Drucksache 18 / 17 046 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Katina Schubert (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (II) und Antwort vom 23. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) und Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17046 vom 12. November 2018 über Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht , Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 1.: Nach der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführten Statistik Ausländerzentralregister (AZR) hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin 3.412 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 bzw. in Verbindung mit § 104a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), 5.304 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis /Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG und 130 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis/Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG auf. Die Aufenthaltsdauer und wie viele von ihnen diesen Status erstmalig im Jahr 2018 erhalten haben, wird für alle Aufenthaltstitel statistisch nicht erfasst. Das gilt auch für die nachfolgenden Fragestellungen. Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG k.A. Männlich Weiblich Unbek. Gesamt k.A. Bis 16 16 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 Ab 65 Geschlecht Altersgruppen von ... bis unter ... (in Jahren) - 1.586 1.795 6 3.387 - 249 47 208 401 328 693 768 693 Seite 2 von 9 Aufenthaltsrecht nach § 23 Absatz 1 bzw. in Verbindung mit § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung) Aufenthaltsrecht nach § 23 Absatz 1 bzw. in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung) Aufenthaltsrecht nach § 23 Absatz 1 bzw. in Verbindung mit § 104a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Altfallregelung) Die Hauptherkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Bosnien-Herzegowina 2. Syrien 3. Libanon 4. Ungeklärt 5. Türkei 6. Serbien 7. Iran 8. Ukraine 9. Demokratische Republik Kongo 10. Russische Föderation 11. Kroatien 12. Staatenlos 13. Kosovo 14. Sowjetunion (ehemals) 15. Angola Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 2 AufenthG Die Hauptherkunftsländer waren (lt. AZR-Statistik): 1. Russische Föderation 2. Ukraine 3. Syrien 4. Staatenlos 5. Sowjetunion (ehemals) 6. Vietnam 7. Ungeklärt 8. Aserbaidschan 9. Moldau 10. Irak 11. Weißrussland 12. Lettland 13. Kirgisistan - 6 17 - 23 - 2 3 2 1 1 7 5 2 - - 1 - 1 - - - - - - 1 - - - 1 - - 1 - - - - 1 - - - - - 618 654 2 1.274 - 350 47 163 184 182 168 95 85 - 1.901 2.129 - 4.030 - 47 17 132 408 495 706 814 1.411 Seite 3 von 9 14. Georgien 15. Litauen Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 AufenthG Alle Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Syrien 2. Somalia 3. Ungeklärt 4. Iran 5. Eritrea 6. Ukraine 7. Irak 8. China 9. Äthiopien 10. China 11. Türkei 12. Afghanistan 2. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zu 2.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielt sich zum 30. September 2018 eine männliche Person unter 16 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Aufenth G aus Serbien im Land Berlin auf. Es hielt sich keine Person mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104 b AufenthG im Land Berlin auf. 3. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Zu 3.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielt sich zum 30. September 2018 keine Person mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG im Land Berlin auf. 4. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 4.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich zum 30. September 2018 2.890 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG und 1.276 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 Satz 2 Aufenth G im Land Berlin auf. k.A. Männlich Weiblich Unbek. Gesamt k.A. Bis 16 16 - 18 18 - 25 25 - 35 35 - 45 45 - 55 55 - 65 Ab 65 Geschlecht Altersgruppen von ... bis unter ... (in Jahren) - 1 3 - 4 - - - - - 2 1 1 - - 58 68 - 126 - 48 3 12 22 19 14 4 4 Seite 4 von 9 § 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Libyen 2. Russische Föderation 3. Saudi Arabien 4. Kuweit 5. Irak 6. Ukraine 7. Jemen 8. Katar 9. Oman 10. Vereinigte arabische Emirate 11. Iran 12. Türkei 13. Mazedonien 14. Kasachstan 15. Ohne Angabe § 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Türkei 2. Serbien 3. Libanon 4. Ungeklärt 5. Bosnien-Herzegowina 6. Russische Föderation 7. Kosovo 8. Vietnam 9. Iran 10. Angola 11. Irak 12. Israel 13. Sri Lanka 14. Jordanien 15. Jugoslawien (ehemals) 5. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht , Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? - 1.818 1.055 17 2.890 - 227 20 118 618 670 471 372 394 - 601 675 - 1.276 - 187 30 78 147 140 257 235 202 Seite 5 von 9 Zu 5.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich zum 30. September 2018 5 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG und 3 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4b AufenthG im Land Berlin auf. § 25 Absatz 4a AufenthG Alle Herkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Nigeria 2. Bulgarien 3. Rumänien 4. Ungeklärt § 25 Absatz 4b AufenthG Alle Herkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Bulgarien 2. Ukraine 3. Vietnam 6. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 6.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich zum 30. September 2018 5.783 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG im Land Berlin auf. Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Ungeklärt 2. Vietnam 3. Serbien 4. Bosnien-Herzegowina 5. Russische Föderation 6. Kosovo 7. Türkei 8. Libanon 9. Nigeria 10. Syrien 11. Kamerun - - 5 - 5 - - - 3 2 - - - - - 1 2 - 3 - 2 - 1 - - - - - - 3.494 2.282 7 5.783 - 1.356 168 412 1.084 1.125 827 453 358 Seite 6 von 9 12. Ghana 13. Staatenlos 14. Ukraine 15. Kenia 7. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG auf (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 7.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich zum 30. September 2018 346 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG, 122 Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG und 156 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG im Land Berlin auf. Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: minderjährige Ledige) Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister) Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Libanon 2. Ungeklärt 3. Russische Föderation 4. Türkei 5. Vietnam 6. Irak 7. Pakistan 8. Kosovo 9. Serbien 10. Iran 11. Serbien 12. Guinea 13. Bangladesch - 170 129 - 299 - 77 33 168 20 1 - - - - 1 1 - 2 - 1 - - - - - 1 - - 12 20 - 32 - 1 - 1 1 14 13 2 - - 7 6 - 13 - 10 - - - - 2 1 - Seite 7 von 9 14. Afghanistan 15. Gambia Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG Alle Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Ungeklärt 2. Libanon 3. Russische Föderation 4. Sonstige asiatische Staaten 5. Serbien 6. Irak 7. Angola 8. Armenien 9. Georgien 10. Jordanien 11. Pakistan 12. Staatenlos Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG (nachhaltig integrierte Ausländer ) Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatten/Lebenspartner nachhaltig integrierter Ausländer) Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 4 AufenthG (minderjährige Kinder nachhaltig integrierter Ausländer) Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Libanon 2. Ungeklärt 3. Jemen 4. Russische Föderation 5. Armenien 6. Guinea 7. Nigeria 8. Irak 9. Pakistan 10. Kamerun 11. Iran 12. Bangladesch 13. Kambodscha 14. Ukraine - 56 66 - 122 - 55 - - 7 29 28 3 - - 83 25 - 108 - - - 5 34 39 29 1 - - - 10 - 10 - - - - 7 3 - - - - 20 18 - 38 - 38 - - - - - - - Seite 8 von 9 15. Kosovo 8. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG, differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 8.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik wurden zum 30. September 2018 im Land Berlin insgesamt 10.750 Personen geduldet. Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Ungeklärt 2. Serbien 3. Libanon 4. Russische Föderation 5. Afghanistan 6. Irak 7. Vietnam 8. Bosnien-Herzegowina 9. Türkei 10. Moldau 11. Pakistan 12. Iran 13. Kosovo 14. Armenien 15. Syrien 9. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 9.: Die Frage kann nur auf der Grundlage der dem Senat vorliegenden statistischen Erkenntnisse beantwortet werden: Die im Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – im Internet veröffentlicht unter der Adresse http://www.gsi-berlin.info/index.asp - enthaltene Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) weist zum letzten ausgewerteten Erfassungsstichtag 31.05.2018 15.600 Leistungsempfangende mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) aus. 10.530 Personen werden als männlich und 5.070 Personen als weiblich ausgewiesen. 3.864 Personen sind 18 Jahre alt oder jünger. Die 15 Herkunftsländer bzw. -regionen mit den meisten statistisch ausgewiesenen Personen sind in absteigender Reihenfolge: Afghanistan, Irak, Iran, Russische Föderation, Syrien, Übriges Asien (ohne weitere Aufteilung), Pakistan, Türkei, Übriges Afrika (ohne weitere Aufteilung), Ägypten, Turkmenistan, Moldau, Libanon, übriges Europa (ohne weitere Aufteilung) und Vietnam. - 6.995 3.719 36 10.750 - 2.835 381 1.660 2.694 1.803 809 378 190 Seite 9 von 9 Weitergehende Angaben im Sinne der Fragestellung können auf der Grundlage der vorgenannten GSI-Statistik nur für die Gesamtheit der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG gemacht werden, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zuständig ist. Dies betrifft zum vorgenannten Stichtag 20.343 Personen (davon 14.709 mit Aufenthaltsgestattung). Statistisch ausgewiesen ist für diese Personen die Dauer der Leistungsgewährung in Monaten wie folgt: unter drei: 1.528 drei bis unter sechs: 1.166 sechs bis unter neun: 899 neun bis unter zwölf: 814 12 bis unter 18 1.015 18 bis unter 24: 1.496 24 bis unter 30: 4.185 30 und mehr: 9.240 Darüber hinaus liegen keine statistischen Erkenntnisse zu den erfragten Sachverhalten vor. 10. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin mit einem Ankunftsnachweis auf (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? Zu 10.: Das bundesweite IT-Verfahren EASY weist zum Stichtag 30. September 2018 45 Asylbegehrende im Besitz eines Ankunftsnachweises für Berlin aus. Angaben zu Alter , Geschlecht und Herkunftsland können nicht gemacht werden. Seit Einführung der PIK-Stationen (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) wurden 24.066 Verteilungen in das Bundesland Berlin vorgenommen, und alle Asylbegehrenden demzufolge mit einem Ankunftsnachweis versehen. In der Regel beträgt die Gültigkeit vier Tage. Ausnahmefälle für geschäftsunfähige Personen und begleitete Minderjährige erhalten ggf. Ankunftsnachweise bis zur gesetzlich möglichen Höchstdauer. Darüber hinaus liegen keine statistischen Erkenntnisse zu den erfragten Sachverhalten vor. Berlin, den 23. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport