Drucksache 18 / 17 074 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: »Unsere Schulen« bei der HOWOGE – Kostensteigerung von 1,2 auf 1,7 Mrd. Euro und EK-Zuführung von 300 Mio. Euro bei der HOWOGE – Teil 2 und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17074 vom 14. November 2018 über >> Unsere Schulen << bei der HOWOGE – Kostensteigerung von 1,2 auf 1,7 Mrd. Euro und EK-Zuführung von 300 Mio. Euro bei der HOWOGE – Teil 2 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Abgeordneten: Dem Focus war am 05.11.18 zu entnehmen: „Innerhalb weniger Monate sind die geplanten Kosten für die milliardenschwere „Schulbauoffensive “ des Berliner Senats außer Kontrolle geraten. Vor allem die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge benötigt nach derzeitigem Planungsstand gut 40 Prozent mehr Geld als ursprünglich geplant.“ Dem aktuellen Nachtragshaushaltsentwurf ist zu entnehmen1: „Das Eigenkapital der HOWOGE soll mit insgesamt 300 Mio. Euro verstärkt werden. Damit wird die infolge der notwendigen Kreditaufnahme für den Schulbau sinkende Eigenkapitalquote abgefedert.“2 1. Stimmt die Information, dass „[v]or allem die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge […] nach derzeitigem Planungsstand gut 40 Prozent mehr Geld als ursprünglich geplant [benötigt].“? 1 Drs. 18/1440 Neu - Vorlage – zur Beschlussfassung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Nachtragshaushaltsgesetz 2018/2019 – NHG 18/19); https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18- 1440Neu.pdf 2 Ebenda, S.6. 2 Zu 1.: Es ist zutreffend, dass die für die HOWOGE vorgesehenen Schulbaumaßnahmen kostenmäßig in Summe in der aktuellen Investitionsplanung (2018-22) gegenüber dem unteren Wert für HOWOGE-Maßnahmen in der Roten Nummer 1479 um etwa 40 % höher angesetzt sind. Falsch ist, dass dieses Phänomen vor allem die HOWOGE betrifft; Ansatzerhöhungen betreffen vielmehr auch die Schulbaumaßnahmen, die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) umgesetzt werden sollen ebenso wie die, die von den Bezirken durchgeführt werden. 2. Wo im „Finanzplan“ sind die 40 % Kostensteigerungen der geplanten „HOWOGE-Maßnahmen“ zu entnehmen? Bzw. welcher Vorlage ist diese Informationen direkt oder indirekt zu entnehmen? Zu 2.: Es ist unklar, was mit „Finanzplan“ gemeint ist. Die Zahlen sind in der Investitionsplanung 2018 bis 2022 enthalten und liegen dem Abgeordnetenhaus vor. Die Investitionsplanung ist außerdem auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen veröffentlicht. 3. Worauf sind die Mehrkosten zurückzuführen? Zu 3.: Allgemein gilt: In der letzten Investitionsplanung waren Neubaumaßnahmen mit zum Teil mehrere Jahre alten Kostenschätzungen berücksichtigt. In Übereinstimmung mit der SenStadtWohn wurden diese Werte angehoben, um die Baukostenentwicklung der letzten Jahre im Ansatz nachzubilden und um zu realistischeren Ansätzen zu kommen. Bei einigen Neubauten haben sich darüber hinaus die Zügigkeit (Schülerplatzzahlen) und die Zahl der Sporthallenteile aufgrund aktueller Prognosen deutlich erhöht. Die Sanierungsmaßnahmen waren bisher nur mit den Ergebnissen des Gebäudescans 2016 angesetzt worden. Dieser beinhaltete nur die Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276 (Bauwerkskonstruktion und technische Anlagen). Die übrigen Kostengruppen 200 (Herrichten, Abbruch, Rückbau etc.), 500 (Außen- und Sportanlagen ), 600 (Ausstattungen) und vor allem 700 (Architekten- und Planungsleistungen, Bauüberwachung, Baunebenkosten) waren nicht kalkuliert worden. Dies wurde in Übereinstimmung mit der SenStadtWohn nun nachgeholt und führte in beiden Bereichen neben einem pauschalen Risikopuffer zu rd. 90 % höheren Ansätzen. Speziell gilt: Der Bezugspunkt für die Fragestellung ist jedoch unklar. Nimmt man das Maßnahmen- und Finanzcontrolling von März 2018 als Grundlage, so waren zu diesem Zeitpunkt 966,324 Mio. EUR maßnahmenscharf hinterlegt. Die Veränderungen zum Ist in der Investitionsplanung 2018 - 2022 ist auf folgende Effekte zurückzuführen : 3 Wert in Mio. EUR Summe Maßnahmencontrolling 931,80 Neuzuordnung von Maßnahmen von HOWOGE zu der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -41,9 Neuzuordnung von Maßnahmen zur HOWOGE bzw. erste maßnahmenscharfe Ansatzbildung 365 Geändertere Planung (Zügigkeit, Schulart, Berücksichtigung Grundstück etc.) 300,4 Berücksichtigung aller Kostengruppen bei Sanierungsmaßnahmen 159,4 Rest (u.a. Anpassung Raten) 4,8 Summe Investitionsplanung 1.719,5 4. Welche Kalkulationen hat die HOWOGE dazu angestellt? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Stimmt es, dass die HOWOGE anstatt 1,2 Mrd. Euro nun 1,7 Mrd. Mrd. Euro Kredit für die „Schulsparte “ aufnehmen muss? Zu 5.: Die Summe der der HOWOGE zugedachten Schulbaumaßnahmen macht tatsächlich nunmehr gut 1,7 Mrd. € aus. Im Nachtragshaushalt 2018/19 sind eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen in Höhe von 300 Mio. € für den Bereich Schulbau vorgesehen . Daher müssen in diesem Umfang keine Kredite bei Banken aufgenommen werden. 6. Gibt es für die HOWOGE eine Kreditaufnahme-Obergrenze? Wenn ja, wie hoch ist diese? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Es gibt keine festgesetzte Kreditobergrenze. 7. Welches Potenzial zur Fremdkapitalaufnahme hat die HOWOGE? 4 Zu 7.: Grundsätzlich wird noch einmal klargestellt, dass der Schulbau auch bei der Finanzierung vollständig getrennt vom Wohnungsbau der Howoge geführt wird. Dementsprechend wird das Volumen der Kreditaufnahme einschließlich des Gesellschafterdarlehens begrenzt durch die Baukosten. 8. Welche Auswirkung diesbezüglich hat die geplante Eigenkapitalzuführung dahingehend? Wieviel mehr Kredit kann die HOWOGE mit 300 Mio. Euro Eigenkapital aufnehmen? Zu 8.: Aufgrund des bilanziellen Gleichgewichts und der Begrenzung der Kredite durch die Baukosten stellt sich die Frage nicht. Vielmehr verringern die eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen die Fremdkapitalaufnahme und bewirken bessere Kreditkonditionen. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie