Drucksache 18 / 17 076 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Hanno Bachmann (AfD) vom 14. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: Tagessätze bei Flüchlingsunterkünften und Antwort vom 30. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17076 vom 14. November 2018 über Tagessätze bei Flüchtlingsunterkünften ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Tagessätze erhalten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften? 2. Wie werden diese berechnet bzw. wie setzen sich diese zusammen? 3. Was zahlt der Senat im Durchschnitt als Tagessatz? 4. Was ist der niedrigste und was der höchste Tagessatz? Wonach richten sich unterschiedliche Tagessätze? 5. Was für Tagessätze erhält der Betreiber der Flüchtlingseinrichtung am Kaiserdamm 3 in Charlottenburg-Wilmersdorf? (Bitte Angabe Tagessätze, abgerechnete Menge und Gesamtkosten = Tagesätze x abgerechnete Menge) 6. Was für Tagessätze erhält der Betreiber der Flüchtlingseinrichtung im Hangar Flughafen Tempelhof? (Bitte Angabe Tagessätze, abgerechnete Menge und Gesamtkosten = Tagesätze x abgerechnete Menge) 2 Zu 1. bis 6.: In der Regel erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Flüchtlingsunterkünften eine Vergütung pro untergebrachter Person und Tag (Tagessatz). Diese beruht auf einer Kalkulation der Betreiberin oder des Betreibers. In der Vergangenheit erfolgte häufig eine Verhandlung zwischen dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bzw. deren Vorgänger das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und der Betreiberin/dem Betreiber, in deren Ergebnis ein geeinter Tagessatz vereinbart wurde. In den Zeiten der hohen Zugänge von Asylbegehrenden wurde in vielen Fällen lediglich eine Absichtserklärung vereinbart, mit dem Ziel, die abschließende Vergütung im Nachhinein zu verhandeln. Dies erfolgt aktuell im Rahmen eines Projektes des LAF. Aktuell und künftig wird der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften in einem europaweiten Verfahren vergeben. Der Tagessatz ist Teil des Angebots der Betreiberinnen und der Betreiber. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Qualitätskriterien (2/3 der Wertung) und dem Preis (1/3 der Wertung). Die Betreiberin oder der Betreiber kalkuliert in den Tagessatz alle für den Betrieb einer Unterkunft relevanten Kosten ein. Die Bestandteile sind je nach Objekt sehr unterschiedlich. Bei Objekten, die durch die Betreiberin oder den Betreiber zur Verfügung gestellt werden, sind im Tagessatz auch die Miete, Nebenkosten, Investitionskosten und Instandhaltungskosten für das Gebäude enthalten. Bei Objekten, die vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden, sind diese Kosten nicht im Tagessatz enthalten und er ist entsprechend geringer. Weitere Unterschiede bestehen je nachdem, ob es sich um eine Unterkunft mit Verpflegung oder ohne handelt, sowie ob der Sicherheitsdienstleister von der Betreiberin bzw. dem Betreiber oder vom Land Berlin beauftragt wurde. Zudem sind unterschiedliche Personalschlüssel für die Betreuung der Geflüchteten vereinbart, bspw. wenn es sich um besonders schutzbedürftige Personen handelt. Hinzu kommen in den meisten Fällen Kosten für Reinigung, Hausmeisterinnen/Haumeister, Verwaltungspersonal, Büro- und Verbrauchsartikel sowie Versicherungen. Mit Stand 18.10.2018 liegt der durchschnittliche Tagessatz für Erstaufnahmeeinrichtungen bei 24,59 € und für Gemeinschaftsunterkünfte bei 12,44 €. Aufgrund der beschriebenen Unterschiede in der Zusammensetzung besteht eine Bandbreite von 4,41 € bis 47,06 €. 3 Die Vergütung der Betreiberin oder des Betreibers des Ankunftszentrums im ehemaligen Flughafen Tempelhof erfolgt aufgrund der besonderen Anforderungen (hohe Fluktuation und kurze Verweildauer der untergebrachten Personen, ungewisse Zugangssituation, Vorhaltung von Reserven für kurzfristige Anstiege) nicht auf Basis von Tagessätzen. Des Weiteren handelt es sich bei den vereinbarten Tagessätzen und den hieraus resultierenden Umsätzen um Geschäftsgeheimnisse. Dem Senat liegt keine Befugnis vor, diese unternehmensbezogen zu veröffentlichen (Frage 5 und 6 betreffend). Berlin, den 30. November 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales