Drucksache 18 / 17 094 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stephan Standfuß und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2018) zum Thema: Ausschreibung von fünf Berliner Strandbädern und Antwort vom 28. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) und Herrn Abgeordneten Tim- Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17094 vom 19.11.2018 über Ausschreibung von fünf Berliner Strandbädern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Vor welchem Hintergrund wurde der Ausschreibungszeitraum gewählt? Zu 1.: Nach Aussage der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) wurde der Ausschreibungszeitraum unter Berücksichtigung der zu beachtenden Fristen des Vergabeverfahrens sowie der Sicherstellung der Betriebspflicht und des öffentlichen Badebetriebs gewählt. 2. Hält der Senat den Ausschreibungszeitraum für angemessen? Zu 2.: Die Ausschreibungen werden von den BBB in eigener Verantwortung durchgeführt. Der Senat geht davon aus, dass die BBB (auch aufgrund von Erfahrungen mit früheren Ausschreibungen) den Ausschreibungszeitraum angemessen ausgewählt haben. 3. Wie viele Interessenten haben sich je Bad gemeldet? Zu 3.: Im laufenden Vergabeverfahren Unterliegen diese Informationen der Vertraulichkeit. 4. Wann ist mit den Entscheidungen für die jeweiligen Pächter zu rechnen? Zu 4.: Die BBB beabsichtigen die Zuschlagserteilung bis Ende 2018 vorzunehmen. Seite 2 von 2 5. In welcher Art und Weise waren die derzeitigen Pächter in den Ausschreibungsprozess involviert? Zu 5.: Die derzeitigen Pächterinnen und Pächter wurden nach Aussage der BBB im Vorfeld über die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zur Neuverpachtung informiert. Weiterhin wurde den derzeitigen Pächterinnen und Pächtern die Veröffentlichung des Vergabeverfahrens mitgeteilt. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen. Eine weitergehende Involvierung der derzeitigen Pächterinnen bzw. Pächter in den Ausschreibungsprozess ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig. 6. Ab wann sollen die neuen Pachtverträge gelten? Zu 6.: Die neuen Pachtverhältnisse beginnen mit dem Tag der Übergabe des Pachtobjekts. 7. In welcher Höhe entstehen dem Land Berlin Mehrkosten durch den späten Ausschreibungszeitpunkt? Zu 7.: Dem Land Berlin entstehen keine Mehrkosten. 8. In welchem Zeitraum werden die Strandbäder aufgrund der geänderten Pachtverhältnisse leer stehen? Zu 8.: Es wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass die Strandbadgrundstücke leer stehen werden. Die Übergabe der Pachtobjekte an die künftigen Pächterinnen/Pächter soll zeitgleich mit der Rücknahme der Pachtobjekte von den derzeitigen Pächterinnen/Pächtern erfolgen. 9. Welche finanziellen Einbußen entstehen den Pächtern aufgrund der überschneidenden Vertragsverhältnisse (bspw. Planung der derzeitigen Pächter für 2019)? Zu 9.: Den derzeitigen Pächterinnen/Pächtern waren die vertraglichen Vereinbarungen zur Pachtzeit bekannt. Spätestens mit Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verlängerungsoption (im September 2012) war bekannt, dass die Pachtverträge am 31.12.2018 enden werden. Laut BBB beginnen die neuen Vertragsverhältnisse erst nach Beendigung der derzeit noch bestehenden Pachtverhältnisse. Es wird somit keine sich überschneidenden Vertragsverhältnisse geben. Berlin, den 28. November 2018 In Vertretung Aleksander Dzembritzki Senatsverwaltung für Inneres und Sport