Drucksache 18 / 17 048 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Katina Schubert (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (IV) und Antwort vom 27. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) und Frau Abgeordnete Katina Schubert (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17048 vom 12. November 2018 über Zahlen in Berlin lebender Geflüchteter zum Stand 30. September 2018 (IV) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen in Berlin, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister – AZRG –: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. September 2018 im AZR erfasst, wie viele von ihnen hielten sich zu diesem Zeitpunkt noch im Land Berlin auf (bitte nach Geschlecht, Alter über oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? a. Wie viele Personen in Berlin sind nach Angaben des AZR bis zum 30. September 2018 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden und wie viele von ihnen lebten zum 30. September 2018 noch im Land Berlin (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus , Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? b. Wie viele Personen in Berlin wurden in den abgefragten neun Monaten des Jahres 2018 bzw. waren zum 30. September 2018 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Stichtag noch im Land Berlin (bitte nach Aufenthaltsstatus, Grund der Ausschreibung, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? c. Wie viele Personen in Berlin wurden bis zum 30. September 2018 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel/Visum abgelaufen war (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)? Zu 1.: Zu Frage 1 und den Unterfragen a-c liegen dem Senat entsprechende Auswertungen des AZR nicht vor. Soweit möglich werden die Unterfragen a-c aus anderen statistischen Quellen beantwortet. a. Nach Informationen der Ausländerbehörde Berlin fanden im Jahr 2018 bislang zwei sicherheitsrechtliche Befragungen statt. Darüber hinausgehende Informationen im Sinne der Fragestellung liegen dem Senat nicht vor. b. Der angefragte Sachverhalt wird durch die Polizei Berlin statistisch nicht erfasst. c. Den nachfolgenden tabellarischen Übersichten ist die Anzahl der Tatverdächtigen zu entnehmen, gegen die wegen unerlaubten Aufenthalts ohne unerlaubte Einreise Seite 2 von 3 oder unerlaubten Aufenthalts nach unerlaubter/ungeklärter Einreise kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Die Erfassung erfolgt nach Tataktivitäten, das heißt, es kann zur Mehrfachzählung von einzelnen Tatverdächtigen je nach Häufigkeit der von ihnen begangenen Straftaten kommen. Differenzierungen bzgl. „keinen Aufenthaltstitel“ bzw. „abgelaufener Aufenthaltstitel/abgelaufenes Visum“ sowie Auswertungen hinsichtlich der Dauer des Aufenthaltes sind nicht möglich. Es handelt sich um verlaufsstatistische Erhebungen, die auf der Data Warehouse Führungsinformation (DWHFI) basieren, die nicht abschließend qualitätsgesichert sind und noch Änderungen unterliegen können. Erfasste Tatverdächtige zum unerlaubten Aufenthalt Januar bis September 2018 Geschlecht Anzahl der Tatverdächtigen (TV) Anteil an TV-insgesamt in % insgesamt davon: unter 18 Jahren ab 18 Jahren unter 18 Jahren ab 18 Jahren männlich 2.886 245 2.641 8,5 91,5 weiblich 716 43 673 6,0 94,0 TV - insgesamt 3.602 288 3.314 8,0 92,0 Quelle: Data Warehouse Führungsinformation vom 19.November 2018 Erfasste Tatverdächtige zum unerlaubten Aufenthalt TOP 10 Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen (TV) Anteil an TV-insgesamt in % Vietnam 511 14,2 Moldau 360 10,0 Gambia 158 4,4 Ukraine 147 4,1 Serbien 135 3,7 Albanien 127 3,5 Türkei 125 3,5 Mazedonien 112 3,1 Afghanistan 94 2,6 Guinea-Bissau 90 2,5 Summe TV der 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten 1.859 51,6 Quelle: Data Warehouse Führungsinformation vom 19. November 2018 Seite 3 von 3 2. Wie viele Ausreisepflichtige hielten sich nach Angaben des AZR zum 30. September 2018 in Berlin auf, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende , wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts, und was kann über die Herkunft und die Aufenthaltsdauer derjenigen Ausreisepflichtigen gesagt werden, die keine abgelehnten Asylsuchenden sind (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)? Zu 2.: Zum Stichtag 30.09.2018 hielten sich nach den Angaben des AZR insgesamt 17.041 ausreisepflichtige Personen in Berlin auf. Davon waren 10.750 Personen im Besitz einer Duldung. Zu den weiteren Fragestellungen sind der vorliegenden AZR-Statistik keine Angaben zu entnehmen. Zur Differenz der sich aus dem AZR ergebenden Zahl der Ausreisepflichtigen und der Zahl des Fachverfahrens der Ausländerbehörde wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 zur Schriftlichen Anfrage 18/17049 verwiesen. 3. Welche Duldungsgründe lagen bei den ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern im Land Berlin zum 30. September 2018 vor? Zu 3.: Die im AZR erfassten Duldungsgründe können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden. Duldungen gesamt 10.750 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 609 Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 25 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (gültig bis 05.09.2013) 164 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 19 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 940 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG 122 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 4.728 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (fam. Bindungen zu Duldungsinh. fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) 446 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 3.594 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 103 Berlin, den 27. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport