Drucksache 18 / 17 088 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2018) zum Thema: Rettet das Eierhäuschen! und Antwort vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17088 vom 19. November 2018 über Rettet das Eierhäuschen! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Immobilienmanagement GmbH - BIM - (Fragen 1 bis 6) und die Grün Berlin GmbH (Fragen 7 bis 13) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Frage1: Das denkmalgeschützte und stark marode Eierhäuschen am Spreepark sollte laut vorheriger Aussagen im 2. Quartal 2018 saniert und 2019 fertig gestellt werden. Wie hat sich der Sanierungsfahrplan verändert? Antwort zu 1: Ursprünglich war geplant, das Eierhäuschen aufgrund des schlechten Zustandes einer nutzungsneutralen und denkmalgerechten Grundsanierung zu unterziehen, da noch keine Nutzerin oder Nutzer und somit keine Nutzung für die Liegenschaft feststand. Die Grundsanierung sollte mit den Zielen, die Bausubstanz zu sichern, die Verkehrssicherheit herzustellen und das Gebäude nicht weiter verfallen zulassen, durchgeführt werden. Nach der Sanierung sollte die Liegenschaft einem Nutzer zum weiteren nutzerspezifischen Grundausbau übergeben werden. Nachdem die Planung begonnen hatte, konnte die Grün Berlin GmbH als Nutzerin für das Eierhäuschen gewonnen werden. Parallel hat sich gezeigt, dass die Baugenehmigung und die denkmalrechtliche Genehmigung nur in Verbindung mit einem Nutzungskonzept erlangt werden können. Auch vor dem Hintergrund der schwierigen Schnittstellendefinition im gesamten Planungsund Prüfprozess sowie aus Gewährleistungsgründen wurde entschieden, dass sowohl die Planung und Umsetzung der Grundsanierung als auch des Grundausbaus als Gesamtsanierungsmaßnahme durch die BIM GmbH durchgeführt werden soll. 2 Mit der Grün Berlin GmbH und in Abstimmung mit den verschiedenen Behörden wurde ein Nutzungskonzept entwickelt und die Planungen hierzu durchgeführt. Der Sanierungsumfang der ursprünglich geplanten Grundsanierung hat sich somit um den nutzerspezifischen Grundausbau erweitert, was zur Folge hat, dass die o.g. aufgeführten Termine nicht gehalten werden können. Frage 2: Welche Sanierungsarbeiten zum Erhalt bzw. zur Instandsetzung des Eierhäuschens im Spreepark wurden bisher in welchem Volumen und durch wen beauftragt? Frage 4: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einem weiteren Verfall des Eierhäuschens vor der kommenden Winterzeit entgegenzuwirken? Antwort zu 2 und zu 4: Nach ersten Erkenntnissen stellte das an vielen Stellen undichte Dach die größte Gefährdung für den Bestand dar. Damit keine Feuchtigkeit mehr in das Gebäude eindringen kann, wurde ein Wetterschutzdach errichtet. Es wurden in Abstimmung mit der Denkmalbehörde Sicherungs- und Abstützungsmaßnahmen durchgeführt, nicht bauzeitliche Einbauten und die Dachhaut wurden zurückgebaut, historische Bauteile gesichert und eine Deckenbalkensanierung durchgeführt. Frage 3: Wie ist der Stand zur Umsetzung der Sanierungsarbeiten? Antwort zu 3: Neben den unter Punkt 2 beschriebenen Maßnahmen wurde die Planung für die Gesamtsanierung durchgeführt, sodass im Oktober dieses Jahres der Bauantrag eingereicht werden konnte. Frage 5: Haben sich die Schäden an diesem historischen Ausflugslokal im Herzen des Treptower Nordens verschlimmert und wie wird dem ggf. entgegengewirkt? Antwort zu 5: Durch die unter Punkt 2 aufgeführten Maßnahmen haben sich die Schäden nicht verschlimmert, im Gegenteil, einem weiteren Verfall konnte entgegengewirkt werden. Frage 6: Wann ist mit einer Fertigstellung der Sanierungsaufgaben zu rechnen? 3 Antwort zu 6: Die Sanierung soll 2021 abgeschlossen sein. Frage 7: Welche Nutzungskonzepte sind für das Eierhäuschen vorgesehen, wenn im damit verbundenen Spreepark laut Rahmenplanung der Grün Berlin GmbH nicht vor 2020 mit einer Bebauung begonnen wird? Frage 9: Was ist das geplante langfristige Konzept zur Nutzung des Eierhäuschens? Antwort zu 7 und zu 9: Das Eierhäuschen soll gemäß Nutzungskonzept ein öffentlich zugängliches Gebäude werden. Im Gebäude vereinen sich Flächen für Kunst und Kultur sowie Ausstellungsflächen mit gastronomischen Angeboten. Frage 8: Welche (Zwischen)Nutzung wird für diese Zeit vorgesehen? Antwort zu 8: Eine Zwischennutzung ist nicht möglich, da das Gebäude bis zur Wiedereröffnung auf allen Flächen eine Baustelle ist. Frage 10: Wie und durch wen wird diese Nutzung entschieden und festgelegt? Antwort zu 10: Die Nutzungen wurden im Rahmen von Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie dem Bezirksamt Treptow- Köpenick festgelegt. Die detaillierten Konzeptionen für die gastronomische Nutzung und die Nutzung für Kunst und Kultur werden nach der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung weiter vertieft. Frage 11: Welche Beteiligungsmaßnahmen zur Nutzung des Eierhäuschens gab es und gibt es in Zukunft? Antwort zu 11: Die geplanten Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen des Eierhäuschens wurden mit dem Denkmalschutz und dem Naturschutz abgestimmt. Das Eierhäuschen mit den geplanten Nutzungen war Bestandteil des bereits durchgeführten Beteiligungsverfahrens zur Entwicklung des Spreeparks. 4 Frage 12: Wie wird über eine mögliche Verpachtung des geplanten gastronomischen Teils des Eierhäuschens entschieden? Anhand welcher Kriterien wird diese Verpachtung ausgeschrieben? Antwort zu 12: Da der Betrieb des Eierhäuschens über die landeseigene Grün Berlin GmbH erfolgt, wird die gastronomische Nutzung öffentlich ausgeschrieben. Hier werden Kriterien besondere Berücksichtigung finden, die den Ort als öffentliches Gebäude mit den oben beschriebenen Nutzungsbausteinen entsprechen und die Lage am Landschaftsschutzgebiet berücksichtigen. Frage 13: In welchem Maße hängt die Nutzung des Eierhäuschens in Zukunft mit der umstrittenen Debatte über einen Ausbau des Dammweges inmitten des Landschaftsschutzgebietes Plänterwald zusammen; wird also ein Ausbau des Dammweges für zukünftige Lieferverkehre oder ähnliches diskutiert? Antwort zu 13: Um eine Nutzung des Eierhäuschens in Zukunft zu ermöglichen, ist die verkehrliche Erschließung für die Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge sowie Ver- und Entsorgung erforderlich. Daraus resultierende verkehrliche Anforderungen an den Dammweg werden derzeit verwaltungsübergreifend abgestimmt und im Rahmen des B-Planverfahrens geprüft und festgesetzt. Es ist jedoch beabsichtigt, den Ausbau des Dammweges möglichst schonend umzusetzen. Berlin, den 06.12.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz