Drucksache 18 / 17 052 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) - Bedarfsentwicklung und Antwort vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17052 vom 12. November 2018 über Ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) - Bedarfsentwicklung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler*innen an den Grundschulen nutzen in diesem Schuljahr 2018/19 ein Angebot der Ergänzenden Förderung und Betreuung (bitte bezirklich aufgliedern, Teilnahme an Früh- und Späthort gesondert darstellen sowie die Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung jeweils nach Klassenstufen aufgliedern)? 2. Wie hoch ist der Anteil der Kinder, die ein Angebot der Ergänzenden Förderung und Betreuung nutzen, im Vergleich zur Gesamtzahl der Schüler*innen der jeweiligen Klassenstufe (bitte bezirklich aufgliedern)? 3. Wie viele Schüler*innen befinden sich an Grundschulen mit gebundenem Ganztagsbetrieb und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtzahl der Schüler*innen in den jeweiligen Bezirken (bitte bezirklich aufschlüsseln)? Zu 1. bis 3.: Die Ergebnisse der Erzieherbedarfsfeststellung liegen zurzeit noch nicht vor. 2 4. Welchen Trend der Inanspruchnahme der Ergänzenden Förderung und Betreuung kann der Senat im Land Berlin erkennen und wie bewertet er diese Entwicklung? Zu 4.: Die zunehmende Inanspruchnahme der ergänzenden Förderung und Betreuung zeigt, dass Berlin mit verlässlichen Öffnungszeiten von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr dem Bedarf von Familien gerecht wird. Die erweiterten Angebotszeiten der ergänzenden Förderung und Betreuung ermöglichen Eltern von Schulkindern die Vereinbarkeit von Erziehung und Beruf. Mit der Programmatik der Ganztagsschule werden aber auch pädagogische Ziele verbunden. In dem erweiterten Zeitrahmen der Ganztagsschule können an den Interessen der Kinder orientierte Angebote der individuellen Förderung die schulische, persönliche und soziale Entwicklung systematisch stärken. 5. Inwieweit korrespondiert die Bedarfsentwicklung in der Ergänzenden Förderung und Betreuung mit der Schülerzahlentwicklung im Grundschulbereich? Zu 5.: Die Bedarfsentwicklung in der ergänzenden Förderung und Betreuung und die Schülerzahlentwicklung steigt im Grundschulbereich durchschnittlich parallel an und beträgt jährlich rund 3 % Aufwuchs. Mit dem Wegfall der Bedarfsprüfung ist eine Aufhebung der Parallelität zu erwarten. 6. Wie bewertet der Senat die Entscheidung für die Abschaffung der Bedarfsprüfung und den Einstieg in die Kostenfreiheit im Hinblick auf die Bedarfsentwicklung? Mit wie vielen zusätzlichen Plätzen rechnet der Senat, um diesem Bedarf im Bereich der Ergänzenden Förderung und Betreuung auch gerecht zu werden (bitte gegenwärtige Platz- und Zielzahl gegenüberstellen)? Zu 6.: Mit der Abschaffung der Bedarfsprüfung für die Jahrgangsstufen 1 und 2 können alle Kinder dieser Jahrgangsstufen ohne einen nachgewiesenen Bedarf die Ganztagsschule bis 16:00 Uhr besuchen und von den pädagogischen Angeboten profitieren. Im Schuljahr 2017/18 besuchten rund 141.000 Kinder die Primarstufe einer offenen Ganztagsschule in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Davon lernten rund 52.000 Kinder in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Von den 52.000 Kindern nahmen 11.000 Kinder kein Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung war und könnten theoretisch von dem Wegfall der Bedarfsprüfung profitieren. Ob die Eltern der 11.000 Kinder die ergänzende Förderung und Betreuung künftig in Anspruch nehmen, lässt sich nicht verlässlich prognostizieren. In den Bedarfsberechnungen wird daher angenommen, dass für rund 80 % von den 11.000 Kindern nach dem Wegfall der Bedarfsprüfung nun eine Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung gewünscht wird. Das entspricht einer zusätzlichen Teilnahme von 9.100 Kindern. 3 7. Welche Zeit- und Maßnahmeplanung sieht der Senat vor, um den notwendigen Platzausbau sowohl personell als auch räumlich zu gewährleisten? Zu 7.: Kinder, die künftig vermehrt das Angebot der ergänzende Förderung und Betreuung in Anspruch nehmen, sind bereits Schülerinnen und Schüler an einer Schule. Der hier nachgefragte Platzausbau wäre nur dann erforderlich, wenn die Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule steigt. Die personelle Ausstattung wird durch die auf der Bedarfsprognose basierenden Stellenanmeldungen sichergestellt. Berlin, den 29. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie