Drucksache 18 / 17 053 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) vom 12. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2018) zum Thema: Ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) – Das Leitbild für den Offenen Ganztagsbetrieb und Antwort vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Katrin Seidel (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17053 vom 12. November 2018 über Ergänzende Förderung und Betreuung (EFöB) – Das Leitbild für den Offenen Ganztagsbetrieb ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche pädagogischen Standards liegen der Ergänzenden Förderung und Betreuung an den Berliner Schulen zugrunde? Zu 1.: Die Arbeit der Berliner Ganztagsschulen basiert auf dem Bildungsprogramm für die offene Ganztagsschule sowie den Eckpunkten für guten Ganztag in der Sekundarstufe I. 2. Welche Rolle spielt bei der Gewährleistung hoher pädagogischer Qualität im Ganztag das Leitbild für den Offenen Ganztagsbetrieb? Zu 2.: Das Leitbild für den offenen Ganztagsbetrieb bildete die Grundlage für die Erarbeitung des Bildungsprogramms für die offene Ganztagsschule. Es ist nach wie vor handlungsleitend für Berliner Ganztagsschulen. 3. Welche Rolle spielen die speziellen pädagogischen Anforderungen der Ergänzenden Förderung und Betreuung in der Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte und welchen Handlungsbedarf sieht der Senat diesbezüglich? 2 Zu 3.: Die Programmatik der Ganztagsschule basiert auf der Idee der multiprofessionellen Zusammenarbeit der an Schule tätigen Professionen. Diese pädagogische Arbeit in der Ganztagsschule erfordert Kompetenzen, die durch die Ausbildung sowie die Fortund Weiterbildung erworben werden. Die Fachschulen für Sozialpädagogik vermitteln eine generalistische Ausbildung und bereiten auf die selbständige und eigenverantwortliche Arbeit als Fachkraft in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern vor. In der Regionalen Fortbildung Berlin werden zu den verschiedensten Themenfeldern des Ganztags Fortbildungsveranstaltungen und Beratungen für die pädagogischen Fachkräfte angeboten. Schwerpunktthemen im laufenden Schuljahr sind Rhythmisierung, das Arbeiten im Team, Sprachförderung, basale Förderung, emotional-soziale Förderung im Ganztag. Bedarfsgerecht und nachfrageorientiert werden des Weiteren Themen wie Autismus und Psychomotorik im Ganztag angeboten. Fortbildungsangebote für den Ganztag, die der Schulentwicklung zuzuordnen sind, werden als schulinterne Fortbildungen beispielsweise zu Gewaltfreie Kommunikation, Schulmediation, Soziales Lernen und Konfliktbewältigung, Gewalt- und Suchtprävention, Gestaltung des Lebensraumes Schule durchgeführt. 4. Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit, das Leitbild für den Offenen Ganztagsbetrieb weiter zu entwickeln in Richtung auf ein allgemeinverbindliches Bildungsprogramm für den schulischen Ganztag im Land Berlin? Was ist diesbezüglich geplant? Zu 4.: Die Ganztagsschulkonzepte der Berliner Ganztagsgrundschulen basieren auf dem Leitbild für den offenen Ganztagsbetrieb. Dieses ist bereits im Jahr 2012 operationalisiert und in das Bildungsprogramm für die offene Ganztagsschule eingearbeitet worden. Mit der Weiterentwicklung der progammatischen Grundlagen für die Ganztagsschule ist bereits begonnen worden. Ziel ist die Entwicklung von verbindlichen Standards sowie Indikatoren bis Ende des Jahres 2020. Die damit verbundenen Gestaltungs- und Handlungsempfehlungen sollen bis dahin ebenfalls entwickelt werden. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. plant er, um die Qualitätsentwicklung in der Ergänzenden Förderung und Entwicklung als Bestandteil des schulischen Ganztagsbetriebes insgesamt voranzubringen? Zu 5.: Ganztagsschulentwicklung ist zunächst einmal Schulentwicklung. Alle Beratungsund Unterstützungsangebote für Schulen des Landes Berlin sind auch Angebote der Qualitätsentwicklung der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung. Darüber hinaus gibt es auf das Ganztagsschulkonzept bezogene Angebote des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg sowie Fortbildungen innerhalb der Regionalverbünde. Mit der Verstetigung und Ausweitung der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ wird die Entwicklung der Angebotsqualität von Ganztagsschulen gestärkt. 3 6. Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit, einen breiten öffentlichen Erfahrungsaustausch über die Pädagogik der Ergänzenden Förderung und Betreuung zu initiieren? Zu 6.: Die Weiterentwicklung des Leitbildes und des Bildungsprogramms bzw. der Eckpunkte wird auf einem Erfahrungsaustausch zu pädagogischer Praxis an Ganztagsschulen basieren. Der notwendige Dialog zwischen den Stakeholdern bildet die Grundlage für die Entwicklung verbindlicher Standards für die Zeiten der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung sowie der damit verbundenen Handlungsempfehlungen. Berlin, 26. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie