Drucksache 18 / 17 047 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Katina Schubert (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (III) und Antwort vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) und Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17047 vom 12. November 2018 über Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (III) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf (bitte nach Geschlecht , Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 1.: Die erbetenen Daten werden statistisch nicht erfasst. 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf (bitte nach Geschlecht, Alter, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zu 2.: Am 30. September 2018 waren 84 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam). Davon waren 65 männlich und 19 weiblich. Die größte Altersgruppe bilden mit 63 UMF die 15-17 Jährigen. Die genauen Daten sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Seite 2 von 7 Tabelle 1: Anzahl UMF in Zuständigkeit des Landesjugendamtes In der Zuständigkeit der Berliner Bezirke haben zum 30. September 2018 1.546 unbegleitete ausländische minderjährige und junge volljährige Geflüchtete Leistungen nach dem SGB VIII bezogen. Von den 1.546 Personen in der Zuständigkeit der Berliner Bezirke sind 1.396 männlich und 150 weiblich. Die weiteren Zahlen sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2: Unbegleitete ausländische minderjährige und junge volljährige Geflüchtete im Leistungsbezug nach dem SGB VIII Im Jahr 2018 sind bis zum 30. September 2018 603 junge Menschen in Berlin eingereist . Die unten aufgeführten 14 Hauptherkunftsländer für diesen Zeitraum machen dabei einen Anteil von ca. 79 Prozent aus. Die weiteren Zahlen sind der untenstehenden Tabelle 3 zu entnehmen. unter 15 15 bis unter 18 18 Jahre und älter Gesamt männlich 7 52 6 65 weiblich 6 11 2 19 Gesamt 13 63 8 84 (Quelle: ISBJ-UMA zum 30.09.2018) Anzahl UMF in Zuständigkeit des Landesjugendamtes weiblich männlich Gesamt weiblich männlich Gesamt weiblich männlich Gesamt 01 - Mitte 2 4 6 5 33 38 6 74 80 02 - Friedrichshain-Kreuzberg 1 4 5 2 23 25 4 64 68 03 - Pankow 3 7 10 9 42 51 7 56 63 04 - Charlottenburg-Wilmersdorf 3 2 5 5 55 60 4 84 88 05 - Spandau 4 6 10 2 47 49 6 67 73 06 - Steglitz-Zehlendorf 0 4 4 3 40 43 6 62 68 07 - Tempelhof-Schöneberg 1 12 13 11 60 71 7 96 103 08 - Neukölln 7 10 17 2 49 51 6 83 89 09 - Treptow-Köpenick 2 3 5 4 29 33 3 75 78 10 - Marzahn-Hellersdorf 1 5 6 6 47 53 4 73 77 11 - Lichtenberg 1 4 5 3 32 35 6 75 81 12 - Reinickendorf 2 4 6 7 25 32 5 40 45 Gesamt 27 65 92 59 482 541 64 849 913 (Quelle: ISBJ-SoPart, Klientenstatistik zum 30.09.2018) unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 Jahre und älter Anzahl der jungen Menschen nach Altersgruppe und Geschlecht im Leistungsbezug Bezirk Seite 3 von 7 Tabelle 3: 15 Hauptherkunftsländer 2018 Zum Aufenthaltsstatus der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge liegen keine Informationen vor. 3. Wie viele Personen hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG auf (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 3.: Nach der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführten Statistik Ausländerzentralregister (AZR) hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin 2.932 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Asyl/Genfer Flüchtlingskonvention-GFK nach 3 Jahren), 6 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren), 4 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren), 7 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) und 6.433 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) auf. Die Aufenthaltsdauer und wie viele von ihnen diesen Status erstmalig im Jahr 2018 erhalten haben, wird für alle Aufenthaltstitel statistisch nicht erfasst. Das gilt auch für die nachfolgenden Fragestellungen. Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/Genfer Flüchtlingskonvention -GFK nach 3 Jahren) Staatsangehörigkeit Anzahl Personen Guinea 94 ungeklärt 73 Afghanistan 70 Vietnam 57 Gambia 46 Marokko 17 Russische Föderation 16 Ukraine 16 Eritrea 14 Kambodscha 14 Syrien 14 Somalia 13 Irak 11 Iran 11 Kenia 10 UMF nach Staatsangehörigkeit (Quelle: ISBJ-UMA, Stand 30.09.2018) - 1.857 1.073 2 2.932 - 269 49 184 511 588 605 536 190 Seite 4 von 7 Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Iran 2. Russische Föderation 3. Türkei 4. Irak 5. Syrien 6. Afghanistan 7. Ungeklärt 8. Vietnam 9. Aserbaidschan 10. Guinea 11. Äthiopien 12. Libanon 13. Kamerun 14. China 15. Sri Lanka Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG (Resettlement nach 3 Jahren) Die Herkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Türkei 2. Russische Föderation 3. Irak Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren ) Die Herkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Türkei 2. Russische Föderation 3. Sierra Leone Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren ) Die Herkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Russische Föderation 2. Angola 3. Somalia - 3 3 - 6 - - - 1 1 1 2 1 - - 2 2 - 4 - - - - 2 - - 1 1 - 3 4 - 7 - 3 - - 2 1 - - 1 Seite 5 von 7 Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) Die Hauptherkunftsländer waren nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Bosnien-Herzegowina 2. Kosovo 3. Ungeklärt 4. Vietnam 5. Serbien 6. Libanon 7. Türkei 8. Kroatien 9. Russische Föderation 10. Jugoslawien (ehemals) 11. Ukraine 12. Angola 13. Afghanistan 14. Serbien und Montenegro (ehemals) 15. Aserbaidschan 4. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden bis zum 30. September 2018 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren )? Zu 4.: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/17045 verwiesen. Eine Differenzierung, ob die Anerkennung durch eine Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgenommen wurde, erfolgt statistisch nicht. 5. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende hielten sich zum 30. September 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus im Land Berlin auf (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zu 5.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich zum 30. September 2018 44.510 Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, im Land Berlin auf. Welchen Aufenthaltsstatus diese Personen haben und in welchem Jahr die Asylentscheidung getroffen wurde, wird statistisch nicht erfasst. Die Hauptherkunftsländer sind nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Vietnam 2. Türkei 3. Ungeklärt - 3.302 3.131 - 6.433 - 7 174 984 1.340 771 1.376 1.174 607 - 27.320 17.156 34 44.510 9 4.680 700 3.320 8.168 10.270 9.871 5.421 2.071 Seite 6 von 7 4. Libanon 5. Afghanistan 6. Serbien 7. Russische Föderation 8. Bosnien-Herzegowina 9. Polen 10. Kosovo 11. Irak 12. Iran 13. Moldau 14. Nigeria 15. Pakistan 6. Wie viele Personen im Land Berlin waren zum 30. September 2018 im Ausländerzentralregister des Bundesverwaltungsamtes (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, und wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zu 6.: Belastbare Zahlen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 7. Wie viele in Berlin lebende Personen waren zum Stand des 30. September 2018 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zu 7.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik waren zum 30. September 2018 3.412 Personen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die Hauptherkunftsländer sind nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Frankreich 2. Türkei 3. Italien 4. Großbritannien mit Nordirland 5. Griechenland 6. Spanien 7. Österreich 8. Slowakische Republik 9. Schweiz 10. Polen 11. Niederlande 12. Schweden 13. Dänemark 14. Jugoslawien (ehemals) 15. Vereinigte Staaten von Amerika - 1.770 1.642 - 3.412 - 20 31 231 660 1.611 493 190 176 Seite 7 von 7 8. Wie viele Personen in Berlin hatten zum Stand des 30. September 2018 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zu 8.: Die erbetenen Zahlen werden statistisch nicht erfasst. 9. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG hielten sich zum 30. September 2018 im Land Berlin auf (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2018? Zu 9.: Nach der beim BAMF geführten AZR-Statistik hielten sich zum 30. September 2018 513 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG in Berlin auf. Die Hauptherkunftsländer sind nach Häufigkeit (lt. AZR-Statistik): 1. Albanien 2. Vietnam 3. Pakistan 4. Mazedonien 5. Bangladesch 6. Nigeria 7. Russische Föderation 8. Serbien 9. Kosovo 10. Indien 11. China 12. Ghana 13. Marokko 14. Türkei 15. Ukraine 10. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. September 2018 zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben (bitte nach Grund, Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und bei wie vielen erfolgte dies im Jahr 2018? Zu 10.: Die erbetenen Zahlen werden statistisch nicht erfasst. Berlin, den 26. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport - 404 108 1 513 - 14 4 32 141 192 107 21 2