Drucksache 18 / 17 090 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Katina Schubert (LINKE) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2018) zum Thema: Tempohomes am Columbiadamm und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Hakan Tas und Katina Schubert (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17090 vom 19. November 2018 über Tempohomes am Columbiadamm ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen 6. bis 8. 1. Wie viele Personen sind momentan noch in den Tempohomes am Columbiadamm untergebracht? (Bitte nach Geschlecht sowie nach den Altersstufen über 18, 14 bis 17 und 0 bis 13 Jahre aufschlüsseln.) 2. Wie hoch ist darunter die Anzahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in den Tempohomes am Columbiadamm? Zu 1. und 2.: Mit Stand 22.11.2018 waren in der Gemeinschaftsunterkunft am Columbiadamm 845 Personen untergebracht, davon waren 240 weiblich und 605 männlich. In der Unterkunft wohnten 229 Kinder zwischen 0-13 Jahren (89 weiblich, 140 männlich), 31 Jugendliche zwischen 14-17 Jahren (16 weiblich, 15 männlich) und 585 Personen über 18 Jahre. 117 Kinder besuchen eine Grundschule, 34 eine Oberschule, 17 einen Integrations- und Sprachförderkurs in der Unterkunft. 2 3. Wie viele Plätze in Wohnungen stehen für diese Bewohner*innen bereits heute bereit, damit ein Umzug in Wohnungen für alle rechtzeitig möglich ist, wenn die Tempohomes bis Ende der Sommerferien 2019 wegen Rückbaus geschlossen werden? 4. Welche Form der Unterbringung ist für die Bewohner*innen vorgesehen, soweit eine Vermittlung in Wohnungen nicht möglich ist? 9. Mit welchem Konzept tragen Senat und Bezirksämter dafür Sorge, dass eine Bereitstellung von sozialpädagogischen Angeboten und Fachkräften, die eine gelingende Integration bestmöglich unterstützen, für die Bewohner*innen nach ihrem Auszug aus den Tempohomes und Umzug in Wohnungen lückenlos sichergestellt werden kann? Zu 3., 4. und 9.: Der zwischen dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) und den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften bestehende Kooperationsvertrag „Wohnungen für Flüchtlinge“ (WfF) sieht vor, dass die Unternehmen der Wohnungswirtschaft jährlich 275 Wohnungen für den Bezug durch Geflüchtete in der leistungsrechtlichen Zuständigkeit des LAF bereitstellen, die vom Mietsachgebiet des LAF an wohnungssuchende Geflüchtete vermittelt werden. In den zurückliegenden Jahren wurde das vereinbarte Jahreskontingent regelmäßig übertroffen, so dass allein im Zeitraum von 2015 bis 2017 insgesamt mehr als 1.000 Wohnungen für annähernd 3.000 Personen im Rahmen dieser Kooperation vermittelt werden konnten. Bei der Vermittlung wird vorrangig der akute Wohnungsbedarf von besonders schutzwürdigen Geflüchteten berücksichtigt. Der Bezug erfolgt deshalb nur in Einzelfällen mit Personen, die in der Gemeinschaftsunterkunft Columbiadamm untergebracht sind. Auf weitere Wohnungsbestände hat das LAF keinen Zugriff. Aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt in Berlin ist die Vermittlung der Geflüchteten in eigenen Wohnraum durch das LAF bzw. die sozialen Wochenhilfen der Bezirke im benötigten Umfang nicht möglich. Die Geflüchteten aus der Gemeinschaftsunterkunft Columbiadamm werden aus diesem Grund hauptsächlich in andere Gemeinschaftsunterkünfte des LAF ziehen. Die hierfür nötigen Plätze werden bei der Kapazitätsplanung berücksichtigt, so dass ein Umzug möglichst in Sozialraumnähe geplant wird. In allen Gemeinschaftsunterkünften des LAF ist eine Sozialbetreuung sichergestellt. Um auch Personen zu erreichen, die in Wohnungen leben, ist das Land Berlin bemüht, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die auch diesen den Zugang zu Unterstützung und Beratung eröffnen. Vor diesem Hintergrund hat der Senat 2016 das Willkommenszentrum errichtet. Dieses bietet als zentrale Anlaufstelle allen Neuzugezogenen und damit auch Geflüchteten eine umfassende Erstorientierung, Beratung zu aufenthaltsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen sowie Informationen zum Arbeitsmarktzugang und zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Es leistet darüber hinaus eine Verweisberatung zu spezialisierten Angeboten (zum Beispiel von Verbänden, Migranten- und 3 Nichtregierungsorganisationen sowie von Vereinen) bzw. zu zuständigen Behörden (zum Beispiel zur Ausländerbehörde, Arbeitsagentur oder Jobcenter). Die Beratung im Willkommenszentrum wird ergänzt durch die Beratung zahlreicher Träger, die während der Öffnungszeiten ihre speziellen Beratungsleistungen anbieten. Ziel ist es, Ratsuchenden Wege zu ersparen und sie dabei zu unterstützen, die einschlägigen Beratungsangebote in dem vielfältigen Angebot Berlins zu finden. Neben dem zentralen Angebot des Willkommenszentrums stehen in vielen Bezirken mannigfaltige Angebote für Geflüchtete zur Verfügung. Im Zuge der Umsetzung des Masterplans Integration und Sicherheit werden ressortübergreifend Maßnahmen umgesetzt, die explizit auch Geflüchtete adressieren, die nicht mehr in Unterkünften leben. Einige davon verfolgen einen aufsuchenden Ansatz. Finanziert werden die Maßnahmen u.a. über den Integrationsfonds/ bezirkliches Nachbarschaftsprogramm. Mit dem Integrationsfonds werden Mittel des Senats (2016: 6 Mio. €, 2017: 12 Mio. €, für 2018 und 2019 jeweils 9.2 Mio. €) zur Förderung von Projekten auf bezirklicher Ebene bereitgestellt, die von den Bezirken flexibel und unter Berücksichtigung der jeweiligen bezirklichen Rahmenbedingungen zur Integration Geflüchteter in den Bezirken eingesetzt werden. Im Vordergrund stehen die Begegnung von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie die Stärkung von Strukturen, die den Prozess des Ankommens, aber auch langfristige Integrationsprozesse im Sozialraum befördern. Mit Stand zum 31.12.2017 wurden berlinweit rund 450 Maßnahmen in folgenden Teilfeldern umgesetzt: Begegnung vor Ort, Bildung, Sprache, Qualifizierung, Mentoring, Empowerment, Wohnen, Kultur, Gesundheit und Sport. Außerdem verfügt Berlin über ein großes Angebot zur Förderung und Unterstützung von Familien. Dazu gehört das im Jahr 2017 umgesetzte flächendeckende integrative Angebot, das im Rahmen eines Modellvorhabens in zwölf Familienzentren je eine Stadtteilmutter einsetzt. Darüber hinaus arbeiten in Berlin bereits seit mehreren Jahren Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Diese übernehmen in dieser Tätigkeit eine wichtige Vermittlungsrolle zwischen Neuzugewanderten und bereits länger hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund einerseits und Behörden, Bildungs-, Gesundheitsund Jugendeinrichtungen andererseits. Inzwischen umfasst das Landesrahmenprogramm 18 bezirkliche Projekte sowie ein überbezirkliches Projekt und sichert den Einsatz von 212 Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in ganz Berlin. 5. Wann endet der Vertrag mit dem für die Tempohomes zuständigen Träger/Betreiber? 6. Wurde ein Auftrag für den Rückbau der Tempohomes bereits ausgeschrieben? a) Wenn ja: Wann wurde der Auftrag ausgeschrieben? b) Wenn nein: Für welchen Termin ist die Ausschreibung geplant? 7. Wurde ein Auftrag für den Rückbau der Tempohomes bereits vergeben? a) Wenn ja: Wann und zu welchen Konditionen wurde der Auftrag für den Rückbau vergeben? b) Wenn nein: Für welchen Termin ist die Vergabe geplant? 4 8. Mit welchem konkreten Zeitplan für die einzelnen Schritte (Ausschreibung, Vergabe, Umzug in Wohnungen und Rückbau) rechnet der Senat, um sicherzustellen, dass der Rückbau bis spätestens zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen sein wird? Zu 5. bis 8.: Die Leistungen für die Projektsteuerung und für die Planung des Rückbaus des Tempohome-Standortes Columbiadamm wurden im Zeitraum von Mai bis Juli 2018 ausgeschrieben und im September 2018 beauftragt. Die weitere Zeitplanung sieht aktuell vor, die Planungen der Rückbauarbeiten bis Januar 2019 abzuschließen und anschließend bis zum Ende des 2. Quartals 2019 die Rückbauarbeiten zu vergeben. Der Auszug der Bewohnerinnen und Bewohner soll bis zum 31.05.2019 erfolgen, so dass bis zum 31.07.2019 die Beräumung der Ausstattung abgeschlossen werden kann und die Standorträumung durch den Betreiber und das LAF sichergestellt ist. Der Betreibervertrag endet am 02.08.2019. Ab dem 01.08.2019 soll der Rückbau erfolgen und bis zum 31.12.2019 abgeschlossen sein. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales