Drucksache 18 / 17 060 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2018) zum Thema: Zukunft des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) und Antwort vom 27. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) und Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17060 vom 14. November 2018 über Zukunft des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage werden keine Informationen weitergegeben werden, die nicht bereits von den Verhandlungspartnern in beiderseitigem Einverständnis veröffentlicht wurden. Der ausverhandelte Vereinbarungsentwurf wird nach Zustimmung des Senats dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. 1. Wie ist der bisherige Verfahrensstand bei den Verhandlungen zur Neustrukturierung von BIG/Charité/MDC? Zu 1.: Die Senatskanzlei verhandelt seit Anfang Oktober 2018 mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Weiterentwicklung des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung (BIG). Die Verhandlungen dauern an. 2. Wie wird das BIG in die Charité integriert bzw. wie wird das BIG in rechtlicher Sicht zur Charité und dem MDC stehen? Zu 2.: Angestrebt wird von den Vertragspartnern eine Integration des BIG in die Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité). Im Übrigen wird auf die Eingangsbemerkung Bezug genommen . - - 2 3. Inwieweit wird der Bund damit die Charité bzw. deren Universität (mit-)finanzieren? 4. Wie wird die Abgrenzung gewährleistet, dass Bundesmittel nicht für den Klinikbetrieb der Charité verwendet werden? Zu 3. und 4.: Einhergehend mit der wissenschaftlichen Integration des BIG in die Charité sollen seine wirtschaftliche Eigenständigkeit und die Transparenz der Bundesförderung hergestellt werden. Im Übrigen wird auf die Eingangsbemerkung Bezug genommen. 5. Ist für die rechtliche Umgestaltung des Konstrukts BIG/Charité/MDC die Zustimmung anderer Bundesländer erforderlich und ggf. warum? Zu 5.: Diese Frage ist nach Abschluss der Verhandlungen anhand der von Art. 91 b Abs. 1 Grundgesetz aufgestellten Kriterien zu beantworten. 6. Bekommt der Bund einen Sitz im Aufsichtsrat der Charité? Zu 6.: Es wird auf die Eingangsbemerkung Bezug genommen. 7. Wie lange werden die Verhandlungen voraussichtlich noch dauern? Zu 7.: Die Senatskanzlei und das BMBF werden die Verhandlungen zügig voranbringen. Berlin, den 27. November 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -