Aserbaidschan 6. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 6.: Zum 30. September 2018 hielten sich 25 Personen im Land Berlin auf, denen eine Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung erteilt wurde. Statistische Erfassungen zur Dauer des Aufenthalts und zum Erteilungsdatum liegen dem Senat nicht vor. Die häufigsten Herkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Syrien 2. Irak 3. Ungeklärt 7. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG auf (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c des AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 7.: Laut der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich am 30. September 2018 20 Personen im Land Berlin auf, denen ein Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG erteilt wurde. Statistische Erfassungen zur Dauer des Aufenthalts und zum Erteilungsdatum liegen dem Senat nicht vor. Aufenthaltstitel nach § 18a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a): Aufenthaltstitel nach § 18a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c): Die Herkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Bangladesch 2. Kenia 3. Pakistan - 15 9 1 25 - 7 1 3 9 3 - 1 1 - 18 1 - 19 - - - 7 7 4 1 - - - 1 - - 1 - - - - - 1 - - - Seite 5 von 6 4. Afghanistan 5. Albanien 6. Algerien 7. Georgien 8. Indien 9. Iran 10. Kamerun 11. Marokko 12. Mongolei 13. Russische Föderation 8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. September 2018 infolge verschiedener politischer Anordnungen im Land Berlin aufgenommen und welche Einschätzungen oder Erkenntnisse hat der Senat dazu, über welche Aufenthaltstitel diese Personen verfügen? Zu 8.: Dem Senat liegt eine statistische Erfassung erst seit dem Jahr 2016 vor. Vom 01.01.2016 bis 30.09.2018 wurden 190 jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion vom Land Berlin aufgenommen. Davon erhielten 55 Personen eine Aufenthalts - und 135 Personen eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenth G. 9. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 9.: Laut der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich am 30. September 2018 298 Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG im Land Berlin auf. Statistische Erfassungen zur Dauer des Aufenthalts und zum Erteilungsdatum liegen dem Senat nicht vor. nach § 22 Satz 1 AufenthG (Aufnahme aus dem Ausland): nach § 22 Satz 2 AufenthG (Aufnahme durch BMI): Die Hauptherkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Afghanistan 2. Syrien 3. Iran 4. Ungeklärt 5. Jordanien 6. Libanon 7. Jemen 8. Russische Föderation 9. Kolumbien 10. Sudan 11. China 12. Irak 13. Italien 14. Türkei 15. Weißrussland 10. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? - 26 40 - 66 - 27 5 4 10 7 6 3 4 - 135 97 - 232 - 56 10 23 72 36 17 13 5 Seite 6 von 6 Zu 10.: Laut der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich am 30. September 2018 1.719 Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 23a AufenthG im Land Berlin auf. Statistische Erfassungen zur Dauer des Aufenthalts und zum Erteilungsdatum liegen dem Senat nicht vor. Die Hauptherkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Türkei 2. Serbien 3. Bosnien- Herzegowina 4. Libanon 5. Kosovo 6. Russische Föderation 7. Armenien 8. Iran 9. Aserbaidschan 10. Ungeklärt 11. Mazedonien 12. Vietnam 13. Angola 14. Albanien 15. Jugoslawien (ehemaliges) Berlin, den 23. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport - 874 843 2 1.719 - 344 45 209 353 252 275 160 81