Drucksache 18 / 17 093 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2018) zum Thema: Schulplatzvergabe und Aufnahmekapazitäten an weiterführenden Schulen und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17 093 vom 19. November 2018 über Schulplatzvergabe und Aufnahmekapazitäten an weiterführenden Schulen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder, die sich nach dem Besuch einer Grundschule an einer weiterführenden Schule anmelden wollten, haben zum Schuljahr 2017/18 sowie 2018/19 einen Platz an der ihrem Erstwunsch entsprechenden Schulart erhalten, wie viele hingegen nicht (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und jeweils unter Angabe der als Erstwunsch angegebenen sowie letztendlich zugewiesenen Schulform)? Zu 1.: In der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen Nr. 18/11742 über „Anmeldezahlen an ISS und Gymnasien für das Schuljahr 2017/2018“ vom 20. Juli 2017 und Nr. 18/13804 über „Anmeldezahlen für Grund- und Oberschulen zum Schuljahr 2018/2019 in den Bezirken“ vom 03. April 2018 sind die Anzahl der geplanten Schulplätze der Klassenstufe 7 für das Schuljahr 2017/18 bzw. 2018/19 und die Summen der Erstwunsch-Anmeldungen zu den 7. Klassen je Bezirk zum Zeitpunkt der Anmeldungen dargestellt. Darüber hinaus gehende Daten hierzu werden statistisch nicht erhoben und liegen daher nicht vor. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden nach Schätzungen des Senats in den kommenden zehn Jahren an eine Berliner Oberschule wechseln (bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahren sowie Schulformen)? 2 Zu 2.: Laut Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen für öffentliche allgemein bildende Schulen in Berlin mit Basis IST-Statistik 1.11.2017 werden folgende Schülerzahlen für die Jahrgangsstufe 7 prognostiziert: Schulart IST Modellrechnung 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 Sekundarschule 13919 14300 15250 15680 16110 16160 16500 17390 17320 18180 Gymnasien 12226 12410 13190 13580 13810 13800 14020 14630 14620 15250 Summe 26145 26710 28440 29260 29920 29960 30520 32020 31940 33430 3. Wie viele Gymnasien werden in den kommenden zehn Jahren neu gebaut (bitte bezirksscharf, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und unter Angabe der Aufnahmekapazitäten)? 4. Wie viele Integrierte Sekundarschulen ohne eigene gymnasiale Oberstufe und wie viele Integrierte Sekundarschulen mit gymnasialer Oberstufe werden in den kommenden zehn Jahren gebaut (bitte bezirksscharf, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und unter Angabe der Aufnahmekapazitäten)? 5. Wie viele Gemeinschaftsschulen werden in den kommenden zehn Jahren in welchen Bezirken gebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und unter Angabe der Aufnahmekapazitäten)? 6. An welchen Berliner Oberschulen werden in den kommenden zehn Jahren bestehende Platzkapazitäten ausgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken und Kalenderjahren sowie unter Angabe der jeweiligen Anzahl neu entstehender Plätze)? Zu 3. bis 6.: Hierzu wird auf den halbjährlichen Bericht der Taskforce Schulbau zum Maßnahmenund Finanzcontrolling zum Schulbauprogramm, Rote Nr. 1189 B, sowie auf künftige Fortschreibungen im Rahmen der Berichterstattung zum Auflagenbeschluss Drucksache Nr. 18/0700 (II.B.61 a) verwiesen. 7. Wie beurteilt der Senat die Vereinbarkeit des schulgesetzlich festgeschriebenen Elternwahlrechts bei der Schulart der Sekundarstufe I mit der geplanten Verankerung der Gemeinschaftsschule als Regelschule? Zu 7.: Das gesetzliche Elternwahlrecht wird erweitert, hiergegen bestehen keine rechtlichen Bedenken. Bei der Sekundarstufe I handelt es sich, wie der Name bereits sagt, um eine Schulstufe und nicht um eine Schulart, vgl. § 17 Abs. 1 Schulgesetz. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie