Drucksache 18 / 17 069 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 15. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: Licht aus in Moabit und Antwort vom 30. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 069 vom 15.11.2018 über Licht aus in Moabit Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum sind in folgenden Straßen in Moabit Straßenleuchten seit Monaten defekt bzw. abgeschraubt: Bochumer Straße, Bundesratsufer, Stephankiez und -platz, Lüneburger Straße, Wilhelmshavener Straße, Bredow Straße, Wiclefstraße? Frage 2: Welche weiteren Straßen in Moabit und im Brüsseler Kiez sind betroffen? Antwort zu 1 und 2: Bei der Beleuchtung in diesen Straßen handelt es sich um Gasbeleuchtungsanlagen. Die zunehmende Störanfälligkeit von gasbetriebenen Beleuchtungsanlagen ist leider eine berlinweite Problematik. Festgestellte Undichtigkeiten an gasführenden Masten veranlassen den Betreiber der Öffentlichen Straßenbeleuchtung - die Stromnetz Berlin GmbH - dazu, diese Beleuchtungsanlage umgehend außer Betrieb zu nehmen. Die Problematik verschärft sich durch den Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweist bzw. funktionsfähige Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind. Frage 3: Was sind jeweils die Gründe dafür und wann soll dieser Zustand beendet werden? 2 Antwort zu 3: Zu den Gründen siehe Antwort zu 1. Darüber hinaus ist an diversen Standorten nicht nur die Leuchte, sondern auch der Mast zu erneuern. Die Gasleuchten in den Ortsteilen Moabit und Wedding werden ab Frühjahr 2019 auf elektrische Beleuchtung umgerüstet, alle erforderlichen Aufträge sind erteilt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist eine dauerhaft funktionsfähige Beleuchtung gewährleistet. Frage 4: Bürger*innen beschweren sich regelmäßig über defekte Straßenleuchten beim Bezirksamt Mitte. Dieses verweist dann immer an den Senat und an Vattenfall. Da dies in den anderen Bezirken ähnlich sein wird frage ich weiter: a) Welche konkreten Schritte plant der Senat, um die Anwohnerschaft über defekte und im Austausch befindliche Straßenlaternen zu informieren (Grund, Dauer der Maßnahme, etc.), z.B. über Aushänge bzw. ein Online-Portal? b) Inwiefern kann Vattenfall verpflichtet werden und welche Maßnahmen sind hier geplant, um die Anwohnerschaft über defekte und im Austausch befindliche Straßenlaternen besser zu informieren? c) Wie erfährt die zuständige Stelle von defekten Straßenleuchten (Bürgermeldung, regelmäßige Rundgänge, Vattenfall, Bezirksamt) und welche Möglichkeiten gibt es, dass Straßenleuchten, die defekt sind, dies selbst den zuständigen Stellen melden (smarte Leuchten)? Antwort zu 4: a) Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird über Bauvorhaben zur Umrüstung der Gasleuchten informiert. Darüber hinaus werden die Anwohner 14 Tage vor Baubeginn über eine Postwurfsendung durch das Land Berlin informiert. b) Der Betreiber Stromnetz Berlin GmbH ist vertraglich verpflichtet, alle Störmeldungen im Lichtpunktverwaltungssystem zu erfassen. Bis zur Beseitigung der Störung ist dieses auf dem Portal stoerung24.de auch für die Bürger zu sehen. c) Im Betreibervertrag ist ein wöchentlicher Abfahrdienst bei Gasleuchten geregelt. Darüber hinaus gibt es eine kostenlose Hotline und die Bürger haben die Möglichkeit, Störungen per eMail, über ein Portal oder eine App zu melden. Bei Gasleuchten ist eine selbstständige Rückmeldung (smarte Leuchte) nicht möglich. Der Senat wirkt im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses kurzfristig und kontinuierlich auf den Vertragspartner Stromnetz Berlin GmbH ein, damit die Betreiberpflichten gewährleistet werden. Berlin, den 30.11.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz