Drucksache 18 / 17 073 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: Güte des Schulgebäudescans – Teil 1 und Antwort vom 29. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 073 vom 14. November 2018 über Güte des Schulgebäudescans - Teil 1 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: In Drs. 18/155961 heißt es: „7. Bewertet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Schulgebäudescan methodisch als Erfolg? Empfiehlt sie dieses Vorgehen anderen Senatsverwaltungen für andere Investitionsbereiche? „8. Ist die Bewertung des Schulgebäudescans durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einhellig Meinung innerhalb des Senats oder gibt es auch andere Ansichten? Wenn ja welche, von wem? Zu 7. bis 8.: Angesichts der Größenordnung des Gesamtvorhabens und der hohen Anzahl an Einzelimmobilen diente der Gebäudescan der Ermittlung des Kostenrahmens gemäß DIN 276, im Sinne einer ersten Grobkostenschätzung. In Abstimmung mit den Bezirken erfolgte die Einordnung der Schulen in die jeweiligen Schadensklassen, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Eine Vergleichbarkeit mit anderen Sanierungsvorhaben ist aufgrund der Komplexität und Größenordnung nicht gegeben. Im weiteren Fortgang werden die jeweiligen Planungsvorgänge präzisiert und die genauen Kosten ermittelt. [H.d.V.]“ Demnach wurden die Fragen nur bedingt beantwortet. 1 Anfrage Dr. Brinker (AfD): Kosten des Gebäudescans der Schulen; http://pardok.parlamentberlin .de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15596.pdf#search=%22%22Dr.%20Kristin%20Brinker%22%22 2 1. Bewertet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Schulgebäudescan methodisch als Erfolg? (Bitte mit JA oder NEIN beantworten und anschließend begründen!) Zu 1.: Ja. Ziel war es, einen Kostenrahmen gemäß DIN 276 für die Kostengruppen 300 und 400 zu ermitteln. Im Sinne einer ersten Grobkostenschätzung wird der Schulgebäudescan daher methodisch als erfolgreich gewertet. 2. Empfiehlt sie dieses Vorgehen anderen Senatsverwaltungen für andere Investitionsbereiche? (Bitte mit JA oder NEIN beantworten und anschließend begründen!) Zu 2.: Aus Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Sanierungsvorhaben, aufgrund der Komplexität und Größenordnung des Gesamtvorhabens, nicht gegeben. Inwieweit dieses Vorgehen auch auf andere Senatsverwaltungen und andere Investitionsbereiche anwendbar ist, kann letztlich nur durch die Senatsressorts selbst eingeschätzt und entschieden werden. 3. Ist die Bewertung des Schulgebäudescans durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einhellig Meinung innerhalb des Senats oder gibt es auch andere Ansichten? (Bitte mit JA oder NEIN beantworten und anschließend begründen!) 4. Wenn ja welche, von wem? Zu 3. und 4.: Ja. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind keine anderen Ansichten bekannt. Die Erhebung wurde mit den beteiligten Senatsverwaltungen abgestimmt. Berlin, den 29. November 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie