Drucksache 18 / 17 051 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) – räumliche Ausstattung und Antwort vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17051 vom 12. November 2018 über Ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) – räumliche Ausstattung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Standards gelten für die räumliche Ausstattung der Ergänzenden Förderung und Betreuung an den Grundschulen? Wie viele qm pädagogischer Grundfläche sollen demnach pro Kind zur Verfügung stehen? Zu 1.: Die Musterraum- und -funktionsprogramme spiegeln im Wesentlichen neue pädagogische Konzepte wider, die eine Abkehr vom baulichen Prinzip der traditionellen Flurschule hin zur Compartmentschule empfehlen. Mit dem neuen Raum- und Funktionsprogramm vergrößern sich in erheblicher Weise die pädagogischen Nutzflächen und die Qualität der Raumfunktionen. So stehen zum Beispiel im Grundschulbereich an einer dreizügigen Grundschule pro Schulkind künftig 7,4 m² statt wie bisher 5,8 m² pädagogische Nutzfläche zur Verfügung. Die inhaltliche Ausstattung der pädagogischen Nutzflächen erfährt derzeit eine Überarbeitung. 2. Wie wird dieser räumliche Ausstattungsstandard gegenwärtig an den Grundschulen gewährleistet? Zu 2.: Der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche räumliche Ausstattungen in den verschiedenen Bezirken vorzufinden sind. Die derzeitige Ausstattung liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. 3. Wie bewertet es der Senat, die Doppelnutzung von Räumen für Unterricht einerseits und Angebote der Ergänzenden Förderung und Betreuung andererseits aus pädagogischer Sicht? Was muss gewährleistet sein, damit die Doppelnutzuung pädagogische vertretbar ist? 2 4. Wie bewertet der Senat, dass mit der steigenden Schülerzahlentwicklung die Bedingungen für die ergänzenden Förderung und Betreuung komplizierter werden und die Raumnot die pädagogischen Standards beeinträchtigt? Wie will der Senat darauf reagieren? 5. Welchen Stellenwert hat die Ergänzende Förderung und Betreuung im Rahmen der Schulbauoffensive? Wie werden sich durch die Neubau- und Sanierungsvorhaben die Bedingungen für die Ergänzende Förderung und Betreuung verbessern? 6. Wie wird der Raumbedarf der Ergänzenden Förderung und Betreuung im Rahmen des Raumprogramms für die schulischen Neubauvorhaben berücksichtigt? Welcher räumliche Standard wird dabei zugrunde gelegt? Zu 3. bis 6.: Der Ausbau der Ganztagsschule hat die Lehr- und Lernkultur in der Schule verändert. Die Programmatik der Ganztagschule zielt auf eine Lehr- und Lernkultur, die formales und informelles Lernen miteinander verknüpft. Der tradierte Begriff der Doppelnutzung folgt abgrenzenden Konzepten von Unterricht und Freizeit. Die Programmatik der Ganztagsschule folgt dem Konzept der handlungsorientierten Raumgestaltung. Die materielle, räumliche Struktur, in die funktionale Erfordernisse einfließen, basiert auf grundsätzlichen Vorstellungen des Lernens in einer Lernlandschaft. Zeitgemäße Pädagogik verlangt ein intensives Miteinander von Lernenden und Lehrenden. Ziel sind familiäre Teams, in denen sich individuelle Lehrund Lernprozesse entfalten können. Daraus ergeben sich völlig neue Ansprüche an Raum und Architektur. Erfüllt werden diese Ansprüche durch das Konzept der Compartmentschule. Ein solches Compartment ist eine kleine Schule in der großen Schule. Es setzt sich zusammen aus den allgemeinen Unterrichtsbereichen (jeweils mit Forum, Stammgruppenräumen, multifunktionalen Teilungsräumen, einem Ruheraum und weiteren Flächen wie WCs oder Garderobe) und einem Teambereich. 7. Wie werden Ruheräume und andere Rückzugsmöglichkeiten sowie Mensen beim neuen schulischen Raumprogramm berücksichtigt? Zu 7.: In den Compartments sind u.a. Ruheräume mit einer Größe von 10 m² sowie Teambereiche mit einer Größe von mind. 50 m² vorgesehen. Mensen sind im Grundschulbereich für 100 % Essenteilnehmerinnen und -teilnehmer für Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals berechnet und mit einer zentralen Zuordnung im Schulgebäude vorgesehen. 8. Welcher neue Standard wird im Rahmen des Raumprogramms für den Schulneubau im Hinblick auf die pädagogisch nutzbaren Außenflächen geschaffen? Was ist diesbezüglich vorgesehen? Zu 8.: Um möglichst vielfältige Angebote für unterschiedliche Alters- und Nutzergruppen zu ermöglichen, soll eine schulische Freifläche in unterschiedliche Nutzungsbereiche und Räume gegliedert sein. Diese sind im Sinne einer nachhaltigen Gestaltung (Klimawandel) stark begrünt und möglichst gering versiegelt zu gestalten. Die Außenanlagen müssen in erster Linie der Freizeit- und der Erholungsgestaltung der 3 Schülerinnen und Schüler dienen. Hierzu werden Kommunikations- und Rückzugsräume genauso vorgesehen, wie Areale die einen hohen Bewegungsanreiz bieten. Die Flächen sind im Einzelnen dem Musterfreiflächenprogramm (Anlage) am Beispiel einer Grundschule zu entnehmen. 9. Wie unterstützt der Senat die Berliner Grundschulen angesichts der aktuellen Raumnot und Raumausstattung bei der Organisation des Ganztagsbetriebes? Was ist vorgesehen, um den Grundschüler*innen auch jetzt die bestmöglichen Bedingungen im schulischen Ganztagsbetrieb zu schaffen? Zu 9.: Das Lernen in der Ganztagsschule bedeutet mehr als nur Unterricht im üblichen Sinne. Dies spiegelt sich auch im Raumkonzept der ganztägigen Schule wider. Jede Ganztagsschule erstellt ihr Raumkonzept. Mit der steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern ist das Überdenken der Raumkonzepte erforderlich. Beim Entwicklen neuer Raumkonzepte, die eine Atmosphäre des Wohlbefindens schaffen, die die Selbständigkeit und Kreativität der Schülerinnen und Schüler anregen sowie Kommunikation fördern, werden Schulen durch die regionale Schulaufsicht, den Schulträger und die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ beraten und unterstützt. Berlin, den 29. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam Referat I D Musterfreiflächenprogramm Grundschule Stand: September 2018 1 2 3 4 5 144 288 432 576 720 Freizeit- und Erholungsflächen - 8 m² pro Schüler davon: Freizeitflächen mit Ausstattung (unbefestigte Flächen 3 m² / Schüler) 3 432 864 1296 1728 2.160 Erholungsflächen (unbefestigte Flächen 5 m² / Schüler) 5 720 1440 2160 2880 3.600 Schulgarten 1,0 m²/Sch. zuzüglich Gerätehaus 50 m² (unbefestigt - eingefriedet) 194 338 482 626 770 Schulhoffreifläche 2.642 3.938 5.234 6.530 Schulsport davon: Spielfeld G (netto: 27 x 45 m; brutto: 29 x 47 m) 1.363 1.363 1.363 1.363 1.363 Spielfeld Sek I (netto: 62 x 94 m; brutto: 66 x 100 m) 6.600 - - - - Laufbahn G 50 m (71 m brutto) 3 Bahnen (Breite netto: 5,02 m, brutto: 6,02 m) incl. Rücklaufbahn 428 428 428 428 428 LaufBahn Sek I 100 m (121 m brutto) 4 Bahnen (Breite netto: 5,88m, brutto: 6,88 m) incl. Rücklaufbahn 833 - - - - Weitsprung G, 31 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 m x 8 m; brutto: 7,55 x 9 m) 255 255 255 255 255 Weitsprung Sek I, 46 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 x 9 m; brutto: 7,55 x 10 m) 353 - - - - Kugelstoßen Sek I (12 x 26 m) 1 Ring Sektor 40°; 20 m Schenkellänge 312 - - - - Gymnastikwiese 400 400 400 400 400 Schulsportfreifläche 2.446 2.446 2.446 2.446 Ergänzende Flächen Fahrradabstellfläche (ohne Erschließung, wasserdurchlässige Befestigung, 2 m² / Stellplatz) 58 116 174 232 288 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz / 5 Schüler) Stellplätze 29 58 87 116 144 Kfz.-Stellplätze für Behinderte (ohne Erschliessung, wasserdurchlässige Befestigung, 18 m² / Stellplatz) 18 36 54 54 72 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz /200 Schüler) Stellplätze 1 2 3 3 4 Müllplatz (1 Standplatz 1,2 x 2,5 m) Papier; Grüner Punkt; Glas; Restmüll 3 24 24 24 30 Pflanzflächen (Strauchpflanzungen, Bodendecker, gärtnerische Gestaltung) 400 600 800 1.000 1.200 Ergänzende Flächen der Außenanlage 776 1.052 1.310 1.590 Erschließung davon: Zufahrt, Zugänge für Feuerwehr, BSR, Lieferdienste, Handwerker u.a. (10 % Freifläche) überwiegend versiegelt Faktor 10% 586 744 899 1057 Wege, Plätze (überwiegend wasserdurchlässig befestigt 1m² / Schüler) 1 288 432 576 720 Erschließungsflächen 874 1.176 1.475 1.777 Gesamtfläche (Nutzfläche) 6.738 8.612 10.465 12.343 Bei Planung der Freiflächen ist zu beachten: a) Bereich Außenanlagen: § 3 (3) Kinderspielplatzgesetz in der jeweils gültigen Fassung b) Bereich Sport: Planungshandbuch "Fachraum Sport" in der jeweils gültigen Fassung, c) DIN 18035 (Sportfreiflächen) Musterprogramm Freiflächen Grundschule Züge Anzahl der Schüler Grundschule SenBildJugFam Referat I D Musterfreiflächenprogramm Integrierte Sekundarschule Stand: September 2018 1 4 5 6 2 3 4 100 400 500 600 75 150 225 300 Freizeit- und Erholungsflächen - 5 m² pro Schüler davon: Freizeitflächen mit Ausstattung (unbefestigte Flächen 2 m² / Schüler) 2 800 1000 1.200 300 450 600 Erholungsflächen (unbefestigte Flächen 3 m² / Schüler) 3 1200 1500 1.800 450 675 900 Schulgarten 1,0 m²/Sch. zuzüglich Gerätehaus 50 m² (unbefestigt - eingefriedet) 194 450 550 650 Schulhoffreifläche 2.450 3.050 3.650 750 1.125 1.500 Schulsport davon: Spielfeld G (netto: 27 x 45 m; brutto: 29 x 47 m) 1.363 - - - Spielfeld Sek I (netto: 62 x 94 m; brutto: 66 x 100 m) 6.600 6.600 6.600 6.600 Laufbahn G 50 m (71 m brutto) 3 Bahnen (Breite netto: 5,02 m, brutto: 6,02 m) incl. Rücklaufbahn 428 - - - LaufBahn Sek I 100 m (121 m brutto) 4 Bahnen (Breite netto: 5,88m, brutto: 6,88 m) incl. Rücklaufbahn 833 833 833 833 Weitsprung G, 31 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 m x 8 m; brutto: 7,55 x 9 m) 255 - - - Weitsprung Sek I, 46 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 x 9 m; brutto: 7,55 x 10 m) 353 353 353 353 Kugelstoßen Sek I (12 x 26 m) 1 Ring Sektor 40°; 20 m Schenkellänge 312 312 312 312 Gymnastikwiese 400 400 400 400 Schulsportfreifläche 8.498 8.498 8.498 Ergänzende Flächen Fahrradabstellfläche (ohne Erschließung, wasserdurchlässige Befestigung, 2 m² / Stellplatz) 268 334 400 100 150 200 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz / 3 Schüler) Stellplätze 134 167 200 50 75 100 Kfz.-Stellplätze für Behinderte (ohne Erschliessung, wasserdurchlässige Befestigung, 18 m² / Stellplatz) 18 36 54 54 18 36 36 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz /200 Schüler) Stellplätze 1 2 3 3 1 2 2 Müllplatz (1 Standplatz 1,2 x 2,5 m) Papier; Grüner Punkt; Glas; Restmüll 3 24 24 30 6 6 6 Pflanzflächen (Strauchpflanzungen, Bodendecker, gärtnerische Gestaltung) 400 800 1.000 1.200 Ergänzende Flächen der Außenanlage 1.128 1.412 1.684 124 192 242 Erschließung davon: Zufahrt, Zugänge für Feuerwehr, BSR, Lieferdienste, Handwerker u.a. (10 % Freifläche) überwiegend versiegelt Faktor 10% 1208 1296 1383 Wege, Plätze (überwiegend wasserdurchlässig befestigt 1m² / Schüler) 1 400 500 600 150 225 300 Erschließungsflächen 1.608 1.796 1.983 150 225 300 Gesamtfläche (Nutzfläche) 13.684 14.756 15.815 1.024 1.542 2.042 Anzahl der Schüler Sek II Bei Planung der Freiflächen ist zu beachten: a) Bereich Außenanlagen: § 3 (3) Kinderspielplatzgesetz in der jeweils gültigen Fassung b) Bereich Sport: Planungshandbuch "Fachraum Sport" in der jeweils gültigen Fassung, c) DIN 18035 (Sportfreiflächen) Musterprogramm Freiflächen IntegrierteSekundarschule Sek I Integrierte Sekundarschule Sek II Züge Anzahl der Schüler Sek I SenBildJugFam Referat I D Musterfreiflächenprogramm Gymnasium Stand: September 2018 1 3 4 5 6 116 348 464 580 696 50 150 200 250 300 Anzahl Schüler gesamt 166 498 664 830 996 Freizeit- und Erholungsflächen - 5 m² pro Schüler davon: Freizeitflächen mit Ausstattung (unbefestigte Flächen 2 m² / Schüler) 2 996 1328 1660 1.992 Erholungsflächen (unbefestigte Flächen 3 m² / Schüler) 3 1494 1992 2490 2.988 Schulgarten 1,0 m²/Sch. zuzüglich Gerätehaus 50 m² (unbefestigt - eingefriedet) 166 398 514 630 746 Schulhoffreifläche 2.888 3.834 4.780 5.726 Schulsport davon: Spielfeld G (netto: 27 x 45 m; brutto: 29 x 47 m) 1.363 - - - - Spielfeld Sek I (netto: 62 x 94 m; brutto: 66 x 100 m) 6.600 6.600 6.600 6.600 6.600 Laufbahn G 50 m (71 m brutto) 3 Bahnen (Breite netto: 5,02 m, brutto: 6,02 m) incl. Rücklaufbahn 729 - - - - LaufBahn Sek I 100 m (121 m brutto) 4 Bahnen (Breite netto: 5,88m, brutto: 6,88 m) incl. Rücklaufbahn 833 833 833 833 833 Weitsprung G, 31 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 m x 8 m; brutto: 7,55 x 9 m) 255 - - - - Weitsprung Sek I, 46 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 x 9 m; brutto: 7,55 x 10 m) 353 353 353 353 353 Kugelstoßen Sek I (12 x 26 m) 1 Ring Sektor 40°; 20 m Schenkellänge 312 312 312 312 312 Gymnastikwiese 400 400 400 400 400 Schulsportfreifläche 8.498 8.498 8.498 8.498 Ergänzende Flächen Fahrradabstellfläche (ohne Erschließung, wasserdurchlässige Befestigung, 2 m² / Stellplatz) 332 444 554 664 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz / 3 Schüler) Stellplätze 166 222 277 332 Kfz.-Stellplätze für Behinderte (ohne Erschliessung, wasserdurchlässige Befestigung, 18 m² / Stellplatz) 18 54 72 90 90 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz /200 Schüler) Stellplätze 1 3 4 5 5 Müllplatz (1 Standplatz 1,2 x 2,5 m) Papier; Grüner Punkt; Glas; Restmüll 3 24 30 30 36 Pflanzflächen (Strauchpflanzungen, Bodendecker, gärtnerische Gestaltung) 400 800 800 1.000 1.200 Ergänzende Flächen der Außenanlage 1.210 1.346 1.674 1.990 Erschließung davon: Zufahrt, Zugänge für Feuerwehr, BSR, Lieferdienste, Handwerker u.a. (10 % Freifläche) überwiegend versiegelt Faktor 10% 1260 1368 1495 1621 Wege, Plätze (überwiegend wasserdurchlässig befestigt 1m² / Schüler) 1 498 664 830 996 Erschließungsflächen 1.758 2.032 2.325 2.617 Gesamtfläche (Nutzfläche) 14.354 15.710 17.277 18.831 Bei Planung der Freiflächen ist zu beachten: a) Bereich Außenanlagen: § 3 (3) Kinderspielplatzgesetz in der jeweils gültigen Fassung b) Bereich Sport: Planungshandbuch "Fachraum Sport" in der jeweils gültigen Fassung, c) DIN 18035 (Sportfreiflächen) Musterprogramm Freiflächen Gymnasium Züge Anzahl der Schüler Sek I Anzahl der Schüler Sek II SenBildJugFam Referat I D Musterfreiflächenprogramm Gemeinschaftsschule Stand: September 2018 1 2 3 4 5 4 5 6 2 3 4 144 288 432 576 720 100 400 500 600 75 150 225 300 Freizeit- und Erholungsflächen - 8 bzw 5 m² pro Schüler davon: Freizeitflächen mit Ausstattung (unbefestigte Flächen 3 bzw. 2 m² / Schüler) 3 / 2 864 1296 1728 2.160 800 1000 1.200 300 450 600 Erholungsflächen (unbefestigte Flächen 5 bzw. 3 m² / Schüler) 5 / 3 1440 2160 2880 3.600 1200 1500 1.800 450 675 900 Schulgarten 1,0 m²/Sch. zuzüglich Gerätehaus 50 m² (unbefestigt - eingefriedet) 338 482 626 770 450 550 650 Schulhoffreifläche 2.642 3.938 5.234 6.530 2.450 3.050 3.650 750 1.125 1.500 Schulsport davon: Spielfeld G (netto: 27 x 45 m; brutto: 29 x 47 m) 1.363 - - - Spielfeld Sek I (netto: 62 x 94 m; brutto: 66 x 100 m) 6.600 6.600 6.600 6.600 Laufbahn G 50 m (71 m brutto) 3 Bahnen (Breite netto: 5,02 m, brutto: 6,02 m) incl. Rücklaufbahn 428 - - - LaufBahn Sek I 100 m (121 m brutto) 4 Bahnen (Breite netto: 5,88m, brutto: 6,88 m) incl. Rücklaufbahn 833 833 833 833 Weitsprung G, 31 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 m x 8 m; brutto: 7,55 x 9 m) 255 - - - Weitsprung Sek I, 46 m Anlauf (brutto); 3 Bahnen (Breite brutto: 6,02 m) Grube (netto: 5,55 x 9 m; brutto: 7,55 x 10 m) 353 353 353 353 Kugelstoßen Sek I (12 x 26 m) 1 Ring Sektor 40°; 20 m Schenkellänge 312 312 312 312 Gymnastikwiese 400 400 400 400 Schulsportfreifläche 8.498 8.498 8.498 Ergänzende Flächen Fahrradabstellfläche (ohne Erschließung, wasserdurchlässige Befestigung, 2 m² / Stellplatz) 58 116 174 232 288 268 334 400 100 150 200 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz / 5 bzw. 3 Schüler) Stellplätze 29 58 87 116 144 134 167 200 50 75 100 Kfz.-Stellplätze für Behinderte (ohne Erschliessung, wasserdurchlässige Befestigung, 18 m² / Stellplatz) 18 58 87 87 116 36 54 54 18 36 36 (Bemessung nach jeweils geltender AV Stellplatz, 1 Stellplatz /200 Schüler) Stellplätze 1 2 3 3 4 2 3 3 1 2 2 Müllplatz (1 Standplatz 1,2 x 2,5 m) Papier; Grüner Punkt; Glas; Restmüll 3 8 8 8 10 24 24 30 6 6 6 Pflanzflächen (Strauchpflanzungen, Bodendecker, gärtnerische Gestaltung) 400 600 800 1.000 1.200 800 1.000 1.200 Ergänzende Flächen der Außenanlage 782 1.069 1.327 1.614 1.128 1.412 1.684 124 192 242 Erschließung davon: Zufahrt, Zugänge für Feuerwehr, BSR, Lieferdienste, Handwerker u.a. (10 % Freifläche) überwiegend versiegelt Faktor 10% 342 501 656 814 1208 1296 1383 Wege, Plätze (überwiegend wasserdurchlässig befestigt 1m² / Schüler) 1 288 432 576 720 400 500 600 150 225 300 Erschließungsflächen 630 933 1.232 1.534 1.608 1.796 1.983 150 225 300 Gesamtfläche (Nutzfläche) 4.054 5.940 7.793 9.678 13.684 14.756 15.815 1.024 1.542 2.042 Musterprogramm Freiflächen IntegrierteSekundarschule Sek I Integrierte Sekundarschule Sek II Züge Anzahl der Schüler Sek I Grundstufe Anzahl der Schüler Grundschule Anzahl der Schüler Sek II Bei Planung der Freiflächen ist zu beachten: a) Bereich Außenanlagen: § 3 (3) Kinderspielplatzgesetz in der jeweils gültigen Fassung b) Bereich Sport: Planungshandbuch "Fachraum Sport" in der jeweils gültigen Fassung, c) DIN 18035 (Sportfreiflächen)