Drucksache 18 / 17 095 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. November 2018) zum Thema: Schulsporthallen und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Stephan Standfuß (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17095 vom 19. November 2018 über Schulsporthallen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb wurden die Kosten für den Bau von Schulsporthallen in der ursprünglichen Kalkulation für die Schulneubauten nicht berücksichtigt? Zu 1.: Es ist keine Kostenkalkulation von Schulstandorten mit Sporthalle bekannt, welche nicht auch die Sporthallen berücksichtigt. 2. Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche an Sportfläche pro Schülerin und Schüler bei Schulneubauten? Zu 2.: Eine Mindestsportfläche pro Schülerplatz gibt es nicht. Die Sportflächen einer Sporthalle ergeben sich aus den vorgegebenen, wettkampfgerechten Abmessungen für die Spielfelder der einzelnen Sportarten einschließlich der erforderlichen Sicherheitsabstände und der Einhaltung der hindernisfreien Zonen. Ansonsten sind die Schulsportfreiflächen im Musterfreiflächenprogramm festgelegt 2 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Baukosten pro Quadratmeter Sportfläche beim Neubau einer Sporthalle derzeit? Zu 3.: Bei Sporthallen gilt es zunächst fünf Bautypen zu unterscheiden, die alle unterschiedliche Baukosten in den Kostengruppen 300 (Baukonstruktion) und 400 (technische Ausrüstung) erzeugen. Für die einzelnen Bautypen ergeben sich gegenwärtig folgende Richtwerte für die Prüfung von Planungsunterlagen: - 2-Feld-Halle mit 990 m² Sportfläche = 3.354.- €/m² - 3-Feld-Halle mit 990 m² Sportfläche = 3.586.- €/m² - 3-Feld-Halle mit Tribüne mit 1.215 m² Sportfläche = 3.630.- €/m² - 2x3-Feld-Halle gestapelt mit 1.980 m² Sportfläche = 3.576.- €/m² - 2x3-Feld-Halle gestapelt mit Tribüne und 2.430 m² Sportfläche = 3.354.- €/m² Aktuelle Erkenntnisse abgerechneter Hallen auf Basis dieser Richtwerte liegen bislang nicht vor. 4. Wie hoch waren diese Kosten in den vergangenen zehn Jahren? Bitte Durchschnittskosten je Jahr darstellen. Zu 4.: Diese Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. 5. Unterscheiden sich die Baukosten zwischen einer Schulsporthalle und einer ausschließlich dem Vereinssport zugedachten Halle? Zu 5.: Es gibt gemäß Sportförderungsgesetz keine getrennten öffentlichen Schulsporthallen bzw. Vereinssporthallen. Um die Auslastung der öffentlichen Sportstätten zu optimieren schreibt § 7 Abs. 1 Sportförderungsgesetz vor: Die Belange des schulischen und des außerschulischen Sports sind gleichrangig zu berücksichtigen. Zusätzlich fordert § 10 Abs. 1, dass alle Sportanlagen grundsätzlich wettkampfgerecht zu bauen sind. Das bedeutet, dass nicht nur die Anforderungen des Vereinssports berücksichtigt werden müssen, sondern dass die Kosten für eine Sporthalle auf einem Schulstandort auch die Ausstattung für den außerschulischen Sport umfassen müssen und umgekehrt bei einer Sporthalle auf einem Sportstandort, so dass es in der Regel - ggf. bis auf standortspezifische Besonderheiten (etwa wegen Topografie, Medienanbindung) - keine Kostenunterschiede gibt. 6. Wann genau kann mit der Fertigstellung der einzelnen im Rahmen der Schulneubauoffensive zu bauenden Sporthallen gerechnet werden? Bitte je Halle das Datum der erwarteten Fertigstellung nennen. 3 Zu 6.: In der Berliner Schulbauoffensive – Tranche I – (BSO I) werden 8 Sporthallenteile neu errichtet. Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2021/22 geplant. In der BSO II werden 45 Sporthallenteile neu errichtet. Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2022/23 geplant. Für alle weiteren BSO-Maßnahmen kann derzeit noch keine Detailierung dargestellt werden, da sich der überwiegende Teil noch nicht in der Planung bzw. Ausführung befindet. 7. Inwiefern werden sportartspezifische Anforderungen beim Schulsporthallenneubau berücksichtigt? Zu 7.: Für alle schulspezifischen Sportarten werden die Anforderungen an einer wettkampfgerechten Ausbildung der Sportanlagen (z. B. Spielfeldgrößen) berücksichtigt. Siehe auch die Beantwortung zu Frage 5. 8. Inwiefern werden die regionalen Bedarfe ermittelt und berücksichtigt? Zu 8.: Anforderungen an die Nutzung der Sporthallen, die über das Anforderungsprofil für den Schulsport hinausgehen, sind seitens der Bedarfsträger (Schulamt, Sportamt) im Rahmen der Bedarfsanmeldung zu benennen und im Bedarfsprogramm inhaltlich und finanziell zu berücksichtigen. 9. An welchen Standorten sind Doppelstockturnhallen geplant? Zu 9.: Der Schulträger ist für die Aufstellung des Bedarfsprogrammes zuständig. Die Anzahl der Sporthallenteile ist von der Schulart und deren Zügigkeit abhängig. Zusätzlich kann sich ein Bedarf an Hallenteilen durch die nicht schulische Nutzung ergeben. Es gibt zwei Grundtypen von Sporthallen, eine 22 m x 45 m und eine 27 m x 45 m. Beide Hallentypen können in zwei bzw. drei Hallenteilen erstellt werden. Bei zwei – drei Hallenteilen wird eine eingeschossige Sporthalle errichtet. Bei vier bis sechs Hallenteilen wird eine Doppelsporthalle errichtet. Derzeit sind in der BSO II für sechs Schulstandorte Doppelsporthallen geplant. Siehe auch die Beantwortung zu Frage 6. Berlin, den 04. Dezember 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie