Drucksache 18 / 17 080 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 16. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2018) zum Thema: Bauvorhaben Münsterberger Weg 91 – 95 in Kaulsdorf und Antwort vom 05. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17080 vom 16. November 2018 über Bauvorhaben Münsterberger Weg 91 - 95 in Kaulsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Bezirk Marzahn- Hellersdorf um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wann erfolgte die Baugenehmigung für den Münsterberger Weg 91-95? Antwort zu 1: Für das Grundstück Münsterberger Weg 91-95 liegen zwei Bauanträge vor. Ein Bauantrag beinhaltet den Neubau von zwölf Reihenhäusern und einem Doppelhaus. Der zweite Bauantrag beinhaltet den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern. Für beide Vorhaben wurden noch keine Baugenehmigungen erteilt. Frage 2: Ist eine Anzeige für den Baubeginn erfolgt? Antwort zu 2: Da bisher keine Baugenehmigungen erteilt wurden, können auch keine Anzeigen des Baubeginns bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorliegen. 2 Frage 3: Welche Überlegungen gibt es zur weiteren Bebauung des Areals hinter dem Grundstück Münsterberger Weg 91 – 95? Antwort zu 3: Auf den ehemalig gewerblich genutzten Flächen beabsichtigt der Eigentümer die Errichtung von Wohngebäuden. Frage 4: Ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück vorgesehen? Antwort zu 4: Ja. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beabsichtigt das Bezirksamt unter Berücksichtigung der privaten Belange des Eigentümers die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Neben der Zielstellung der Schaffung von Wohnraum sollen insbesondere Nutzungskonflikte im Quartier vermieden werden. Frage 5: Wann wird mit dem Abriss des Bestandsgebäudes auf dem hinteren Grundstück begonnen? Antwort zu 5: Auf dem hinteren Grundstücksteil befinden sich mehrere Bestandsgebäude. Zum bauaufsichtlichen Verfahren eines möglichen Abbruchs von Bestandsgebäuden wird auf § 61 Absatz 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) verwiesen. Berlin, den 05.12.2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen