Drucksache 18 / 17 050 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) - Personal und Antwort vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17050 vom 12. November 2018 über Ergänzende Förderung und Betreuung (EFÖB) - Personal ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele pädagogische Fachkräfte gewährleisten im Schuljahr 2018/19 an den Berliner Grundschulen die Ergänzende Förderung und Betreuung (bitte bezirklich aufschlüsseln und nach Personal in öffentlicher und freier Trägerschaft unterscheiden)? Zu 1.: Bezirke Eigenes Personal (VZE*) Personal freie Träger (VZE) Gesamt pädagogische Fachkräfte (VZE) Mitte 243,2 464,1 707,3 Friedrichshain-Kreuzberg 434,3 159,1 593,4 Pankow 564,9 129,5 694,4 Charlottenburg- Wilmersdorf 247,5 180,4 427,9 Spandau 221,3 185,1 406,4 Steglitz-Zehlendorf 211,2 176,0 387,2 Tempelhof-Schöneberg 286,3 300,8 587,1 Neukölln 417,2 93,8 511,0 Treptow-Köpenick 401,6 29,7 431,3 Marzahn-Hellersdorf 396,8 109,1 505,9 Lichtenberg 399,3 31,5 430,8 Reinickendorf 360,7 52,4 413,1 4.184,3 1.911,5 6.095,8 * Vollzeiteinheiten 2 2. Wie ist der Standard der Personalbemessung für die Ergänzende Förderung und Betreuung? Zu 2.: Grundlagen der Ausstattung mit pädagogischen Fachkräften für die ergänzende Förderung und Betreuung sind in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung der Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Pädagogische Unterrichtshilfen sowie Betreuerinnen und Betreuer (weiteres pädagogisches Personal) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und Internaten. 3. Welche Abschlüsse befähigen zur Tätigkeit in der Ergänzenden Förderung und Betreuung? Zu 3.: Sozialpädagogisches Fachpersonal sind staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter, staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagoginnen oder Diplom-Sozialpädagogen, staatlich anerkannte Diplom-Pädagoginnen oder Diplom-Pädagogen und Personen mit entsprechenden Bachelor- und Masterabschlüssen sowie Inhaber von durch die Schulaufsicht als gleichwertig anerkannten Abschlüssen. 4. Wie ist die Tätigkeit in der Ergänzenden Förderung und Betreuung tariflich eingruppiert? Zu 4.: Die Tätigkeit in der ergänzenden Förderung und Betreuung wird nach Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingruppiert und in Abhängigkeit von Aufgabenstellung und Schultyp vergütet. Die Vergütung liegt zwischen E8 und E9, während der berufsbegleitenden Ausbildung bei E5. 5. Wann wurde der Personalschlüssel für die Ergänzende Förderung und Betreuung zuletzt in welcher Hinsicht geändert? Zu 5.: Änderungen des Personalschlüssels wurden zum Schuljahr 2014/2015 aufgrund modifizierter Verwaltungsvorschriften Schule Nr.8/2014 vorgenommen. Die Änderungen bezogen sich auf Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Hier wurde eine Grundausstattung eingeführt sowie die Personalschlüssel für die Ausstattung mit Betreuerinnen und Betreuern für lebensältere Schülerinnen und Schüler verbessert. 6. Wie bewertet der Senat den geltenden Personalschlüssel angesichts wachsender Herausforderungen wie z.B. im Hinblick auf die Inklusion und die Integration von Schüler*innen mit Migrationshintergrund? 3 Zu 6.: Im Hinblick auf die Inklusion und die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sind Personalzuschläge für die Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache, für Kinder mit Behinderung und für Kinder, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben, berücksichtigt. 7. Wie viele Fachkräfte fehlen derzeit in der Ergänzenden Förderung und Betreuung und durch welche Maßnahmen wird dieser Fachkräftemangel gegenwärtig kompensiert? Zu 7.: Gegenwärtig sind alle vorgesehenen Stellen mit Fachkräften ausgestattet. 8. Wie viele pädagogische Fachkräfte haben in Berlin in diesem Jahr 2018 ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wie viele von diesen gehen nach Kenntnis des Senats in die Kitas, wie viele in die Schulen und wie viele in andere Bereiche? Zu 8.: Dazu erhebt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Daten. 9. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um den Fachkräftebedarf für die Ergänzende Förderung und Betreuung kurz-, mittel- und langfristig zu decken? 10. Welche Rolle spielen Quereinstieg und berufsbegleitende Ausbildung im Bereich der Ergänzenden Förderung und Betreuung? Wie wird dies auf den Personalschlüssel angerechnet? Zu 9. und 10.: Kurzfristig können Personen in Vorbereitung auf die Nichtschülerinnen- und Nichtschülerprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher ihren Abschluss erwerben. Darüber hinaus werden Beschäftigte in der Tätigkeit einer Erzieherin/eines Erziehers (berufsbegleitende Ausbildung) eingestellt. Mittelfristig werden Beschäftigungsmöglichkeiten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger aus verwandten Berufsgruppen geschaffen, die eine Verpflichtung zur Weiterbildung haben. Ergänzend werden Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen für Personen, die auf Grund der besonderen Konzeption der Schule genehmigt werden. 11. Wie positioniert sich der Senat zur Rolle von multiprofessionellen Teams in der Ergänzenden Förderung und Betreuung und was ist diesbezüglich geplant? 4 Zu 11.: Multiprofessionelle Team sind bereits jetzt in der ergänzenden Förderung und Betreuung tätig. Dies wird ausdrücklich begrüßt. 12. Wie hoch ist derzeit die Ausbildungsquote in den Angeboten der Ergänzenden Förderung und Betreuung, bezogen auf Personen im Quereinstieg, und was ist geplant, um auch in den Schulen einen größeren Beitrag zur Steigerung der Ausbildungsleistung zu erreichen? Zu 12.: Gegenwärtig befinden sich 308 Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung. Dieser Anteil wird bei geplanten Einstellungen zielgerichtet erhöht. Personen, die ihre berufsbegleitende Ausbildung erfolgreich abschließen, werden als staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung weiterbeschäftigt. Personen, die sich in der vollschulischen Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher befinden, erhalten die Möglichkeit, Praktika im Bereich der ergänzenden Förderung und Betreuung zu absolvieren. Berlin, den 29. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie