Drucksache 18 / 17 079 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2018) zum Thema: Wie lange dauert die Einführung eines neuen Feiertages? und Antwort vom 05. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Daniel Wesener (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 079 vom 19. November 2018 über Wie lange dauert die Einführung eines neuen Feiertags? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange dauert die Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertages in Berlin: vom Zeitpunkt eines entsprechenden Beschlusses des Abgeordnetenhauses über eine Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage inkl. deren Inkrafttreten sowie Veröffentlichung im Amtsblatt zum nächstmöglichen Zeitpunkt – bis zu der konkreten Umsetzung im gesellschaftlichen Alltag als arbeits- und schulfreier Tag für die Berliner*innen? Zu 1.: Ein regelmäßig einzuhaltender Zeitraum zur Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertags besteht nicht. Ein gegebenenfalls erforderlicher Vorlauf ist aufgrund der Umstände im Einzelfall zu bewerten und zu entscheiden. Gesetze, die das Abgeordnetenhaus beschließt, sind vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unverzüglich auszufertigen und vom Regierenden Bürgermeister zu verkünden. Eine Verkündung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin regelmäßig etwa drei bis vier Wochen nach der zweiten Lesung. Die Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertags hängt dann von der vorgesehenen Inkrafttretensregelung ab. 2. Welche administrativen Vorkehrungen und organisatorischen Maßnahmen sind mit der Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertages zwingend verbunden, insbesondere, wenn dieser auf einen (nunmehr arbeitsfreien) Werktag fällt? Und wie viel Zeit nehmen die dafür notwendigen Änderungen und sonstigen operativen Umsetzungserfordernisse jeweils in Anspruch? Der Fragesteller bittet darum, in diesem Zusammenhang insbesondere auf folgende Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche im Einzelnen einzugehen: a) Dienst- und Einsatzpläne der Berliner Polizei und Feuerwehr b) Dienstpläne und Arbeitsabläufe in den landeseigenen Krankenhaus-Unternehmen c) Dienst- und Fahrpläne im Öffentlichen Personennahverkehr d) Dienstpläne und Unterrichtsplanung der Berliner Schulen Seite 2 von 3 e) Dienstpläne und Schließzeiten der Berliner Kindertagesstätten f) Dienstpläne und Arbeitsabläufe in den Bürgerämtern der Berliner Bezirke g) Dienstpläne in den Berliner Justizvollzugsanstalten h) Ladenöffnungszeiten Zu 2.: In den vorgenannten Bereichen sind unterschiedliche Vorlaufzeiten zur Anpassung von Dienstplänen erforderlich. Diese beträgt beispielsweise in den Berliner Bürgerämtern 8 Wochen, in einigen Fällen aber auch bis zu rund drei Monaten. Die öffentliche Diskussion über einen neuen gesetzlichen Feiertag ermöglicht es den Dienststellen bereits, Vorsorge bei ihren Planungen zu treffen. In besonderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung wird die an Feiertagen übliche Rufbereitschaft einzuplanen sein (z. B. im Bereich Infektionsschutz, sozialpsychatrischer Dienst). Im Hinblick auf Ladenöffnungszeiten gilt, dass an Feiertagen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen haben müssen, sofern nicht eine Ausnahmeregelung nach §§ 4 bis 6 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes greift. 3. Welche möglichen (negativen) Folgewirkungen hätte die Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertages, wenn für dessen Implementierung im gesellschaftlichen (Arbeits-)Alltag keine ausreichende Vorlaufzeit zur Verfügung steht? Wie verhielte sich das in den oben unter 2.) genannten Bereichen? Und gibt es andere relevante Bereiche des öffentlichen Lebens, in denen möglicherweise Schwierigkeiten auftreten könnten? Zu 3.: Eine unzureichende Vorlaufzeit im gesellschaftlichen (Arbeits-)Alltag würde zu Anpassungsproblemen in den betroffenen Betrieben führen. In der Berliner Verwaltung, insbesondere in den unter 2. genannten Bereichen werden nur in wenigen Fällen aufwendigere Anpassungserfordernisse erwartet. Unabhängig vom Zeitpunkt eines Inkrafttretens entfiele für diejenigen erwerbstätigen Eltern, die anlässlich gesetzlicher Feiertage nicht zwingend arbeitsfrei hätten, die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Auch müssten bereits vereinbarte Termine für Bürgerinnen und Bürger oder möglicherweise geplante Veranstaltungen gegebenenfalls verlegt werden. In ähnlicher Weise können auch langfristige Behandlungsplanungen , z. B. Operationen von den Veränderungen betroffen sein. Der Aufwand einer Terminverlegung wird insbesondere im Bereich der Volkshochschulen , die einen langen Planungsvorlauf haben, umfangreichere Anpassungsarbeiten hervorrufen. Eine Verlegung von bereits verbindlich vereinbarten Trauungen bei den Berliner Standesämtern soll möglichst vermieden werden. Im Zusammenhang mit der Gehaltsabrechnung kann es bei einer möglicherweise nicht rechtzeitigen IT-Verfahrensanpassung zum Erfordernis manueller Abrechnung von Feiertagszuschlägen kommen. Auch ist davon auszugehen, dass mit einem neuen gesetzlichen Feiertag das Antragsaufkommen für Ausnahmebewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei den betroffenen Behörden ansteigen wird. Seite 3 von 3 Allgemein wird ein neuer Feiertag an dem betreffenden Tag mit einem geringeren Personalbedarf verbunden sein, dem dann insbesondere Mehrkosten aufgrund von Ansprüchen aufgrund von Dienst zu ungünstigen Zeiten gegenüberstehen werden. 4. Welche Auswirkungen hätte die Einführung eines neuen arbeitsfreien Feiertages auf den Haushaltsvollzug in 2019 und hier konkret auf die Kosten- und Leistungsrechnung in den Berliner Bezirksverwaltungen (Mengen und Produktkosten bzw. deren Fortschreibung im Sinne der Zuweisungssystematik)? Zu 4.: Entsprechende Auswirkungen sind nicht erkennbar. Schon immer war die Zahl der Feiertage, die nicht auf das Wochenende fielen, leicht schwankend, ohne dass dies jemals signifikante Kosten- oder Mengeneffekte nach sich gezogen hätte. Berlin, den 5. Dezember 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport