Drucksache 18 / 17 084 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. November 2018) zum Thema: Mietschulden für die Unterbringung von Flüchtlingen im Flughafen Tempelhof und Antwort vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Stefan Förster (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17084 vom 19. November 2018 über Mietschulden für die Unterbringung von Flüchtlingen im Flughafen Tempelhof ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche vertraglichen Beziehungen gibt es zwischen dem Land Berlin und der Tempelhof Projekt GmbH zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Hangars des Flughafens? 2. Wann (genaues Datum des Vertragsbeginns) und durch wen (zuständige Behörde) wurden die Verträge geschlossen und was waren die vertraglichen Inhalte? 3. Welche Laufzeit haben die Verträge und zu welchem Zeitpunkt sind sie durch wen kündbar? 5. Welche Mietzahlungen zwischen dem Land Berlin und der Tempelhof Projekt GmbH wurden dabei vereinbart und welche Fälligkeitstermine für die Zahlungen wurden vereinbart? 6. Welche Vereinbarungen zur Übernahme von Betriebskosten wurden getroffen? 10. Wann ist endlich mit einer Begleichung der Mietschulden und einer pünktlichen Zahlung in der Zukunft zu rechnen? Zu 1.-3., 5., 6., 10.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt schloss im Jahre 2014 einen Managementvertrag mit der Tempelhof Projekt GmbH (TPG), die eine Tochtergesellschaft des Landes Berlin ist. Der Senat von Berlin hat mit Senatsbeschluss am 11.08.2015 die Einrichtung eines landesweiten Koordinierungsstabes Flüchtlingsmanagement (LKF) bestätigt. Die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen wiesen im Rahmen ihrer jeweiligen rechtlichen Weisungs- und Aufsichtsmöglichkeiten die landesweiten Unternehmen und Gesellschaften an, dem LKF bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und unbürokratisch Hilfe zu leisten. 2 Das Land Berlin hat sich in diesem Rahmen entschieden, für die in seinem Eigentum befindliche Liegenschaft - das Gebäudeensemble des ehemaligen Flughafens Tempelhof -, Platz der Luftbrücke 4-6 (inkl. Tempelhofer Damm 1-7, Platz der Luftbrücke 1-4 und Columbiadamm 10) als Notunterkunft für geflüchtete und asylsuchende Menschen einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Insofern stellte die Tempelhof Projekt GmbH dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Flächen des Objektes unentgeltlich zur Verfügung. Die Betriebs- und Nebenkosten werden monatlich vorausgezahlt. Sonderausgaben für den die Unterbringung der Geflüchteten bedingten Umbau trägt das Land Berlin. Eine Verschriftlichung dieser vertraglichen Regelungen erfolgte zum damaligen Zeitpunkt nicht. Zwischenzeitlich befindet sich das LAF mit der TPG zur Feststellung der vertraglichen Gegebenheiten in Abstimmung. Inhalt dieser Abstimmung ist die Erstellung eines Nutzungsvertrages und Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen LAF und TPG als Grundlage für die Abrechnung der Geschäftsbeziehungen. Es ist geplant, die Flüchtlingsunterbringung bis spätestens zum 31. Dezember 2019 zu beenden, damit die vorgesehenen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen unter Einsatz der SIWANA-Mittel umgesetzt werden können. 4. Wie viel Quadratmeter Fläche wurden in welchen Teilen des großen Gebäudeensembles angemietet und entsprach die Nutzung der vergangenen Jahre dem Mietvertrag oder ging sie darüber hinaus? Wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 4.: Im Jahre 2016 überließ die Tempelhof Projekt GmbH dem Land Berlin eine Fläche von ca. 45.200 m² (Hangar 1-7) für die Flüchtlingsunterbringung. Mitte 2017 wurde der Hangar 5 mit knapp 5.000 m² an die Tempelhof Projekt GmbH zurückgegeben. Zum 31.03.2018 erfolgte die Rückgabe der Hangar 6 und 7, so dass dann noch ca. 26.900 m² genutzt wurden. Weiterhin wurde zum 31.08.2018 der Hangar 4 gekündigt, so dass jetzt noch die Hangar 1 bis 3 mit den dazugehörigen Bauteilen genutzt werden. Die zur Verfügung gestellten Flächen können der Anlage entnommen werden. 7. Auf welchen Betrag summieren sich die Miet- und Betriebskosten mittlerweile seit Vertragsbeginn? 8. Welche Summe wurde davon bereits beglichen und wann erfolgte die Bezahlung? Zu 7. und 8.: Im September 2018 wurden der Tempelhof Projekt GmbH durch das LAF rund 4,787 Mio. Euro überwiesen. Davon entfallen rund 2,9 Mio. Euro auf Unterhaltsund Instandhaltungskosten aus dem Zeitraum Dezember 2015 bis März 2017. Seit Oktober 2017 wurden monatliche Betriebskostenabschläge in Höhe von 250.000,00 Euro berechnet und im Juni 2018 rückwirkend bzw. seit Juli 2018 nunmehr monatlich angewiesen. Im Jahre 2017 wurden 7,915 Millionen Euro und im Jahre 2016 4,9 Millionen Euro für bis zum Oktober 2017 angefallene Betriebskosten überwiesen. 3 9. Ist es zutreffend, dass es noch eine hohe Summe an Außenständen gegenüber der Tempelhof Projekt GmbH gibt und wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag und warum wurde er bisher nicht bezahlt? Zu 9.: Es ist zutreffend, dass noch Außenstände vorhanden sind, die allerdings erst mit Abschluss der unter Punkt 3 genannten Abstimmungsgespräche mit der Tempelhof Projekt GmbH beziffert und dementsprechend zur Auszahlung angewiesen werden können. Nach Verschriftlichung der Vertragsbeziehung zwischen LAF und TPG werden die Restforderungen vor Ausgleich entsprechend den festgelegten Vertragskriterien geprüft. Berlin, den 06. Dezember 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales