Drucksache 18 / 17 055 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 09. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2018) zum Thema: Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes und Antwort vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17055 vom 09. November 2018 über Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher alle Berliner Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt und in der Antwort an den entsprechenden gekennzeichneten Stellen wiedergegeben werden. Vorbemerkung des Abgeordneten: Die im Nachfolgenden genannten Paragraphen betreffen die jeweiligen Gesetzespassagen des Berliner Mobilitätsgesetzes (verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464)). 1 Zu § 21 Besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Absatz (2) Frage 1: Wie sehen die Prüfergebnisse und Maßnahmen, gestaffelt nach kurz-, mittel- und langfristig, inkl. der Abwägungen in der Entscheidungsfindung zu potenziellen Maßnahmen zu den Unfällen nach §21 (2) aus? Frage 2: Wann werden diese auf der Internetseite der Senatsverwaltung veröffentlicht? Antwort zu 1 und zu 2: § 21 Absatz 2 des Berliner Mobilitätsgesetzes enthält Verpflichtungen zur Veröffentlichung, für deren Erfüllung die entsprechenden Strukturen im Aufbau sind. Die Verkehrslenkung Berlin hat zu den tödlichen Unfällen Maßnahmen geprüft. Diese sind auf Grund der differenzierten Unfalllage sehr unterschiedlich. Das Gesetz erfordert die Veröffentlichung der Prüfergebnisse. Eine umfassende Darstellung des Abwägungsprozesses ist hingegen nicht vorgesehen und wird nicht erfolgen. 2 Die tödlichen Unfälle, die Prüfergebnisse zur Vermeidung weiterer solcher Unfälle und die umzusetzenden Maßnahmen werden bis Ende 2018 im Internet veröffentlicht. Die komplette Einzeldarstellung der tödlichen Unfälle befindet sich derzeit noch in der Zusammenstellung. Hinsichtlich der Schwerverletzten wird derzeit ein Verfahren in Abstimmung mit der Polizei aufgebaut. 2 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (5) Frage 1: Welche Bezirksämter haben bisher keine für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen zuständige Person benannt? Frage 2: Welche Gründe liegen dafür jeweils vor? Frage 3: Wann ist mit der Benennung der fehlenden Ansprechpartner zu rechnen? Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: „Antwort zu 1: Zuständig für die Koordinierung sind die im 3. Fragekomplex behandelten Beschäftigten. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: „Antwort zu 1: Offiziell hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg noch keine zuständige Person für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen benannt. Die Benennung erfolgt in Kürze. Antwort zu 2: Rein formell. Es fehlt noch die finale Abstimmung mit dem Stadtrat. Antwort zu 3: Kurzfristig.“ Marzahn-Hellersdorf von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wurde eine zuständige Person benannt. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Mitte von Berlin: „Antwort zu 1: Der Bezirk Mitte von Berlin hat eine Person benannt. Die Koordinierungsstelle ist im Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen und Freiflächen-Planung, Entwurf, Neubau angesiedelt. 3 Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Neukölln von Berlin: „Antwort zu 1: Bisher hat Neukölln noch keine Person benannt, die für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen zuständig ist. Antwort zu 2 und zu 3: Die Koordinierung der Radverkehrsanlagen mit den Schnittstellen zur Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat IV B, zur Verkehrslenkung Berlin, zu den politischen Gremien im Bezirk (Fahr-Rat) und zu den Bürgerinnen und Bürgern wird als Teamleistung von den beiden Radverkehrsingenieuren wahrgenommen. Neukölln wird in 2019 eine Person benennen, sobald seitens der zuständigen Senatsverwaltung eine Beschreibung der Koordinationsaufgaben erfolgt. Eine Beschreibung dieser Koordinationsaufgaben ist erforderlich um ggf. aus den zusätzlichen Aufgaben eine tarifrechtliche Bewertung des Aufgabengebietes fortzuschreiben.“ Pankow von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow hat eine für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen zuständige Person benannt. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Reinickendorf von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirksamt Reinickendorf ist noch keine Person für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen benannt worden. Antwort zu 2 und zu 3: Die beiden zusätzlichen Stellen für die Planung und Umsetzung von bezirklichen Radverkehrsmaßnahmen sind leider noch nicht besetzt. Der Bezirk bereitet derzeit die fünfte Stellenausschreibung vor, da die vier vorangegangenen Ausschreibungen nicht erfolgreich waren. Somit werden die Aufgaben derzeit von den Kolleginnen und Kollegen im Straßen- und Grünflächenamt mit wahrgenommen. Die Benennung einer Person für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen erfolgt nach erfolgreicher Stellenbesetzung.“ Spandau von Berlin: „Antwort zu 1: Der Bezirk Spandau hat einen Ansprechpartner benannt. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf wurde eine Person für die Koordinierung der Radverkehrsanlagen benannt. 4 Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat eine Person benannt. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat eine Fahrradbeauftragte benannt. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ 3 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (5) Frage 1: Welche Bezirksämter haben bisher keine zwei Vollzeitbeschäftigte, die für den Radverkehr tätig sind? Frage 2: Welche Gründe liegen dafür jeweils vor? Frage 3: Wann ist mit der Einstellung oder Umsetzung auf diese Stellen zu rechnen? (nicht nur Benennung, sondern Stellenbesetzung bzw. behördeninterne Umsetzung auf diese Stellen.)? Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: „Antwort zu 1: Die Stellen sind beide besetzt und ab Frühjahr 2019 beide Beschäftigte in Dienst. Antwort zu 2: Die Besetzung erwies sich u.a. aufgrund der geringen Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte und der eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Bezirksverwaltungen als Arbeitgeber als schwierig. Antwort zu 3: Entfällt.“ Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg arbeiten zwei Vollzeitbeschäftigte und ein Teilzeitbeschäftigter für den Radverkehr. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ 5 Marzahn-Hellersdorf von Berlin: „Antwort zu 1: Das Straßen-und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf konnte bisher nur einen Vollzeitbeschäftigten für den Radverkehr einstellen. Die zweite Stelle ist erneut in der Ausschreibung. Antwort zu 2: Es wurde bisher für die zweite Stelle keine geeignete Bewerberin / kein geeigneter Bewerber gefunden. Antwort zu 3: Sobald eine geeignete Bewerberin / ein geeigneter Bewerber gefunden wurde.“ Mitte von Berlin: „Antwort zu 1: Der Bezirk Mitte von Berlin konnte nach mehreren Ausschreibungsrunden beide Stellen besetzen. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Neukölln von Berlin: „Antwort zu 1: Neukölln hat im Juli 2017 und im Oktober 2017 jeweils Radverkehrsingenieure eingestellt. Antwort zu 2 und zu 3: Fehlanzeige.“ Pankow von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow hat beide Stellen für die Radverkehrsplanung zum 01.09.2018 besetzt. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Reinickendorf von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin verfügt noch nicht über zwei Vollzeitbeschäftigte, die für den Radverkehr tätig sein könnten. Antwort zu 2: Es wurden bisher vier Einstellungsverfahren durchgeführt. In den ersten drei der Verfahren konnten keine geeigneten Bewerber ausgewählt werden. Zwei im vierten Verfahren ausgewählte Bewerber haben ihre Zusagen zurückgezogen. Antwort zu 3: Derzeit wird die fünfte Stellenausschreibung vorbereitet.“ 6 Spandau von Berlin: „Antwort zu 1: Der Bezirk Spandau hat momentan nur eine Vollzeit-Stelle für den Radverkehr besetzen können. Antwort zu 2 und zu 3: Der Bezirk Spandau hat trotz mehrfacher Stellenausschreibungen kein entsprechendes Fachpersonal finden können. Oft liegt es auch an den schlechteren Rahmenbedingungen (z. B. Entgelt) im Vergleich zur freien Wirtschaft.“ Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sind zwei Vollzeitbeschäftigte für den Radverkehr tätig. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat von den zwei vom Senat bereitgestellten Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen bisher nur eine Stelle, und diese durch eine interne Umbesetzung, besetzen können. Dennoch wird, auf mehrere Dienstkräfte verteilt, mindestens im Umfang von zwei Vollzeit-Ingenieurs-Stellen, Ingenieur-Arbeit für Radverkehrsvorhaben geleistet. Antwort zu 2: Die zweite vom Senat bereitgestellte Ingenieurinnen/Ingenieur-Personalstelle konnte bisher, trotz mehrfacher Versuche von Ausschreibungen, noch nicht besetzt werden. Die Gründe waren entweder Bewerbende, die sich nach Auswahl und Einstellungsangebot für einen anderen Arbeitgeber entschieden haben, oder fehlende geeignete Bewerbende. Antwort zu 3: Zurzeit sind mehrere Radverkehrs-Ingenieurs-Stellen erneut ausgeschrieben. Wenn daraus geeignete Bewerbende ausgewählt werden können, die das Einstellungsangebot dann auch annehmen, können diese Stellen besetzt werden.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „Antwort zu 1 bis zu 3: Der Bezirksamt Treptow-Köpenick hat im Straßen- und Grünflächenamt zwei Stellen für Radverkehr (1 Planerin/Planer, 1 Bauleiterin/Bauleiter) im Fachbereich Tief geschaffen. Jedoch sind diese Stellen wegen der fehlenden bzw. ungeeigneten Bewerberinnen/Bewerber nicht vollständig besetzt. Im Fachbereich Tief sind 50 % der Stellen besetzt (1 Planerin/Planer, kein Bauleiter). Im Stadtentwicklungsamt gibt es keine Stelle, die sich ausschließlich mit dem Radverkehr befasst. Im Stadtentwicklungsamt ist die Planstelle besetzt.“ 4 Zu § 37 Aufgaben und Zuständigkeiten für den Radverkehr Absatz (8) Frage 1: Welche Bezirksämter haben bisher keinen bezirklichen FahrRat eingerichtet? 7 Frage 2: Welche Gründe liegen dafür jeweils vor? Frage 3: Wann ist mit der Einrichtung der fehlenden bezirklichen FahrRäte und deren regelmäßigen Einberufung zu rechnen? Wann beginnen diese mit der geplanten Arbeit? Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirk gibt es seit vielen Jahren einen kontinuierlich arbeitenden Fahr-Rat. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen eingerichteten bezirklichen FahrRat. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Marzahn-Hellersdorf von Berlin: „Antwort zu 1: Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat einen bezirklichen FahrRat. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Mitte von Berlin: „Antwort zu 1: Der Bezirk Mitte von Berlin hat bereits seit dem Jahr 2016 einen bezirklichen FahrRat. Dieser tagt ca. vier Mal im Jahr. Als Teilnehmende sind Fraktionsmitglieder, Verbände, Vereine, Initiativen etc. regelmäßig in den Sitzungen anwesend. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Neukölln von Berlin: „Antwort zu 1 bis zu 3: Neukölln hat seit 2017 einen Fahr-Rat eingerichtet, welcher drei Mal im Jahr tagt. Dieser Fahr-Rat wurde schon vor Inkrafttreten des Mobilitätsgesetzes eingerichtet.“ Pankow von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow hat einen bezirklichen FahrRat eingerichtet. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ 8 Reinickendorf von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin hat am Anfang dieser Legislaturperiode den Mobilitätsrat ins Leben gerufen, der zwei Mal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst) tagt. Der Mobilitätsrat nimmt auch alle Aufgaben eines FahrRats wahr und setzt sich wie ein solcher aus Mitgliedern aus allen relevanten Interessengruppen zusammen. Auch je ein Vertreter der in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vertretenen Parteien ist Mitglied des Mobilitätsrats. Das Gremium berät die Verwaltung und den Verkehrsausschuss der BVV. Im Mobilitätsrat werden die unterschiedlichen Interessen in allen Verkehrsfragen berücksichtigt (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV, Behinderte). Die Arbeit geht also sogar über die eines FahrRats hinaus.“ Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Spandau von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirk Spandau tagt der FahrRat vier Mal im Jahr. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Steglitz-Zehlendorf von Berlin: „Antwort zu 1: Im Bezirk Steglitz- Zehlendorf ist noch kein bezirklicher FahrRat nach Mobilitätsgesetz eingerichtet. Es gibt jedoch einen regelmäßig tagenden Runden Tisch Radverkehr, an dem Vertreter der mit Mobilitätsfragen befassten Verbände sowie der bezirklichen Fachämter und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) teilnehmen.“ Antwort zu 2 und zu 3: Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf plant im ersten Quartal 2019 den bezirklichen FahrRat einzuberufen und die Arbeit aufnehmen zu lassen.“ Tempelhof-Schöneberg von Berlin: „Antwort zu 1: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verfügt über einen bezirklichen FahrRat, der von Frau Bezirksstadträtin Heiß geleitet wird und sich ca. alle zwei Monate trifft. Antwort zu 2 und zu 3: Entfällt.“ Treptow-Köpenick von Berlin: „Antwort zu 1 bis zu 3: Im Bezirksamt Treptow-Köpenick gibt es seit Jahren eine AG Radverkehr, die die im Mobilitätsgesetz beschriebenen Aufgaben wahrnimmt. Die AG Radverkehr tagt regelmäßig zwei Mal jährlich. Derzeit sondieren die Teilnehmenden einen quartalsweisen Tagungsrhythmus, um eine bessere Koordination und Kommunikation der Beteiligten zu erreichen.“ 9 5 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (7) Frage1: Wie sind die Meilensteine zur Einhaltung dieser Vorgaben festgelegt? Frage 2: Sind die Meilensteine bis jetzt eingehalten worden? Frage 3: Wie wird die Zielerreichung aktuell eingeschätzt? Antwort zu 1 bis zu 3: Ja, die Meilensteine wurden bis jetzt eingehalten. Ziel ist es, den Radverkehrsplan bis Juni 2020 zu erarbeiten und diesen spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Nach dem Beschluss des Mobilitätsgesetzes im Juni 2018 wurde der „Fahrplan“ für die Aufstellung des Radverkehrsplans erarbeitet und Beteiligungsformate und Zuständigkeiten abgestimmt. Die Ausschreibung für die Bindung eines Dienstleisters läuft derzeit. Der Beteiligungsprozess soll im ersten Quartal 2019, nach der Erarbeitung der Vorgaben für den Radverkehrsplan, beginnen. Ende 2019 soll das Beteiligungsverfahren abgeschlossen sein, so dass bis Sommer 2020 der Radverkehrsplan erarbeitet und abgestimmt werden kann. 6 Zu § 40 Aufstellung und Fortschreibung Radverkehrsplan Absatz (8) Frage: Wie sieht der neue Zeitplan zur Erstellung der „Vorgaben für den Radverkehrsplan aus“? Wann werden diese erstellt sein? Antwort: Die Dialoggruppe Radverkehr wird sich zur Erarbeitung der Vorgaben im Dezember 2018 zum ersten Mal treffen. In dieser und zwei weiteren Sitzungen werden Details für die Vorgaben erarbeitet und dem Senat im zweiten Quartal 2019 zur Abstimmung vorgelegt. Die Erstellung des Radverkehrsplans baut darauf auf. 7 Zu § 41 Berliner Radverkehrsnetz Absatz (3) Frage 1: Geht die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung noch von einer termintreuen Erstellung des Radverkehrsnetzes bis Juni 2019 aus? - Wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird der Beginn der Arbeiten zum Radverkehrsnetz zum ersten Quartal 2019 gemäß Ausschreibung sichergestellt? - Wenn nein, wie lautet der neue Termin? 10 Antwort zu 1: Nein, die Erstellung/ Weiterentwicklung des Radverkehrsnetzes wird sich aller Voraussicht nach um ein halbes Jahr verschieben, da die Entwicklung des Radverkehrsnetzes und insbesondere die Festlegung der Standards als Teil des zukünftigen Radverkehrsplans zu verstehen ist. Es war und ist weiterhin ein sehr hoher Abstimmungsbedarf notwendig. Die Beauftragung wird voraussichtlich spätestens zum 01. Januar 2019 erfolgen. Um eine entsprechend hohe Qualität des weiterentwickelten Radverkehrsnetzes zu erhalten, wird weiterhin von einem Jahr Bearbeitungszeit ausgegangen. Berlin, den 28.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz