Drucksache 18 / 17 096 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2018) zum Thema: Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken und Antwort vom 04. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17096 vom 19. November 2018 über Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher alle Berliner Bezirksämter um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage1: Welche Bezirksämter haben gem. § 37 Abs. 5 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) bereits eine für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person benannt? Frage 2: Welche Bezirksämter haben bisher noch keine für die Koordinierung der Radverkehrsangele-genheiten zuständige Person benannt? Welche Gründe liegen dafür jeweils vor? Frage 3: Wie ist der aktuelle Besetzungsstand der gem. § 37 Abs. 5 MobG BE vorgesehenen Besetzung von mindestens zwei hauptamtlich Beschäftigten (Vollzeitäquivalenten) für den Radverkehr in den Bezirken? Frage 4: Welche Gründe liegen jeweils pro Bezirk dafür vor, dass noch nicht beide Radverkehrsstellen besetzt werden konnten? Frage 5: In welchen Bezirken beraten bezirkliche FahrRäte gem. § 37 Abs. 8 MobG BE die Bezirksämter? Wie stellt sich die Arbeit der bezirklichen FahrRäte jeweils dar? 2 Frage 6: In welchen Bezirken erfolgt noch keine Beratung der Bezirksämter durch FahrRäte? Welche Gründe liegen dafür jeweils vor? Wann ist die Konstituierung von FahrRäten geplant? Antwort zu 1 bis zu 6: Zur Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf die Antworten unseres Hauses auf die Schriftliche Anfrage 18/17055 des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 9. November 2018. Frage 7: Wie setzen sich die bezirklichen FahrRäte jeweils zusammen? Antwort zu 7: Die Bezirksämter beantworten die Frage wie folgt: Friedrichshain-Kreuzberg: „Der bezirkliche FahrRat in Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich aus Mitarbeitenden der Behörden aus dem Bezirksamt, der Polizei und der BVG und den Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Initiativen, Vertreterinnen und Vertreter der Parteien, Freien Trägern bzw. Beauftragten des Landes Berlin zusammen.“ Marzahn-Hellersdorf „Mitglieder des Fahr-Rates in Marzahn-Hellersdorf sind: Bezirksstadtrat (BzStR) für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen, Herr Martin Vertreterinnen und Vertreter des: Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) FUSS e.V. Vertreterinnen und Vertreter der: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Deutschen Bahn (DB) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Behindertenvertretung Fraktionen der BVV (CDU, SPD, Die Linke, AfD) Gruppe Bündnisgrüne Vertreterinnen und Vertreter des Ausschusses Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Polizeiabschnitt 6 Mitarbeitende des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA)“ 3 Mitte: „,Der FahrRat soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Kammern, Bezirken und zivilgesellschaftlichen und weiteren Handelnden zusammensetzen.‘ Dies ist in Mitte durch die Zusammensetzung aus Fraktionen der BVV, den einschlägigen und interessierten Verbänden und Initiativen, wie z.B. „Fahrradfreundliches Mitte“ und einem Vertreter aus der Initiative „Brüsseler Kiez“ der Fall. Regelmäßig nehmen am FahrRat Vertreterinnen und Vertreter der folgenden Gruppierungen teil: Vertreterinnen und Vertreter der BVV-Fraktionen Verbände ADFC Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Bezirksamt Mitte, Fachämter Straßen- und Grünflächenamt (inkl. Straßenverkehrsbehörde) Verkehrsunternehmen BVG Initiativen Fahrradfreundliche Mitte Brüsseler Kiez Darüber hinaus werden der ADAC sowie seit Neuesten auch die infraVelo GmbH eingeladen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung IV B, wird über den Termin informiert.“ Pankow: Eingeladen werden: „ADFC BUND e.V. VCD Nordost Netzwerk Fahrradfreundliches Pankow FUSS e.V. DIFU Berlin Bürgersteig e.V.- Polizei ADAC TU Berlin (im Rahmen Mobilitätsprojekt) Mitglieder der BVV-Fraktionen Tino Schopf (SPD) - Mitglied des Abgeordnetenhauses Bürgerinitiative Florakiez Verwaltung (BzStR, Leiter SGA, Radverkehrsplaner, Verkehrsplaner, Mobilitätsbeauftragter, Straßenverkehrsbehörde, Beauftragte Lokale Agenda 21)“ 4 Reinickendorf: „Der Mobilitätsrat besteht aus Vertretern der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf, des ADAC, des ADFC, der Landesverkehrswacht, der Berliner Polizei, der BVG, des BUND, der Handwerkskammer, der Reinickendorfer Seniorenvertretung, des Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Fuß e.V.. Die Leitung des Mobilitätsrats obliegt der Bezirksstadträtin für Bauen, Bildung und Kultur.“ Spandau: „Der Fahr-Rat hat sich als bezirkliches Beratungsgremium für den Radverkehr etabliert. Ihm gehören neben Mitarbeitenden der Verwaltung (Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde) auch Mitglieder der BVV-Fraktionen, Mitarbeitende der Polizei und der BVG, Mitglieder des ADFC Berlin und interessierte Bürgerinnen und Bürger an.“ Steglitz-Zehlendorf: „Zu Frage 7 teile ich Ihnen mit, dass im Bezirk Steglitz-Zehlendorf der bezirkliche FahrRat im 1. Quartal 2019 einberufen werden wird. Die Zusammensetzung erfolgt gemäß MobG BE § 37 in Absprache mit der BVV. Tempelhof-Schöneberg: „Im FahrRat sind derzeit Mitarbeitende des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Vertreterinnen und Vertreter der Verbände Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V., des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Grüne Radler und Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung, interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sowie die Polizei vertreten. Der FahrRat steht weiteren Verbänden offen. Der FahrRat wird von Bezirksstadträtin Christiane Heiß moderiert.“ Treptow-Köpenick: „In der bezirklichen Arbeitsgruppe Radverkehr in Treptow-Köpenick arbeiten die folgenden Beteiligten zusammen: Bezirksamt Treptow-Köpenick: o Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung (Leiter der AG), o Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung, o Straßen- und Grünflächenamt o Ordnungsamt SenUVK: Abt. IV B Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung Wirtschaftsverbände (Touristik) 5 Verbände der Themengebiete Verkehr & Umwelt (ADFC, VCD, Netzwerk „Fahrradfreundliches Treptow-Köpenick“) bei Bedarf werden auch Vertreter der Berliner Forsten, der Polizei, etc. eingeladen.“ Berlin, den 04.12.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ENTWURF Geschäftsordnung für den FahrRat des Bezirkes Lichtenberg § 1 Zweck des FahrRats Zweck des FahrRats im Bezirk Lichtenberg ist die Beratung der Belange, die den Fahrradverkehr im Bezirk betreffen. Der FahrRat berät das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenbergs in Fragen, die den Radverkehr im Bezirk betreffen. § 2 Mitglieder des FahrRats 1. Ständige Mitglieder des FahrRats können grundsätzlich alle am Fahrradverkehr interessierten Institutionen, Einrichtungen und Firmen, soweit sie im Bezirk aktiv sind, jedoch keine Privatpersonen werden. 2. Zu den ständigen Mitgliedern gehören außerdem mit abstimmungsberechtigter Stimme: · das für den FahrRat zuständige Mitglied des Bezirksamtes · ein Vertreter der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde · ein Vertreter des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes · der Vorsitzende des Verkehrsausschusses · sowie je ein Vertreter der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung 3. Am Radverkehr in Lichtenberg interessierte Verbände oder Organisationen können die Mitgliedschaft im FahrRat schriftlich mit Darlegung ihres inhaltlichen Engagements für den Radverkehr beantragen. 4. Über eine feste Mitgliedschaft entscheiden die ständigen Mitglieder des FahrRats mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Mitgliedschaft zum FahrRat beginnt in solchen Fällen mit der auf den Beschluss folgenden Sitzung. 5. Die Liste der Mitglieder wird von der Geschäftsstelle des FahrRats geführt. Eine Aufzählung der jeweils erschienen Mitglieder ist unter Nennung der entsendenden Organisation jedem Sitzungsprotokoll beizufügen. § 3 Sitzungen 1. Der FahrRat tagt mindestens zwei Mal im Jahr. 2. Der zuständige Bezirksstadtrat, im Falle seiner Verhinderung die von ihm benannte Vertretung, agiert zugleich als Vorsitzender und leitet die Sitzungen. 3. Zusätzlich zu den Sitzungen findet einmal im Jahr eine Rundfahrt mit dem Fahrrad statt. § 4 Geschäftsstelle 1. Die Geschäftsstelle des FahrRats besteht beim Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes. Anlage 2. Die Geschäftsstelle stellt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des FahrRats und unter Berücksichtigung der Vorschläge der Mitglieder des FahrRats die Tagesordnung auf. Sie lädt schriftlich mit einer Frist von mindestens vierzehn Tagen vor Sitzungstermin ein. Die Benachrichtigung per E-Mail gilt dabei als Schriftform. 3. Von jeder Sitzung des FahrRats wird durch die Geschäftsstelle ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Das Ergebnisprotokoll ist von dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Dem zuständigem Ausschuss und jedem FahrRatsmitglied ist eine Abschrift des Ergebnisprotokolls zu übermitteln. § 5 Öffentlichkeit 1. Die Sitzungen des FahrRats sind öffentlich. 2. Der FahrRat kann mit einfacher Mehrheit über die Einladung und das Rederecht weiterer Personen bei einer Sitzung entscheiden. 3. Der Vorsitzende informiert die Öffentlichkeit über den Sitzungstermin und die Beratungsgegenstände. § 6 Tagesordnung 1. Wünsche zu Tagesordnungspunkten und Anträge können bis eine Woche nach Bekanntgabe des Sitzungstermins bei der Geschäftsstelle schriftlich eingereicht werden. 2. Die Bekanntgabe der Tagesordnung und den bis dahin eingereichten Anträgen soll den ständigen Mitgliedern spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich zugehen. 3. Die Tagesordnung muss zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Mitgliedern bestätigt werden. Das Einbringen zusätzlicher Anträge zu den in der Tagesordnung genannten Beratungsgegenständen ist zulässig. § 7 Beratungsgegenstand 1. Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte. 2. In dringenden Fällen können weitere Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die einfache Mehrheit der im Sitzungstermin anwesenden FahrRatsmitglieder zustimmt. § 8 Abstimmungen 1. Der FahrRat formuliert Empfehlungen bezüglich der Handlungsweise des Bezirksamtes und stimmt über diese ab. 2. Zur Abstimmung sind nur die ständigen Mitglieder mit je einer Stimme berechtigt. 3. Die personellen Vertretungsregelungen organisieren die ständigen Mitglieder eigenständig. Eine Stimmrechtsübertragung an Dritte ist ausgeschlossen. 4. Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. 5. Der FahrRat entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. 6. Über den Umgang mit den Beschlüssen berichtet die Geschäftsstelle in der nächsten Sitzung. Hinweis: Alle Funktions- und Personenbezeichnungen gelten sowohl für männliche wie weibliche Personen und sind hier zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit immer nur auf ein Geschlecht beschränkt.