Drucksache 18 / 17 078 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 15. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2018) zum Thema: Würdigung und Respekt für den Einsatz der Berliner Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte und Antwort vom 30. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 6 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17078 vom 15. November 2018 über Würdigung und Respekt für den Einsatz der Berliner Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Wie man einem Bericht der Berliner Zeitung vom 13. November 2018 entnehmen konnte, hat ein Einsatztrainer der Berliner Polizei seinen Kampf gegen den Krebs im Alter von 57 Jahren verloren. Die Krankheit könnte die Folge einer schweren Vergiftung sein, die sich der frühere Streifenpolizist und Schießlehrer auf Berlins maroden Schießständen über die Jahre zugezogen hat. Nach Rechnung der Berliner Interessengemeinschaft Solidarischer Staatsbedienstete (BISS e.V.) wäre dies der bislang 13. Polizeibeamte, der im Zusammenhang mit den maroden und mit giftigen Schwermetallen belasteten Schießständen starb. Des Weiteren nimmt die Anzahl an gewaltsamen Angriffen auf Polizeibeamte, Feuerwehr und Rettungskräfte immer weiter zu. Einsätze enden zum Teil mit schwerem, lebensgefährlichem oder tödlichem Ausgang für die Einsatzkraft, was eine traumatische Lücke in das Team der Kollegen und Angehörigen reißt. 1. Wie viele Polizeibeamte haben in den vergangenen 50 Jahren ihr Leben in Ausübung des Dienstes in Berlin verloren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zu 1.: Nachfolgend sind die Fälle aufgelistet, in denen Beamtinnen und Beamte im Dienst getötet wurden oder einen tödlichen Dienstunfall gemäß § 31 Abs. 1, Abs. 2 (Wegeunfall), Abs. 3 (Berufserkrankung) und Abs. 4 (erlittener Dienstunfall außerhalb des Dienstes) des Gesetzes über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG) erlitten haben: Seite 2 von 6 Jahr 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 Anzahl 1 0 0 0 2 0 1 0 1 1 0 0 Jahr 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 Anzahl 2 3 0 1 1 0 1 1 1 0 1 1 Jahr 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Anzahl 0 0 1 0 1 1 0 0 0 0 0 1 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl 0 2 1 0 1 0 0 2 2 0 1 1 Jahr 2016 2017 Anzahl 1 0 2. Wie wird die Begrifflichkeit „in Ausübung des Dienstes“ dabei durch Sie definiert? Zu 2.: Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (§ 31 Absatz 1 LBeamtVG). Als Abgrenzungsmerkmal für die Begrifflichkeit „in Ausübung des Dienstes“ ist im Regelfall die räumliche und zeitliche Beziehung zum Dienst im Zeitpunkt der den Unfall auslösenden äußeren Einwirkung und des den Körperschaden verursachenden Unfallereignisses anzusehen. 3. Werden Fälle wie im oben genannte Bericht vom 13. November 2018 von der Statistik miterfasst? Zu 3.: Ja, sofern es sich um einen anerkannten Dienstunfall mit Todesfolge handelt. 4. Wie viele Polizeibeamte wurden in den vergangenen 50 Jahren schwer bzw. lebensgefährlich in Ausübung des Dienstes in Berlin verletzt? Bitte nach Jahren und Art der Verletzung aufschlüsseln. Zu 4.: Eine statistische Anpassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 5. Wie werden die Begrifflichkeiten „schwer verletzt“, „lebensgefährlich verletzt“ und „in Ausübung des Dienstes“ dabei durch Sie definiert? Zu 5.: Eine Differenzierung nach schwerer oder lebensgefährlicher Verletzung und somit eine Definition dieser Begrifflichkeiten ist im Dienstunfallrecht, das lediglich auf das Vorliegen eines Körperschadens abstellt, nicht vorgesehen. Zur Definition des Begriffs „in Ausübung des Dienstes“ wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. 6. Wie viele der schwer bzw. lebensgefährlich verletzten Beamten konnten nach der Genesung ihren Dienst nicht mehr ausüben bzw. sind aus dem Dienst ausgeschieden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zu 6.: Eine statistische Anpassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 7. Wie viele Angriffe gab es in den vergangenen 50 Jahren auf Berliner Polizeibeamte? Bitte nach Jahren und Art des Angriffs aufschlüsseln. Seite 3 von 6 Zu 7.: Bis einschließlich 2009 wurden Angriffe auf Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als Teil der Betrachtungen zum „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ erfasst. Der nachfolgenden Übersicht sind die jeweiligen Jahresergebnisse zum „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ zu entnehmen: Jahr 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 Erfasste Fälle 1.269 1.300 1.082 948 975 918 950 943 1.006 1.083 Jahr 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 Erfasste Fälle 1.264 1.228 1.246 1.441 1.495 1.566 1.491 1.472 1.593 1.679 Jahr 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 Erfasste Fälle 1.648 1.724 1.871 2.739 2.925 2.924 3.000 3.029 3.271 3.832 Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Erfasste Fälle 4.363 4.112 3.379 2.871 3.689 3.548 3.617 3.084 3.369 3.276 Jahr 2008 2009 Erfasste Fälle 3.371 3.102 Quelle: PKS Die Zahlen bis zum Jahr 1990 beinhalten nur die Angaben zu entsprechenden Fällen aus dem Bereich West-Berlin, da erst danach eine PKS für Gesamt-Berlin eingeführt wurde. Detaillierte Angaben zur Anzahl der Angriffe auf Beamtinnen und Beamte der Polizei Berlin können der PKS erst ab dem Jahr 2010 zum „Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte“ entnommen werden: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erfasste Fälle 2.529 2.130 2.168 1.981 2.093 2.211 2.015 2.156 Quelle: PKS Seit dem Jahr 2011 ermöglicht die PKS auch Aussagen zur Anzahl der Polizeivollzugskräfte, welche im Dienst Opfer einer Straftat gegen die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit wurden: Deliktsbereich 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Straftaten - insgesamt 6.465 6.236 5.918 6.540 7.060 6.354 6.811 Darunter u.a. Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte 4.018 4.196 4.033 4.340 4.670 4.192 4.599 Seite 4 von 6 (vorsätzliche einfache) Körperverletzung 1.466 1.151 1.130 1.340 1.432 1.307 1.299 Gefährliche und schwere Körperverletzung 449 396 345 355 465 396 480 Bedrohung 249 270 208 253 293 243 272 Quelle: PKS 8. Wie steht der Senat der Idee gegenüber, für die Opfer derartiger Schicksalsschläge bei der Polizei eine repräsentative Gedenkstätte zu errichten, um dem Ansehen und der Aufopferung des einzelnen Polizeibeamten angemessen Rechnung zu tragen? Oder ist der Senat der Auffassung, dass diesem Anliegen mit der Installation eines „Gedenkbuches“ im Foyer des Dienstgebäudes des Polizeipräsidenten von Berlin am Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin Genüge getan ist? Welche Umstände müssen gegeben sein, um in das „Gedenkbuch“ aufgenommen zu werden? 9. Plant der Senat eine angemessenere „Gedenkstätte“ für derartige Schicksalsschläge für die Berliner Polizei und deren Angehörige, wie es in anderen Bundesländern bereits geschehen ist? Wenn ja, wie sieht die derzeitige konkrete Planung aus (zeitlich, örtlich und inhaltlich)? Wenn nein, warum nicht? Zu 8. und 9.: Die Mitarbeitenden der Polizei Berlin, die im Einsatz ihr Leben ließen, erfahren durch die Aufnahme in das Gedenkbuch eine besondere Würdigung. Das Buch ist im historischen Foyer des Präsidiums würdevoll und repräsentativ untergebracht. Die Kriterien, die für die Eintragung in das Gedenkbuch herangezogen werden, sind unterschiedlich. In den überwiegenden Fällen wurden Kolleginnen und Kollegen in ihrer Dienstausübung durch Schüsse oder Messerstiche getötet. Es werden aber beispielsweise auch verstorbene Mitarbeitende gewürdigt, die im Rahmen ihrer Anfahrt zum Einsatz einen tödlichen Verkehrsunfall oder bei der Verfolgung einen Herzinfarkt erlitten. Derzeit werden bei der Polizei Berlin Möglichkeiten geprüft, die Ehrung aller verstorbenen Polizistinnen und Polizisten würdevoll zu gestalten, nicht nur der im Einsatz Getöteten. Konkrete Planungen im Sinne der Fragestellung liegen aktuell noch nicht vor. 10. Wie viele Feuerwehrleute bzw. Rettungskräfte haben in den vergangenen 50 Jahren ihr Leben in Ausübung ihrer Tätigkeit in Berlin verloren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zu 10.: In der nachfolgenden Übersicht werden alle Beamtinnen und Beamte der Berliner Feuerwehr erfasst, die im dienstlichen Zusammenhang (also in Ausübung des Dienstes aber auch beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle, durch Berufserkrankungen oder in Folge rechtswidriger Angriffe oder bei Auslandseinsätzen) zu Tode gekommen sind: Jahr 1977 1978 1982 1983 1987 1988 1989 1991 2016 Anzahl 1 1 2 1 1 1 1 2 1 11. Wie wird die Begrifflichkeit „in Ausübung des Dienstes“ dabei durch Sie definiert? Zu 11.: Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Seite 5 von 6 12. Wie viele Feuerwehrleute bzw. Rettungskräfte wurden in den vergangenen 50 Jahren schwer bzw. lebensgefährlich in Ausübung ihrer Tätigkeit in Berlin verletzt? Bitte nach Jahren und Art der Verletzung aufschlüsseln. Zu 12.: Eine statistische Anpassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 13. Wie werden die Begrifflichkeiten „schwer verletzt“, „lebensgefährlich verletzt“ und „in Ausübung des Dienstes“ dabei durch Sie definiert? Zu 13.: Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. 14. Wie viele der schwer bzw. lebensgefährlich verletzten Feuerwehrleute bzw. Rettungskräfte konnten nach der Genesung ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben bzw. sind aus dem Dienst ausgeschieden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Zu 14.: Eine statistische Anpassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. 15.Wie viele Angriffe gab es in den vergangenen 50 Jahren auf Feuerwehrleute bzw. Rettungskräfte? Bitte nach Jahren und Art des Angriffs aufschlüsseln. Zu 15.: Neben den bereits in der Beantwortung der Frage 7 aufgeführten Fällen der Opfer unter den Polizeivollzugskräften sind der PKS seit 2011 auch Angaben zur Anzahl der Dienstkräfte – und somit auch der Rettungskräfte, wie z.B. die Angehörigen der Feuerwehr - zu entnehmen, die im Dienst Opfer einer Straftat gegen die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Fälle des Widerstands gegen die Staatsgewalt gemäß §§ 111, 113, 114, 120, 121 StGB) wurden: Deliktsbereich 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Straftaten - insgesamt 163 188 174 180 174 218 235 Darunter u.a. Widerstand gegen die Staatsgewalt 2 10 11 6 12 19 40 (vorsätzliche einfache) Körperverletzung 87 95 90 101 84 104 103 Gefährliche und schwere Körperverletzung 21 30 19 15 29 33 29 Bedrohung 22 28 29 26 17 34 39 Quelle: PKS Für weiter zurückliegende Zeiträume vor 2011 gibt es diesbezüglich mangels statistischer Erhebungen keine Erkenntnisse. Eine weitergehende Differenzierung der Straftaten nach Behördenzugehörigkeit und nach der Anzahl der Angriffe erfolgt im Rahmen der PKS nicht, so dass eine Antwort nicht im Sinne der Fragestellung (Angriffe auf Feuerwehr- bzw. Rettungskräfte) nicht möglich ist. Seite 6 von 6 16. Wie steht der Senat der Idee gegenüber auch eine angemessene Gedenkstätte für die Opfer derartiger Schicksalsschläge bei Feuerwehr und Rettungskräften zu errichten, um auch dem Ansehen und der Aufopferung des Einzelnen angemessen Rechnung zu tragen? 17. Plant der Senat eine „Gedenkstätte“ für derartige Schicksalsschläge für die Berliner Feuerwehr und Rettungskräfte? Wenn ja, wie sieht die derzeitige konkrete Planung aus (zeitlich, örtlich und inhaltlich)? Wenn nein, warum nicht? Zu 16. und 17.: Den im Dienst verstorbenen Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr ist bereits seit 1904 mit dem Feuerwehrehrenmal am Mariannenplatz in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg eine Gedenkstätte gewidmet. Am Totensonntag eines jeden Jahres wird dort an die im Dienst verstorbenen Kolleginnen und Kollegen gedacht. Des Weiteren werden alle im Dienst der Berliner Feuerwehr tödlich verunglückten Dienstkräfte auf der Homepage der Berliner Feuerwehr in der Rubrik Ehrentafel der Berliner Feuerwehr benannt. Einer weiteren Gedenkstätte bedarf es daher nicht. Berlin, den 30. November 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport