Drucksache 18 / 17 067 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 05. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: Förderung des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. – (Teil II) und Antwort vom 30. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17067 vom 05. November 2018 über Förderung des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. – (Teil II) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. und seine Projekte wurden im Jahre 2011 vom Senat und dem Bezirk mit 460.303,20 EUR gefördert. Im Jahre 2018 wird sich die Förderung auf 831.042,21 EUR belaufen. Das ist ein Anstieg auf 180,5% der Förderung von 2011. Wenn man für das Wirtschaftswachstum der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls das Jahr 2011 als Bezugspunkt ansetzt und mit 100% beginnt, so ergibt sich bis 2018 lediglich ein Anstieg auf 111,62%. Im Bezugszeitraum ist also die deutsche Wirtschaft um 11,62% gewachsen und das Budget des Stadtteilzentrums Steglitz um 80,5%. Das entspricht einem durchschnittlichen Wachstum von 9% pro Jahr. Das heißt, in 8-9 Jahren werden sich, die gleichen Wachstumsraten vorausgesetzt, die Kosten des Stadtteilzentrums Steglitz erneut verdoppelt haben. 1. Wie lange können das Land Berlin und die Bezirke nach Einschätzung des Senats noch die steigenden Kosten, dieses Stadtteilzentrums und ähnlicher Einrichtungen tragen? Zu 1.: Zukünftige Kostenentwicklungen für gesamtstädtische Stadtteilzentren werden vom Senat im Rahmen des laufenden Verfahrens für die Anmeldung zum Doppelhaushalt 2020/2021 benannt. Das Parlament befasst sich mit den eingebrachten Haushaltsplänen im Laufe des Jahres 2019. 2. Welche Überlegungen gibt es beim Senat und beim Bezirk, das rasante Wachstum der Ausgaben für das Stadtteilzentrum zu stoppen? Zu 2.: Die Finanzierung des Stadtteilzentrums Steglitz e. V. erfolgt aufgrund aktueller Bedarfslagen unter Beachtung der Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers und geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben. 2 3. Beim Stadtteilzentrum Steglitz e.V. gab es im Jahre 2011 noch nicht die Projekte „Masterplan“ (Kapitel/Titel 4040/68617); „Unterstützung JFE A. Dürer“ (Kapitel/Titel 4011/67101); „Frühe Hilfen“ (Kapitel/Titel 4040/67161 1040/67193) „Elternlotsen“ (Kapitel/Titel 1040/67193); „Schulsozialarbeit“ (Kapitel/Titel 4000/67206 4010/67139) „SRL“ (Kapitel/Titel 4011/67101 4000/67132); „Berlinweiter Konfliktlotsenpool Flüchtlingsunterkünfte“ (Kapitel/Titel 1150/68406), Netzwerk "Berlin hilft" (Kapitel/Titel 1150/68406); Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingsarbeit (Kapitel/Titel 1150/68495). Diese Projekte sind alle zwischen 2012 und 2017 entstanden. Während das Wachstum der Kosten innerhalb bestehender Projekte durchaus moderat ist, sind die neu generierten Projekte ein auffallender Kostentreiber. Welche neuen Projekte hat das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. über die oben genannten hinaus in der Vorbereitung, die in den nächsten Jahren noch kostenwirksam auf die Berliner Steuerzahler zukommen werden? Zu 3.: Derzeit ist das Projekt „Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingsarbeit“ aus dem Instrument 12 des Europäischen Sozialfonds (ESF) – Bürgerschaftliches Engagement mit rd. 43.000 € in der Umsetzungsphase. Ziel des Projekts ist die Integration arbeitsmarktferner Menschen auf sozialversicherungspflichtiger Basis in den Bereich der Arbeit mit Geflüchteten. Über die künftigen Projektplanungen des Stadtteilzentrums Steglitz e. V. liegen noch keine Erkenntnisse vor. 4. Wie gedenkt der Senat, das kostentreibende Generieren immer neuer Projekte dieses Stadtteilzentrums zu unterbinden? Zu 4.: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Wie ist die Meinung des Senats in Anbetracht des Kostenwachstums des Stadtteilzentrum Steglitz e.V. und der kostenlosen Überlassung von 3.000 qm Gebäudefläche an dasselbe zu der Tatsache, dass „einmal im Jahr (in der Regel im November) alle Projektleiter(innen), Arbeitsbereichsleiter, Mitglieder des ehrenamtlichen Vorstandes und der Geschäftsführer des SzS zu einem Klausurwochenende außerhalb Berlins in einem „netten Hotel“ zusammenkommen? (Quelle: https://mampel.wordpress.com/2013/11/20/klausurtagung-2013/) (Stand 04.11.2018). Zum Beispiel trafen sich 2014 die Projekt- und Bereichsleitungen des Stadtteilzentrum Steglitz e.V. „vom 20.-22. November zur Jahresklausurtagung im wunderbaren (und sehr aussergewöhnlichen) Pentahotel Potsdam/Teltow. Wie jedes Jahr stand das Thema „Jahreszielplanung“ auf der Agenda.“ (Quelle: https://mampel.wordpress.com/2014/11/23/zielplan-canvas-kreativ-ziele-erarbeiten-wirklichkeitgestalten /#more-1913) (Stand 04.11.2018.) Zu 5.: Fachliche Qualifizierung, gute Organisation und Planung sind wichtige Bausteine bedarfsgerechter sozialer Arbeit. Die Ausgaben für jährliche Klausurtagungen zur Jahresplanung in den Einrichtungen des Vereins sind daher notwendige und gut investierte Mittel im Sinne der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. 6. In welchen, netten, wunderbaren und sehr außergewöhnlichen Hotels führte das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. seine Klausurtagungen 2012, 2013, 2015, 2017 und 2018 durch? 7. Wie hoch waren die Kosten für die Klausurtagungen des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. von 2012- 2018? Zu 6. und 7.: Es wird auf die nachfolgende Auflistung verwiesen: 2012: Schloss Diedersdorf, 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Übernachtungskosten und Tagungspauschale 3.375 € (pro Person 225 € für 2,5 Tage) 3 2013: Seebad-Casino Rangsdorf, 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Übernachtungskosten und Tagungspauschale 5.157 € (pro Person rd. 258 € für 2 Tage) 2014: Pentahotel Teltow, 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Übernachtungskosten und Tagungspauschale 4.124 € (pro Person rd. 211 € für 2 Tage) 2015-2018: Die Planungstage wurden auf einen Tag reduziert und in Berlin durchgeführt. Es entstanden hierfür keine Kosten. 8. Wie steht der Senat zur Aussage von Mitarbeitern des Stadtteilzentrums Stegliz e.V. es gäbe dort „Vetternwirtschaft“, „familären Klüngel“ und „man feiere gern“? (Quelle: www.kununu.com) 9. Was tut der Senat aktiv, um sicherzustellen, dass keine Steuergelder für „Vetternwirtschaft“, „familären Klüngel“ und „Feiern“ verwendet werden? Zu 8. und 9.: Der Senat kommentiert keine Einträge auf einer gewerbemäßigen Internetplattform. Aus der fachlichen Zusammenarbeit heraus liegen dem Senat keine Hinweise zu kolportierten Aussagen bezüglich des Stadtteilzentrum Steglitz e. V. vor. 10. Seit wann werden dem Stadtteilzentrum Steglitz e.V. die drei bezirkliche Immobilien (Gutshaus Lichterfelde, Kinder-Jugend- und Nachbarschaftszentrum Lichterfelde-Süd und Kinder- und Jugendhaus Immenweg) mit einer geschätzten Nutzfläche von 3.000qm kostenlos überlassen? Bitte einzeln aufführen. Zu 10.: Das Kinder-Jugend- und Nachbarschaftszentrum Lichterfelde-Süd KiJuNa, Scheelestraße 145, 12209 Berlin sowie das Kinder- und Jugendhaus Immenweg 10, 12169 Berlin, werden dem Träger seit dem Jahr 2003 entgeltfrei überlassen. Das Gutshaus Lichterfelde wird seit dem 15.11.1999 entgeltfrei zur Verfügung gestellt. Die Entgeltfreiheit richtet sich nach § 47 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) i. V. m. der Ausführungsvorschrift (AV) zur entgeltfreien Überlassung von Räumen nach § 47 Abs. 3 AG KJHG vom 26.05.2003. 11. Welche Nutzflächen haben die drei dem Stadtteilzentrum Steglitz überlassenen bezirklichen Immobilien im Einzelnen? Zu 11.: Das KiJuNa in der Scheelestraße 145 verfügt über 322,15 m² Nutzfläche für eine Halbtagskita, 1325,88 m² für Jugendarbeit sowie 6382 m² Außenfläche. Die Nutzfläche der Immobilie im Immenweg beträgt 816,05 qm. Beim Gutshaus Lichterfelde beträgt die Nutzfläche 838 qm. 12. Wie ist der bauliche Zustand der Immobilien in Bezug auf die Renovierungsbedürftigkeit? Zu 12.: Kinder-Jugend- und Nachbarschaftszentrum Lichterfelde-Süd: Für die Instandhaltung ist das Stadteilzentrum verantwortlich. Kinder- und Jugendhaus Immenweg: Für die Instandhaltung sowie der Schönheitsreparaturen ist der Vermieter, die Berliner Immobilienmanagement, zuständig. Gutshaus Lichterfelde: Hinsichtlich der baulichen Unterhaltung und der Renovierungsbedürftigkeit ist das Stadtteilzentrum verpflichtet, die Instandhaltung und Instandsetzung - den Verpflichtungen eines Eigentümers angelehnt - auf eigene Kosten durchzuführen. Über die Unterhaltungsmaßnahmen wird der Bezirk in regelmäßigen Abständen unterrichtet. 4 Renovierungsarbeiten werden je nach Bedarf durch die Nutzerin/den Nutzer bzw. die Vermieterin/den Vermieter durchgeführt. Über die Unterhaltungsmaßnahmen wird der Bezirk in regelmäßigen Abständen unterrichtet. Der bauliche Zustand der Immobilien ist in Folge guter Pflege und ordnungsgemäßer Instandhaltung in gutem Zustand. 13. Wer trägt die Nebenkosten und ggf. Renovierungskosten für die dem Stadtteilzentrum Steglitz kostenlos überlassenen Immobilien? Zu 13.: Für die entgeltfrei überlassenen Immobilien trägt das Stadtteilzentrum Steglitz e. V. die Neben-, Betriebs- sowie ggf. Renovierungskosten. 14. Welche Maßnahmen sind an welchen Gebäuden 2016 für die 600.000 € durchgeführt worden, die unter Kapitel/Titel 1140/89370 für „Bauliche Maßnahmen Kitaausbauprogramm“ gewährt worden waren? Zu 14.: Die erfragten Fördermittel sind in Kapitel 1040 Titel 89370 veranschlagt. Im Rahmen des Landesprogramms „Auf die Plätze, Kitas, los!“ erhielt der Träger „Stadtteilzentrum Steglitz e. V., Holsteinische Str. 39-40, 12161 Berlin“, mit Bescheid vom 11.11.2016 und dem Änderungsbescheid vom 29.06.2018 eine Projektförderung für die Kita Alt Marienfelde am Standort Alt-Marienfelde 54, 12277 Berlin in Höhe von insgesamt 752.733,83 EUR. Dadurch werden 40 neue Ü3 Plätze geschaffen. Die bauliche Maßnahme wird anteilig gefördert. Es handelt sich um einen Umbau des Bestandsgebäudes sowie einen Erweiterungsbau des Gartenhauses. Zudem um einen Erweiterungsbau des Bestandsgebäudes mit einer Aufstockung der ersten Etage und des Dachgeschosses. Zur Verbindung des Bestandsgebäudes mit dem Gartenhaus wird ein neuer Gebäudeteil entstehen. 15. In welchem Umfang sind dem Senat Förderungen des Stadtteilzentrums Steglitz e.V. aus dem Bundeshaushalt oder dem EU-Haushalt bekannt? Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 3. 16. Wie teilen sich die 831.042,21 EUR aus dem Budget für 2018 auf Personal-, Sach- und sonstige Kosten auf? Zu 16.: Da es sich bei den Förderungen des Senats um Fehlbedarfsfinanzierungen handelt, muss man hier die Gesamtkosten des Projektes berücksichtigen. Für die Projekte des Senats (Förderung des Stadtteilzentrum Steglitz e. V. und Berlin hilft) ergibt sich folgende Aufteilung: Erläuterung Summe Personalkosten 165.400,00 € Sach- und sonstige Kosten 52.033,94 € abzüglich Eigenmittel Träger 57.433,94 € Zuwendungssumme 160.000,00 € Für die parallelen Förderungen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf kann aufgrund des Umfangs der Fragstellung innerhalb der vorgegebenen Frist keine dezidierte Prüfung und Antwort erfolgen. 5 17. Welches sind sie Personalkosten in Euro für die 3,16 vom Senat bezahlten Vollzeitäquivalent-Stellen? Zu 17.: Mit Verweis auf die Beantwortung zu Frage 16 ergibt sich ein rechnerischer Förderanteil in Höhe von 113.983,03 € für Personalkosten (rd. 2,46 Vollzeitäquivalent- Stellen). 18. Welches sind die Personalkosten in Euro für die 10,2 vom Bezirk bezahlten Stellen? Zu 18.: Für die parallelen Förderungen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf kann aufgrund des Umfangs der Fragstellung innerhalb der vorgegebenen Frist keine dezidierte Prüfung und Antwort erfolgen. Berlin, den 30. November 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales