Drucksache 18 / 17 054 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2018) zum Thema: Stand der Umsetzung des politischen Ziels: „Die Entlohnung der als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird der Senat erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung erreicht werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will der Senat eine tarifvertragliche Regelung abschließen.“ Und: Zur Situation der Berliner Musikschulen und Antwort vom 27. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 7 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Frank Jahnke (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17054 vom 09.11.2018 über Stand der Umsetzung des politischen Ziels: „Die Entlohnung der als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird der Senat erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung erreicht werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will der Senat eine tarifvertragliche Regelung abschließen .“ Und: Zur Situation der Berliner Musikschulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft bei den Fragen zu 1. - 5. Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und bat daher die Bezirksämter um eine Stellungnahme, die in die Beantwortung eingeflossen ist. 1. Wie viele neue Stellen an den Berliner kommunalen Musikschulen wurden im Zuge der Umsetzung des oben genannten politischen Ziels ausgeschrieben und besetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten)? • Wie viele Vollzeitstellen wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wie viele Teilzeitstellen wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wie viele Vollzeitstellen wurden besetzt (pro Bezirk)? • Wie viele Teilzeitstellen wurden besetzt (pro Bezirk)? • Wurden die Stellen auch mit Funktionsanteil ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wenn ja, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) Funktionsanteil wurden insgesamt (pro Bezirk) ausgeschrieben ? Seite 2 von 7 • Wenn ja, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) Funktionsanteil wurden insgesamt (pro Bezirk) besetzt? • Wie viele neue Mitarbeiterinnen mit Funktionsanteilen haben die Bezirke jeweils 2018 hinzu gewonnen ? • Wie viele VZÄ E 8 wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ E 8 wurden besetzt (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ E 9 wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ E 9 wurden besetzt (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ E 10 wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ E 10 wurden besetzt (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ E 11 wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ E 11 wurden besetzt (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ mit der Eingruppierungsspanne E 9-E 11 wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? • Wie viele VZÄ mit der Eingruppierungsspanne E 8-E 10 wurden ausgeschrieben (pro Bezirk)? Zu 1.: Die Rückmeldungen der Bezirke können der Anlage entnommen werden. Hierzu die folgenden Anmerkungen: Im Rahmen der Abfrage wurde darum gebeten, auf Basis von Stellen zu antworten. Die Besetzungsverfahren sind in den Bezirken noch nicht abgeschlossen. Eine verlässliche Datenlage wird voraussichtlich erst Ende 2019 vorliegen. Insgesamt wurden 79 Vollzeitstellen und 55 Teilzeitstellen ausgeschrieben. Bei den Teilzeitstellen sind auch Stundenaufstockungen von bereits vorhandenen angestellten Musikschullehrkräften enthalten. Darüber hinaus wurden 10,2 Stellen für Funktionstätigkeit ausgeschrieben. Auch lässt die Bewertung nach E 11 (ggf. auch E 10) der vorgenannten Voll- und Teilzeitstellen den Schluss zu, dass zumindest einige Bezirke diesen Prozess dazu genutzt haben bzw. nutzen, die Strukturprobleme im Bereich der Funktionstätigkeit abzumildern. Diese Entwicklung erfolgte offensichtlich nicht auf Kosten der Unterrichtsmenge oder des Unterrichtsvolumens der freien Musikschullehrkräfte (Siehe Antworten zur Frage 4). Dass keine Stelle nach E 8 ausgeschrieben wurde, entspricht der tariflichen Regelung , nach der eine Musikschullehrkraft mindestens gem. Entgeltgruppe 9 mit Zusatz entlohnt werden muss (kleine EG 9 für Musikschullehrkräfte ohne berufsfachliche Ausbildung). 2. Wie wurden die neuen Stellen ausgeschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten)? • Nur intern (Schwarzes Brett, Rundmail u.a.) • Extern im Bezirk (Mitteilungsblatt des Bezirkes u.a.) • Extern im Land Berlin (berlin.de, u.a.) • Extern Bundesweit (VdM-homepage/Stellenbörse, Neue Musikzeitung, u.a.) • Extern EU weit Zu 2.: In drei Bezirken erfolgten die Einstellungen ausschließlich aufgrund von internen Ausschreibungen. Ein Bezirk hat intern und im Land Berlin ausgeschrieben. In vier Bezirken erfolgten die Einstellungen ausschließlich aufgrund von Ausschreibungen im Land Berlin. In drei Bezirken erfolgten die Einstellungen aufgrund von Ausschreibungen im Land Berlin und auf Bundesebene. Seite 3 von 7 Ein Bezirk hat intern, im Land Berlin und bundesweit ausgeschrieben. 3. Durchführung der Einstellung (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten) • Wurden bei Einstellung auch bisherige Tätigkeiten als Honorarkraft an einer öffentlichen Musikschule für die Erfahrungs-Stufen der Entgelttabelle anerkannt? Ja/Nein • Wenn ja, zu welchen Erfahrungs-Stufen der Entgelttabelle führte die Anerkennung der Honorartätigkeit ? • Wurden nur ehemalige Honorarkräfte der öffentlichen Berliner Musikschulen eingestellt? Ja/Nein • In welchem Umfang wurden Lehrkräfte eingestellt, die zuvor keine Honorarkräfte der öffentlichen Berliner Musikschulen waren? Zu 3.: Ja. Insgesamt 30 Musikschullehrkräfte wurden bisher mit einer Erfahrungsstufe über 1 eingestellt. Die Einstufungen erfolgten individuell unterschiedlich in den Erfahrungsstufen 2 bis 6. Von den bereits ausgewählten 104 Personen handelt es sich bei 98 Personen um Musikschullehrkräfte, die vorher freiberuflich in einer der Berliner Musikschulen tätig waren. 4. Auswirkung der Einstellung • Musste im Zusammenhang mit den Neueinstellungen Schülerinnen und Schülern gekündigt werden oder mussten diese einen Lehrerwechsel machen (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten )? • Mussten im Zusammenhang mit den Neueinstellungen die Unterrichtsmengen reduziert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten)? • Musste im Zusammenhang mit den Neueinstellungen die Dienstverhältnisse mit langjährigen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Volumen gekürzt bzw. beendet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten)? Zu 4.: In zwei Bezirken mussten Schülerinnen oder Schüler einen Lehrerwechsel hinnehmen , da eingestellte Musikschullehrkräfte ihren als Honorarkraft getätigten Unterrichtsumfang aufgrund der geltenden Arbeitszeitregelungen reduzieren mussten. Vertragskündigungen erfolgten nicht. Die Unterrichtsmengen mussten nicht reduziert werden. Das Unterrichtsvolumen der weiterhin als Honorarkraft tätigen Musikschullehrkräfte musste nicht reduziert werden. Seite 4 von 7 5. Übersicht und Vergleich der erteilten Jahreswochenstunden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken beantworten) • Wie viele Jahreswochenstunden wurden durch freie Mitarbeiter erteilt (Stichtag 1. Oktober 2016, 2017 und 2018)? • Wie viele Jahreswochenstunden wurden durch feste Mitarbeiter erteilt (Stichtag 1. Oktober 2016, 2017 und 2018)? • Wie viele Jahreswochenstunden wurden als Abminderungsstunden für Funktionsaufgaben geltend gemacht (Stichtag 1. Oktober 2016, 2017 und 2018)? Zu 5.: Angaben zum gewünschten Stichtag 01.10. eines Jahres liegen nicht vor. Um dennoch Angaben machen zu können, wurde der Abfragezeitpunkt auf den Stichtag 31.12. geändert. Die Daten aus 2018 basieren auf dem Kenntnisstand zum Abfragezeitpunkt, der auf das Gesamtjahr hochgerechnet wurde. Da es sich überwiegend um laufende Verträge handelt, ist anzunehmen, dass die realen Werte per 31.12.2018 nur geringfügig von den hier geschätzten abweichen. Für 2018 wurde für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf der Vorjahreswert angenommen. Die nachfolgende Tabelle verdeutlicht, dass in 2018 bei einem nur leicht gestiegenen Angebot der Anteil der Jahreswochenstunden, der durch feste Musikschullehrkräfte erteilt wird, deutlich gestiegen ist. Auch wird die Antwort unter Frage 1 hier untermauert, dass zumindest einige Bezirke diesen Prozess dazu genutzt haben bzw. nutzen, die drängenden Strukturprobleme im Bereich der Funktionstätigkeit abzumildern. (Land Berlin per 31.12. des Jahres) 2016 2017 2018 (geschätzt) Anzahl der Jahreswochenstunden durch freie Musikschullehrkräfte 28.688 27.621 26.828 Anzahl der Jahreswochenstunden durch feste Musikschullehrkräfte 2.054 1.997 3.119 Wie viele Jahreswochenstunden wurden als Abminderungsstunden für Funktionsaufgaben geltend gemacht 1.335 1.408 1.536 6. Soziale Absicherung freischaffender Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer • In wie fern wurde die Entlohnung der als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte an Musikschulen durch den Senat erhöht? • In wie fern wurde geprüft, wie eine bessere soziale Absicherung der als Honorarkräfte tätigen Lehrkräfte an Musikschulen erreicht werden kann? • In wie fern wurde für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte durch den Senat eine tarifvertragliche Regelung abgeschlossen? • Welche sonstigen Maßnahmen plant der Senat für die soziale Absicherung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschulen? Zu 6.: Die Höhe der Honorare für die freiberuflichen Musikschullehrkräfte wird durch die Ausführungsvorschriften über Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS) geregelt. Diese sind zwar mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft getreten, wer- Seite 5 von 7 den aber bis zum Inkrafttreten einer neuen Ausführungsvorschrift weiter angewendet . Gem. Ziffer 4 (5) der AV folgen die Honorarsätze der Entwicklung der tariflichen Entgelte für die Angestellten des Landes Berlin jeweils zum 1. August des darauffolgenden Kalenderjahres. Entsprechend wurden die Honorare zum 1. August 2018 um 3,55 Prozent erhöht und zum 1. August 2019 erfolgt eine Erhöhung um 2,35 Prozent. Im Rahmen der Neufassung der AV Honorare MuS, die derzeit in Erarbeitung ist, werden alle bestehenden Regelungen daraufhin überprüft, inwiefern Verbesserungen für die als Honorarkräfte tätigen Musikschullehrkräfte (einschließlich der arbeitnehmerähnlichen Musikschullehrkräfte) möglich sind. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat dem Land Berlin keine Genehmigung zum Abschluss eines Tarifvertrages für freiberufliche Musikschullehrkräfte erteilt. Entsprechend kann eine tarifvertragliche Regelung nicht verwirklicht werden. 7. Wie sieht das weiterführende Entwicklungskonzept des Berliner Senates für die Musikschulen aus? Zu 7.: Die gegenwärtigen Anstrengungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (SenKultEuropa) haben das Ziel, die Strukturen der Berliner Musikschulen zu stärken , damit sie ihrer eminent wichtigen Aufgabe nachkommen können, die musische Bildung der Berliner Bevölkerung zu stärken. Hierzu ist ihr Aufgabenprofil weiterzuentwickeln , ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen, ihre Zugänglichkeit für alle, insbesondere auch wirtschaftlich schwächere Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Hauptzielgruppe sind und bleiben die Kinder und Jugendlichen Berlins. Die nachstehenden Aktivitäten, die im Zusammenhang zu sehen sind, tragen im Besonderen zur Zielerreichung bei: 1. Festanstellung von Lehrkräften Das durch festangestellte Musikschullehrkräfte erbrachte Unterrichtsvolumen wird erhöht, wobei 20% des Unterrichtsvolumens entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik als erster Schritt anzusehen sind. Festangestellte Lehrkräfte sind insbesondere für die Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen unabdingbar , da zur Einpassung in die Tages- und Lehrpläne der Einrichtungen eine Weisungsgebundenheit des Lehrpersonals benötigt wird. 2. Mindeststandards Nach den Richtlinien der Regierungspolitik soll geprüft werden, wie personelle und finanzielle Mindeststandards für die bezirkliche Kulturarbeit verwirklicht werden können. In den Kontext dieser Diskussion gehört die personelle Ausstattung für Funktionstätigkeiten sowie für Verwaltungstätigkeiten. Seite 6 von 7 3. Entgelte Im Rahmen einer Neufassung der Ausführungsvorschriften über die Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV-MSE) werden nicht nur einheitliche Entgelte im Land Berlin angestrebt. Vielmehr sollen die Entgeltermäßigungen nicht länger als Kannvorschrift, sondern als Anspruch ausgestaltetet und so gefasst werden, dass die Zugangsmöglichkeiten sozial schwächerer Bevölkerungsschichten massiv verbessert werden. Insbesondere für Minderjährige muss erreicht werden, dass die Entgelte zum Unterstützungsanspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket passen. Zudem sollen Kooperationen mit Schulen und Kitas für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder entgeltfrei erfolgen. Zur Entlastung der Verwaltung der Musikschulen sollen die Arbeitsprozesse vereinfacht werden. 4. Honorare Zur Neufassung der Ausführungsvorschriften über die Honorare der Musikschulen (AV Honorare MuS) wird auf die Ausführungen zu Frage Nr. 6 verwiesen. 5. Digitalisierung Ohne IT-Unterstützung sind auch die Verwaltungsprozesse der Berliner Musikschulen nicht mehr zukunftsfähig. Alle Veränderungen der Verwaltungsabläufe, die sich aus den laufenden Aktivitäten ergeben, sind mit der seit 2009 in Entwicklung befindlichen Software für die Musikschulen (MS-IT) abzugleichen. Darüber hinaus soll insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern über weiterentwickelte IT mehr Service geboten werden. Die Zuständigkeit für das Beteiligungsverfahren mit dem Hauptpersonalrat, der Hauptschwerbehindertenvertretung und der Frauenvertretung liegt, nachdem der IT-Lenkungsrat am 18.09.2017 MS-IT als landesweites Standardverfahren für den Einsatz in allen Musikschulen empfohlen hat, bei der SenKultEuropa. 6. Servicezentrum für die Berliner Musikschulen Die SenKultEuropa erachtet die Einrichtung eines Servicezentrums für die Berliner Musikschulen nach dem Vorbild des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) als besonders strukturstärkende Maßnahme. Eine solche Einrichtung würde die Musikschulen durch Übernahme von Aufgaben als Service entlasten und unterstützen. Den Planungen für eine entsprechende Initiative, die in enger Abstimmung mit den Bezirken vollzogen werden, kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Seite 7 von 7 7. Infrastruktur Auch das Angebot der Berliner Musikschulen, das sich im Übrigen gemessen an den Einwohnerzahlen der Bezirke sehr ungleich über die Stadt verteilt, muss sich an die wachsende Stadt anpassen und mitwachsen. Dafür stehen jedoch an vielen Stellen der Stadt nicht die erforderlichen Raumkapazitäten zur Verfügung, zumal die Musikschulen bei Mitnutzung von Flächen in Allgemeinbildenden Schulen mehr und mehr in Raumkonkurrenz geraten. Zugleich bedürften viele Musikschulliegenschaften im Bestand der Modernisierung oder der Nachrüstung insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, Klimaverträglichkeit und Veranstaltungsfähigkeit . Es ist daher beabsichtigt, als Voraussetzung des in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigten mehrjährigen Investitionsprogramms für den Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus in der bezirklichen kulturellen Infrastruktur den Zustand auch der Musikschulliegenschaften genauer zu ermitteln . Berlin, den 27.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa