Drucksache 18 / 17 072 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: Faktencheck Stellungnahme Volksinitiative »Unsere Schulen « - Teil 2: Veranschlagung von unrealistischen Investionsvorhaben, „perpetuum mobile“ für den Wahlkampf und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17072 vom 14. November 2018 über Faktencheck Stellungnahme Volksinitiative »Unsere Schulen « - Teil 2: Veranschlagung von unrealistischen Investitionsvorhaben, „perpetuum mobile“ für den Wahlkampf ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In der Stellungnahme der Volksinitiative »Unsere Schulen« vom 7. November 2018 heißt es1: „Es liegt ebenfalls im […] politischen (auf eine Wiederwahl abzielenden) Interesse des Finanzsenators, hohe Bausummen in den Haushalt eingestellt zu bekommen, die mangels Bau- und Planungskapazitäten nicht verbaut werden können. Die zwangsläufig entstehenden Rückflüsse generierenden dann Überschüsse […] – er darf sich auf diesem Wege als erfolgreicher „Konsolidierer“ präsentieren.“2 „Die rot-rot-grüne Koalition würde sich fraglos über Mittel in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro freuen, die ursprünglich für den Schulbau in den Haushalt eingestellt, nun aber kurz vor der Wahl 2021 wieder frei werden und so für klientelbezogene Wohltaten vor der Wahl („Wahlgeschenke“) verwendet werden können. Das erhöht für alle drei Parteien die Chancen auf eine Wiederwahl bzw. auf konstante oder wachsende Stimmanteile.“3 1 Stellungnahme der Volksinitiative »Unsere Schulen« vom 7. November 2018, S.23. 2 Ebenda, S.23. 3 Ebenda, S.23. 2 1. Welche Investitionsausgaben wurden in den letzten zehn Jahren jeweils im Haushaltsplan jährlich angesetzt? Zu 1.: in Mio. € Ansatz Ist Differenz Ausschöpfung in % 2008 1.443,3 1.443,8 0,5 100,0 2009 1.888,5 1.543,4 -345,1 81,7 2010 1.879,0 1.772,5 -106,5 94,3 2011 1.555,0 1.533,7 -21,3 98,6 2012 2.023,1 1.377,4 -645,7 68,1 2013 1.568,0 1.265,3 -302,7 80,7 2014 1.533,9 1.380,3 -153,6 90,0 2015 1.489,1 1.681,1 192,0 112,9 2016 1.764,9 1.706,1 -58,8 96,7 2017 1.890,1 1.599,4 -290,7 84,6 2. Wie viel davon wurde tatsächlich verausgabt? (Bitte tabellarische Darstellung absolut und relativ!) Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viel Geld wurde in diesem Zeitraum jährlich vom kalkulatorischen Überschuss in den SIWANA überführt? (Bitte Darstellung differenziert nach Investitionsfond („Sondervermögen Infrastruktur wachsende Stadt“) und Nachhaltigkeitsfond!) Zu 3.: Zuweisung des Landes Berlin für Investitionen: In Landeszuführung enthalten: 2015 (SIWANA I) 496.000.000,00 € 2016 (SIWANA II) 195.319.070,73 € 2017 (SIWANA III) 1.159.402.057,42 € 290.000.000 € (Allgemeiner Nachhaltigkeitsfonds) 2018 (SIWANA IV) 1.168.000.000,00 € 113.000.000,00 € (Ansparfonds S-Bahn-Beschaffung) 4. Wie viel Geld wurde in diesem Zeitraum jährlich vom SIWANA verausgabt? Wie hoch fiel der Jahresendbestand des SIWANAS entsprechend jährlich aus? Zu 4.: Ist (Stand: 31.12 des jeweiligen Jahres) Jahresendbestand SIWANA Volumen des jeweiligen Jahres 2015 47.986.314,29 € 643.332.756,44 € 2016 107.410.775,08 € 1.695.326.744,86 € 2017 237.818.888,90 € 2.652.015.683,91 € 3 5. Wie viel Geld wurde in diesem Zeitraum jährlich vom SIWANA als Inneres Darlehen an den Kernhaushalt geliehen? Zu 5.: Dem SIWA/SIWANA werden Mittel zugeführt, die jedoch erst bei Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme benötigt werden. Bis dahin stehen diese in Form eines Inneren Darlehens zur Verfügung. Da die Verrechnungen des SIWANA mit dem Inneren Darlehen monatlich erfolgen und es auch unterjährige SIWANA-Zuführungen gibt, wird bei der Beantwortung der Frage der Jahresendbestand angegeben: 2015 (Rote Nr. 2650 C) 643.332.756,44 € 2016 (Rote Nr. 0256 C) 1.695.326.744,86 € 2017 (Rote Nr. 0256 G) 2.652.015.683,91 € 6. Wie viel Geld wurde in diesem Zeitraum jährlich von den Kreditmarkt-Schulden getilgt? Zu 6.: Netto-Tilgung bzw. Netto- Zuwachs von Kreditmarktschulden nach Haushalts-Abschluss 2008 -656,9 2009 2.773,1 2010 1.550,1 2011 1.269,5 2012 -195,5 2013 -451,8 2014 -340,7 2015 -1.187,8 2016 -188,9 2017 -1.956,4 7. Um wie viel weniger hätte in diesem Zeitraum jährlich weniger getilgt werden können, wenn die Inneren Darlehen nicht zur Verfügung gestanden hätten? Zu 7.: Unter Nr. 5 ist der kumulierte Geldbestand des SIWANA nach Zuführung der Mittel im Rahmen des Haushaltsabschlusses dargestellt. Die Inanspruchnahme der neu zugeführten SIWANA-Mittel als Inneres Darlehen bei Kapitel 2902 erfolgt erstmals im Rahmen der Haushaltwirtschaft des Folgejahres. Inanspruchnahme von SIWANA-Mitteln als Innere Darlehen Tilgungspotenzial bei Kreditmarktschulden ohne SIWANA-Mittel 2015 448,0 -739,8 2016 87,9 -101,0 2017 948,1 -1.008,3 4 8. Welche Laufzeit haben „Innere Darlehen“? Handelt es sich bei ihnen um Übernacht-Kredite bzw. ein Art Tagesgeld? Mit welchen „äußeren“ Geldmarktinstrumenten sind „Innere Darlehen“ vergleichbar? Zu 8.: Innere Darlehen stehen dauerhaft bis zu künftigen individuellen Abrufzeitpunkten der Investitionsmaßnahmen zur Verfügung und haben daher keine vorher bestimmbaren Laufzeiten. Mit den üblichen Geldmarktinstrumenten sind sie nicht vergleichbar, können jedoch als unverzinsliche rollierende Tagesgelder charakterisiert werden. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie