Drucksache 18 / 17 070 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: Faktencheck Stellungnahme Volksinitiative »Unsere Schulen« - Teil 1 und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17070 vom 14. November 2018 über Faktencheck Stellungnahme Volksinitiative >> Unsere Schulen << – Teil 1 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Der Senat schreibt in seiner „Modellkonzeption zu Neubau und Sanierung durch HOWOGE“1: „Im Zeitraum 2017 bis 2026 sollen für den investiven und unterhaltenden Schulbau insgesamt rd. 5,5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt werden. Die Errichtung neuer Schulen sowie die Abarbeitung von Großschadensfällen (im Folgenden alle lt. Sanierungsscan 2016 mehr als 10 Mio. EUR betragenden Maßnahmen) wurden im Senatsbeschluss S-469/2017 auf dem Wege der Amtshilfe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Aufgabe zugewiesen. Die zu 100 % landeseigene HOWOGE […] soll in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Teil der Neubauten von Schulen sowie der Sanierung von Großschadensfällen übernehmen. Damit sollen zusätzliche Planungs- und Baukapazitäten für den Schulbau aktiviert werden, um die zeitnah erforderliche Bereitstellung bzw. Sicherung von Schulplätzen in Hinblick auf die wachsende Stadt gewährleisten zu können. Die zu übernehmenden Bauvorhaben sind bisher im Kapitel 2712 sowie in den Kapiteln 3701 bis 3705 veranschlagt. Weitere, aus schulfachlicher Sicht dringend notwendige Maßnahmen sind noch nicht im Einzelnen veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung für das Investitionsprogramm 2018-2022 sollen diese Maßnahmen nunmehr vollständig in den Sammeltiteln 70700 und 70800 des Kapitels 2710 veranschlagt werden. Insgesamt handelt es sich dabei um ein Volumen von rund 1,2 Mrd. EUR bis 1,5 Mrd. EUR als Teil des Schulbauplafonds. Hierfür ist grundsätzlich eine Finanzierung durch Kreditaufnahmen durch die HOWOGE vorgesehen . Für diesen Fall sind die entsprechenden Ansätze in der Investitionsplanung 2018-2022 mit einem Wegfallvermerk zu versehen bzw. werden sie in der Fortschreibung der Investitionsplanung nicht mehr berücksichtigt, aber informatorisch mitgeführt. [H.d.V.]“2 1 RN 1479, https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-1479-v.pdf 2 Ebenda, S.1. 2 In der Stellungnahme der Volksinitiative »Unsere Schulen« vom 7. November 2018 heißt es3: „Die rot-rot-grüne Koalition würde sich fraglos über Mittel in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro freuen, die ursprünglich für den Schulbau in den Haushalt eingestellt, nun aber kurz vor der Wahl 2021 wieder frei werden und so für klientelbezogene Wohltaten vor der Wahl („Wahlgeschenke“) verwendet werden können. Das erhöht für alle drei Parteien die Chancen auf eine Wiederwahl bzw. auf konstante oder wachsende Stimmanteile.“ 1.Wie viel Geld ist für Schulsanierungen und -investitionen bislang veranschlagt? a) im Doppelhaushalt 18_19? b) im SIWANA? c) im Investitionsprogramm 2018-2022? Zu 1.: Mittelabflussplan in T EUR [Anteil HOWOGE in %] Gesamtsumme 2018 2019 2020 2021 2022 Haushalt 2018/2019 530.533 245.235 285.298 - - - davon HOWOGE 0 [0%] 0 [0%] 0 [0%] - - - SIWANA* 382.803 76.229 - - - - davon HOWOGE 0 [0%] 0 [0%] - - - - Investitionsprogramm 9.616.677 104.558 116.606 186.099 229.534 444.226 davon HOWOGE 1.719.500 [17,9%] 0 [0%] 0 [0%] 60.402 [32,5%] 94.283 [41,1%] 172.584 [38,9%] * Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds Anmerkungen: - bei Gesamtsumme SIWANA ist der Schulbauplafonds 2015 - 2018 angegeben , nicht die Restsumme. - die Gesamtsumme Investitionsprogramm beinhaltet sowohl laufende Projekte mit Mittelabflüssen vor 2018 als auch Maßnahmen, die ggf. nach 2026 umgesetzt werden. 2. Wie viel Geld wird demnach in den einzelnen Jahresscheiben veranschlagt? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3 Stellungnahme der Volksinitiative »Unsere Schulen« vom 7. November 2018, S.23. 3 3. Wieviel davon entfällt auf die HOWOGE-Fälle? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Wie viel Geld für „[w]eitere, aus schulfachlicher Sicht dringend notwendige Maßnahmen sind noch nicht im Einzelnen veranschlagt]“? Mit welchen Kosten ist für weitere Maßnahmen zu rechnen? (Bitte zu 1.-4. tabellarische Auflistung und Angaben absolut und relativ!) Zu 4.: Wie im Folgesatz des Zitats dargelegt sind weitere, aus schulfachlicher Sicht dringend notwendige Maßnahmen in der Investitionsplanung 2018 - 2022 veranschlagt worden. Im entsprechenden Aufstellungsrundschreiben vom 12. März 2018 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke und Hauptverwaltungen aufgefordert, „dass mit der Anmeldung zum Investitionsprogramm 2018 – 2022 alle Schulbaumaßnahmen erfasst werden – zumindest mit einem vorgenannten Merkansatz für 2022 – bei denen bis einschließlich 2026 ein Baubeginn avisiert ist. Dies ist erforderlich, um während des Zeitraums der Berliner Schulbauoffensive – 2017 bis 2026 – fundiert planen zu können.“ Dadurch soll einem möglichen Verzug bei der Umsetzung unbedingt erforderlicher Baumaßnahmen entgegengewirkt werden. Die Investitionsprogramme werden in den kommenden Jahren – unabhängig vom Doppelhaushaltsverfahren – jährlich fortgeschrieben und an die jeweils aktuellen Erkenntnisstände angepasst. Hierbei kann es sowohl zu einem Vorziehen von Maßnahmen als auch zu einem zeitlichen Zurücksetzen kommen. Dies hängt unter anderem vom jeweiligen Planungsfortschritt, aktualisierten Bedarfspriorisierungen, verfügbaren Baukapazitäten und auch finanziellen Parametern ab. Siehe sonst Antwort zu Frage 1. 5. Ist die Interpretation der Volksinitiative »Unsere Schulen« richtig, dass die bisher in der Investitionsplanung 2018-2022 veranschlagten Mittel, für die von der HOWOGE zu übernehmenden Bauvorhaben bei Übernahme durch die HOWOGE dort wegfallen und die angesetzten Mittel somit für andere Vorhaben frei würden? Zu 5.: Nein. Die Aufnahme von Maßnahmen, welche die HOWOGE übernehmen soll, war aufgrund der Grundsätze von Haushaltsklarheit und –wahrheit notwendig, solange kein Beschluss zur Einbindung der HOWOGE in die Berliner Schulbauoffensive erfolgt ist. Es wird außerdem auf die Finanzplanung des Landes Berlin, Seite 48 verwiesen: „Der Anstieg der Investitionen gegenüber der vorherigen Planung ist, abgesehen von kleineren technischen Anpassungen bei einzelnen Bauvorhaben, auf die Schulbauoffensive zurückzuführen. Die Investitionsplanung listet dabei maßnahmenscharf sämtliche Schulbaumaßnahmen auf; da beabsichtigt ist, einen Teil der Maßnahmen über Kreditaufnahmen der HOWOGE zu finanzieren, weichen die in der Finanzplanung angesetzten Investitionsbeträge von den sich aus der Investitionsplanung ergeben- 4 den Beträgen ab. Ein weiterer Grund für diese Abweichungen ergibt sich aus der angestrebten vollständigen Erfassung aller Schulbaumaßnahmen, die im Zeitraum der Berliner Schulbauoffensive (2017 bis 2026) begonnen werden sollen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Vielzahl von Schulbaumaßnahmen bereits mit ersten Jahresscheiben für vorlaufende Planungskosten erfasst, um gemäß Nr. 2.2.1 AV § 24 LHO die Aufstellung von Planungsunterlagen in Angriff nehmen zu können. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass sich bei einem Teil dieser Maßnahmen Verzögerungen beim Mittelabfluss ergeben werden, sodass ein insgesamt niedrigerer Ansatz in der Finanzplanung gegenüber dem Investitionsprogramm auch insoweit vertreten werden kann.“ 6. Wenn ja, hat der Senat dies so geplant, damit a) die Koalitionsparteien GRÜNE, LINKE und SPD diese Gelder pünktlich vor den AGH-Wahlen 2021 für „Wahlgeschenke“ verwenden können? b) bei dem erwartbaren Ausbruch der Staatsschulden-, Banken- und Eurokrise innerhalb der Eurozone und EU und entsprechendem Einbruch der „konjunkturellen Überflusszeiten“ spätestens ab 2020 mit Einsetzen der Schuldenbremse ein bestimmter „haushälterischer Puffer“ vorhanden ist, den man mangels ausreichender Ausstattung des Nachhaltigkeitsfonds „anzapfen “ kann? Zu 6.: Entfällt. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie