Drucksache 18 / 17 063 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) vom 13. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2018) zum Thema: Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (IX) und Antwort vom 26. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Kurt Wansner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 17063 vom 13.11.2018 über Causa Knabe – War der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für den Kultursenator ein Dorn im Auge? (IX) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Dr. Lederer hat am 27.09.2018 im Abgeordnetenhaus zur Sondersitzung des Stiftungsrates am 27.09.2018, auf der der Direktor vorläufig beurlaubt und seine ordentliche Kündigung beschlossen wurde, ausgeführt, man habe Dr. Knabe die Möglichkeit eingeräumt, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ist dem Direktor mitgeteilt worden, dass gegen ihn arbeitsrechtliche Schritte wie die später beschlossene vorläufige Beurlaubung und ordentliche Kündigung erwogen werden? Falls ja: Wann und von wem? 2. Wann, durch wen und in welcher Form ist der Direktor mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfe konfrontiert worden? Wurde er – wie offenbar der Vizedirektor – vor der Kündigung schriftlich zu einer entsprechenden Anhörung eingeladen und ihm, wie arbeitsrechtlich üblich, im Beisein einer Person seines Vertrauens die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben? Wurden ihm die Vorwürfe – wie offenbar der Vizedirektor – vor der Kündigung schriftlich übermittelt? 3. Ist dem Direktor Gelegenheit gegeben worden, zu den Vorwürfen und den beabsichtigten arbeitsrechtlichen Schritten gegen ihn Stellung zu nehmen und wenn ja, wann, durch wen und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. – 3.: Die Fragen tangieren laufende Rechtsstreitigkeiten und können daher nicht beantwortet werden. Berlin, den 26.11.2018 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa